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  1. #31
    Mitglied
    Themenstarter

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Wenn wir hier schon beim Recht sind. Ist es denn rechtens so eine E-Mail zu schicken mit dem Hinweis das wenn ich nicht reagiere ich automatisch zustimme. Woher wollen die wissen das ich die E-Mail gelesen habe? Mein PC könnte ja auch defekt sein. Muss sowas nicht per Post kommen?

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  2. #32
    Routinier

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Teoha Beitrag anzeigen
    Meine Güte, lies doch einfach dein Email:

    Stimmst du zu, gelten die neuen AGB
    Stimmst du nicht zu bleibt alles wie es ist.

    Es gibt so oder so kein Sonderkündigungsrecht wegen dieser AGB Änderung.
    Das stimmt nicht !
    Wenn er nachweisen kann das Ihm bisher keine anderen AGB's seines 20 Jahre alten Vertrages
    kenntlich gemacht worden sind oder ein Hinweis dazu bekommen hat wo er sie finden kann,
    hat er das Recht auf Außerordentliche Kündigung.

    .. Gruß .. Twix ..

  3. #33
    VIP User
    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.

    wenn du bisher noch keine Leih-Hardware von Sky hast,

    lies dich mal hier ein --> Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.

    und besonders diesen Post --> Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
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    Oscam:
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    Fragen gehören ins Forum, nicht in mein Postfach - Danke


  4. #34
    Routinier

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von AlBundy75 Beitrag anzeigen
    Wenn wir hier schon beim Recht sind. Ist es denn rechtens so eine E-Mail
    zu schicken mit dem Hinweis das wenn ich nicht reagiere ich automatisch zustimme. Woher wollen die
    wissen das ich die E-Mail gelesen habe? Mein PC könnte ja auch defekt sein. Muss sowas nicht per Post kommen?
    Da gibt es Präzedenzfälle und daher ist aus dieser Richtung nichts zu machen; ist rechtens (auch wenn umstritten).

    Gruß .. Twix ..

  5. #35
    Foren-Gott

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Twix Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht !
    Wenn er nachweisen kann das Ihm bisher keine anderen AGB's seines 20 Jahre alten Vertrages
    kenntlich gemacht worden sind oder ein Hinweis dazu bekommen hat wo er sie finden kann,
    hat er das Recht auf Außerordentliche Kündigung. .. Gruß .. Twix ..
    Nö.
    Wie kommst du darauf und wo steht das ? (Es geht hier nur um das Email)
    Wenn er widerspricht, gelten seine ersten AGB von 1864 weiterhin.
    Und wenn er sie verloren hat, ist es sein Problem.
    Geändert von Teoha (08.09.2014 um 22:43 Uhr)

  6. #36
    Mitglied
    Themenstarter

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. :
    Hat den Brief so schon jemand an Sky losgeschickt? Falls ja, wie war deren Antwort darauf?
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. :
    Ich hab meine ersten AGB´s noch.

  7. #37
    Routinier

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Teoha Beitrag anzeigen
    Nö.
    Wie kommst du darauf und wo steht das ? (Es geht hier nur um das Email)
    Wenn er widerspricht, gelten seine ersten AGB von 1864 weiterhin.
    Und wenn er sie verloren hat, ist es sein Problem.
    Entschuldige .. natürlich .. Seine AGB's von 1864 würden dann noch für Ihn gelten.
    Ich bezog mich jedoch auf die Möglichkeit des "Sonderkündigungsrechts"

    .. Gruß .. Twix ..
    Geändert von Twix (08.09.2014 um 22:49 Uhr)

  8. #38
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    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Ich bin kein Anwalt, aber nach meinen Rechtsempfinden, bewegt sich Sky mit der Ablehnung des Widerspruchs gegen die Zwangshardware auf sehr dünnem Eis. Auch in den neuen AGB´s steht nichts von der Nutzung von Zwangshardware.

    Ich persönlich habe am 25.08.2014 auch einen Widerspruch eingelegt (eigene Version) und bis heute noch keine Antwort erhalten. In den nächsten Tage soll die "innovative Hardware" eintreffen. mal sehen ob Sky die auch wirklich versendet.

    Fakt ist, ich werde die Annahme verweigern und dann ähnlich des zweiten Schreibens nochmals mit Widerspruch reagieren.

    Eine Karte ohne Zwangshardware kann nicht gepaired werden.
    Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.

