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  1. #1
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    Fahrzeugbesitzer/eigentümer nach Tod

    Hallo,

    mein Vater ist am 29.06.15 verstorben.

    So wie es aussieht wird das Erbe wohl ausgeschlagen.

    Mein Vater hatte einen alten Audi 80, den er mir vor 2 Jahren geschenkt (mündlich) hat (es gibt Zeugen) aus Versicherungsgründen war er der Fahrzeughalter und das Fahrzeug steht auch in seiner Garage.

    Der Fahrzeugbrief ist aber in meinem Besitz. Ist das Auto nun meins und kann ich wenn es so weit kommt, die Herausgabe des Fahrzeug beim Nachlassverwalter fordern?

    Das Auto wurde am 30.06 aus Kostengründen erstmal abgemeldet.

    Ausserdem stehen in der Wohnung noch einige Sachen die auch mir gehören (ich habe 10/2012 dort noch gewohnt), kann ich die auch zurückfordern.

    Gruß
    Peter

    Geändert von PP0172 (04.07.2015 um 17:54 Uhr)

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  2. #2
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    Avatar von mattmasch
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    ...erst mal mein Beileid.
    Ist wie immer bei Sachen die nicht schriftlich gemacht worden sind, ist sehr schwer so was nachzuweisen.
    Das du den Fahrzeugbrief hast ist kein Beweis für eine Schenkung!
    Den kannst du dir genau so gut einfach angeeignet haben, was dann auch noch strafbar wäre.
    Das die anderen Dinge deine Sachen sind musst du genau so belegen.
    Erst mal wird davon ausgegangen das sämtliche Dinge die im Haus deines Vaters sind, sein Eigentum sind.
    Alles andere musst du belegen dass das nicht so ist.

  3. #3
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    Beileid...
    Laut meinen Infos und Erfahrungen ist das so wie @ mattmasch sagt...
    Eine Nachfrage beim Nachlassverwalter sorgt für Klärung... -kann mir aber nicht vorstellen dass dieser sich querstellt bei so einem geringen Wert,außer du hast Geschwister oder eine Mutter die querschiessen.




  4. #4
    Foren-Gott

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    Moin ......

    ein Vertrag bedarf keiner Schriftform ......
    Der gute alte `Pferdehandel` ist also durchaus immer noch rechtens ........

    Wenn du einen Zeugen hast .... um so besser ......

    Nur weil Sachen in einer Wohnung stehen ist man nicht zwingend Eigentümer ......
    .... ggfs auch nur Besitzer .....
    Normalerweise sollte es nicht zu schwer fallen
    die Eigentumsrechte zu klären .......

    Aber Vorsicht .... Nachlassverwalter haben Erfahrung mit solchen Situationen .....
    .

    Tschues
    Colt

  5. #5
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    Es gibt für die Schenkung des Autos mehrere Zeugen und für die Sachen die noch in der Wohnung stehen gibt es natürlich Rechnungen die ich habe.

  6. #6
    Kaiser
    Avatar von derdon
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    Auch von mir mein BEILEID.
    Ich kenn das, ist mir damals (2010) auch so ergangen (BöseStiefmutter).
    Großer Streit brachte nichts und zum schluss durfte ich nicht mal mehr die Wohnung betreten. Obwohl es mein Elternhaus war.
    Rechtsanwalt eingeschalten und die Sie musste alles offen legen was mein Vater besaß, auch Sparbücher und sämtliche Konten. Auch seine Wert gegenstände was er vor der Heirat sich angeschaft hat.
    Natürlich musste die Stiefmutter alles belegen können (rehnugen und belege usw...) aber im nach hinein etwas schwierig, wer hebt schon rechnugen jahrelang auf!!!

    So ist alle bei Gericht gelandet und mir bzw meinen Brüdern wurde das Anteilige Erbrecht auch zugesprochen.
    Und das Ende vom Lied: Die Stiefmutter musste Haus dann verkaufen um uns Auszahlen zu können bzw. den Anteil was uns zugetanden hat.
    Alles wird gut, alles wird besser, nur abwarten

  7. #7
    Foren-Gott

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    Zitat Zitat von colt Beitrag anzeigen
    Moin ......

    ein Vertrag bedarf keiner Schriftform ......
    Der gute alte `Pferdehandel` ist also durchaus immer noch rechtens ........

