Hi, muß heute mal ein Thema anschneiden welches weniger technisch als rechtlich ist:
Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus und haben dort eine Satanlage installieren lassen incl. Wartungsvertrag. Die dadurch entstehenden Kosten werden lt. Mietvertrag in der Nebenkostenabrechnung auf die Mietparteien verteilt. D.h. jeder Mieter zahlt einen monatlichen Betrag von 9,-€ für die Anschlußmöglichkeit. Nun hat sich ein Mieter für Entertain entschieden und ist seitdem der Meinung er braucht den Satanschluß nicht mehr zahlen da er ihn nicht nutzt.
Kann er dies so einfach? Oder muß er weiterhin zahlen wenn es im Mietvertrag explizit aufgeführt ist? (Unsere Kosten für den Antennendienst laufen dabei ja auch weiter.)
Vielleicht hat jemand da einschlägige Erfahrungen und könnte im besten Fall auch auf die eine oder andere rechtliche Grundlage verweisen? Vielen Dank!
PS: (Und nein, wir sind keine reichen Immobilienhaie ... )
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