    Oscam:
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  9. #39
    Mitglied
    Themenstarter

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Ich danke euch allen erst mal.

    Werde mich morgen hier wieder einlesen. Falls es noch Neues zu erfahren gibt freue ich mich. Muss jetzt erst ma ins Bett. Die Nacht ist kurz. Bis Morgen dann.

    Vielleicht meldet sich ja mal nen Anwalt dazu
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. : Ich empfinde die neuen AGB´s auch als Vertragsbruch und werde sie nicht einfach hinnehmen. @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. : Danke für die Hinweise auf die Paragraphen aus dem BGB

  10. #40
    Routinier

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Smiley007 Beitrag anzeigen
    Auch in den neuen AGB´s steht nichts von der Nutzung von Zwangshardware.
    Es ist schon recht haarig:
    1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.
    Das bedeutet zwar nicht direkt "Zwangshardware" aber schließt alle anderen Geräte (siehe u.a. 1.1.1) die nicht Sky zertifiziert sind aus die technisch nicht in der Lage sind.

    Hat man also bereits einen Sky zert. Receiver gekauft der nicht älter als 12 Monate vor Veröffentlichung der "alten" AGB's in den Punkt 1.4.4 aufgenommen wurde,
    hätte man damals außerordentlich kündigen können und Schadensersatz verlangen können. Jetzt ist es für die meisten zu spät (nicht für dich AlBundy75).

    .. Gruß .. Twix ..
    Geändert von Twix (08.09.2014 um 23:09 Uhr)

  11. #41
    Kaiser
    Avatar von Rimini
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Bis nächstes Jahr August, also noch knapp 12 Monate wird man wohl nicht mehr eine alte S02-Abokarte behalten und verwenden können. Die Änderungen der AGB deuten sehr darauf hin, dass Sky möglichst schnell das alte Verschlüsselungssystem durch das neue ersetzen will. Angefangen haben sie mit dem Zwangstausch der alten S02 in neue und pairbare V13/V14 Abokarten inklusive der zum Pairen nötigen Hardware (Sky-Receiver oder CI+ Modul von Sky) schon vor ca. einem halben Jahr.
    Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.

  12. #42
    Anfänger

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    wir unterhalten seit vielen Jahren zwei Hauptabos von Sky, die letzten mir bekannten AGB´s sind auch von 1864. Das hat Sky aber nicht davon abgehalten, letzte Woche zwei neue Schnalzenreceiver mit V14 einfach rauszuschicken. Nachbarin hat die Pakete urlaubsbedingt angenommen. Seit dem Wochenende sind die beiden S02 Karten deaktiviert. Anruf heute mehrfach bei der Hustenline, einstimmiger Tenor: Die alten S02 Karten können "systemtechnisch" nicht mehr aktiviert werden. Ich muß sehen, daß ich mit der neuen Hardware weiterschaue. Einwände wie: TV unterstützt keinen CI+ Standard oder keine Möglichkeit diesen Rotzreceiver einzubinden ( intergrierte Medienwand!) werden ignoriert. Kartenwechsel in allen Ehren. Aber mit dieser drastischen Vergewaltigung ohne Vorlaufzeit werde ich jetzt schon aus Prinzip erstmal meinen Anwalt konsultieren.

  13. #43
    Mitglied
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Da bin ich echt gespannt was der Anwalt spricht. Finde das unverschämt das man hier einfach was neues aufgezwängt bekommt durch AGB Änderungen. Stellt euch mal vor ihr kauft ein Auto auf Raten und mitten in der Abzahlphase ändert die Bank einfach mal die AGBs. So das ihr dann z.B. euer Auto abgeben müsst wenn ihr beispielsweise mit der Zahlung in Verzug kommt. Sowas geht einfach nicht. Die denken die können machen was sie wollen weil sie keine Konkurrenz haben. Lasst euch das nicht gefallen! Ich für meinen Fall werde Kündigen!

  14. #44
    Foren-Gott

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Du hast es immer noch nicht verstanden. Du kannst die neuen AGB ablehnen und es ändert sich für dich NICHTS. Zumindest bis zum Laufzeitende.

  15. #45
    Tierischer C-Mod
    Avatar von Miese.Ratte
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Genau so ist das. Bei Ablehnung der neuen AGBs läuft der Vertrag nach den alten AGBs weiter. Es entsteht kein Sonderkündigungsrecht. Nach Vertragsende ist dann Schluss mit dem alten Vertrag und auch mit den alten AGBs.


 
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