    Wenn du einen Zeugen hast .... um so besser ......

    Nur weil Sachen in einer Wohnung stehen ist man nicht zwingend Eigentümer ......
    .... ggfs auch nur Besitzer .....
    Normalerweise sollte es nicht zu schwer fallen
    die Eigentumsrechte zu klären .......

    Aber Vorsicht .... Nachlassverwalter haben Erfahrung mit solchen Situationen .....
    Dein erster Satz ist schon richtig.AAAAAber eine Zeugen nutzen dir nur nichts wenn sich jemand querlegt einer Gegenpartei - denn dann müsste alles über nen Anwalt gehn,und dann ist die Suppe gleich teurer als die Wurst...
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. : ja ,solche und ähnliche Fälle kennt man zur genüge bzw hat sie ähnlich selbst erlebt.....
    Geändert von robertx66 (04.07.2015 um 19:43 Uhr)




  8. #8
    Foren-Gott

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    Moin ......

    Zitat Zitat von robertx66 Beitrag anzeigen
    - denn dann müsste alles über nen Anwalt gehn,und dann ist die Suppe gleich teurer als die Wurst.......
    Wieso ....
    Ich gewinne den Prozess und die gegnerische Partei trägt die Kosten......

    Woher kommt denn nun auf einmal eine `Gegenpartei` .....?
    Sachverhaltserweiterung ..... Sechs ... setzen ....

    Ansonsten:
    Zitat Zitat von PP0172
    Es gibt für die Schenkung des Autos mehrere Zeugen und für die Sachen die noch in der Wohnung stehen gibt es natürlich Rechnungen die ich habe.
    .

    Tschues
    Colt

  9. #9
    Foren-Gott

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Lesen lernen: "wenn"...




  10. #10
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    Hallo,

    es vielen Dank für die Beileidsbekundung und die vielen Antworten.

    Es gibt keine weiteren Erben außer mir und meiner Tochter (1 Jahr alt).

    Ich hatte auch schon Beratungen bei zwei Anwälten die aber unterschiedliche Aussagen treffen:

    Der erste Anwalt sagt, ich darf nicht in die Wohnung darf nichts rausholen und den Fahrzeugbrief müsste ich in die Wohnung zurück tun.

    Der zweite Anwalt sagt, das wenn es Zeugen gibt die die Schenkung bezeugen können es kein Problem geben sollte. Auch meine Sachen die in der Wohnung stehen wenn es dazu eine Rechnung etc. gibt sollte das auch kein Problem geben.

    Gruß
    Peter

  11. #11
    Foren-Gott

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    Moin ......

    Frage einen dritten Anwalt und du bekommst eine dritte Meinung ......

    Zitat Zitat von robertx66
    Lesen lernen: "wenn"...
    Sag ich doch ... Sachverhaltserweiterung ......
    .

    Tschues
    Colt

  12. #12
    Foren-Gott

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    omg...
    Hier ist ein freies offenes Forum ,dieses darf spekulativ sein. Wir sind hier nicht vor Gericht.




  13. #13
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    auch vorsicht, wenn du jetzt was aus der wohnung holst oder den wagen, kann das so ausgelegt werden als das du das erbe an nimmst... dann ist nix mehr mit ausschlagen! ich hatte das gleiche problem.

  14. #14
    Kaiser
    Avatar von Rimini
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    Auch von mir mein Beileid.

    Das ist die große Gefahr, wenn man ein Erbe ausschlagen will. Man muss sich schon mit dem Nachlassverwalter vorher einigen, was zum Erbe gehört und was nicht, ehe man Dinge aus dem Nachlass als Eigentum ansehen und übernehmen kann. Dazu gehört auch der Fahrzeugbrief.
    Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.


 

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