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  1. #1
    Foren-Tripel-As
    Avatar von jonny-dobermann
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    "Anschlußzwang" Satanlage in Mehrfamilienhaus?

    Hi, muß heute mal ein Thema anschneiden welches weniger technisch als rechtlich ist:
    Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus und haben dort eine Satanlage installieren lassen incl. Wartungsvertrag. Die dadurch entstehenden Kosten werden lt. Mietvertrag in der Nebenkostenabrechnung auf die Mietparteien verteilt. D.h. jeder Mieter zahlt einen monatlichen Betrag von 9,-€ für die Anschlußmöglichkeit. Nun hat sich ein Mieter für Entertain entschieden und ist seitdem der Meinung er braucht den Satanschluß nicht mehr zahlen da er ihn nicht nutzt.
    Kann er dies so einfach? Oder muß er weiterhin zahlen wenn es im Mietvertrag explizit aufgeführt ist? (Unsere Kosten für den Antennendienst laufen dabei ja auch weiter.)
    Vielleicht hat jemand da einschlägige Erfahrungen und könnte im besten Fall auch auf die eine oder andere rechtliche Grundlage verweisen? Vielen Dank!
    PS: (Und nein, wir sind keine reichen Immobilienhaie ... )
    Jonny, der Dobermann !

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  2. #2
    Foren-Tripel-As
    Avatar von SmithyNZ
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    Rechtliche Grundlage nein.

    Allerdings habe ich meinen Kabelanschluss zahlen müssen, der im Mietvertrag exklusiv aufgeführt war, obwohl ich mir eine SAT-Schüssel an den Balkon geklemmt hatte und beim Kabelbetreiber selbst mich abgemeldet hatte. Denke wenn es extra im Vertrag aufgeführt ist, dann müsste er das wohl auch zahlen müssen.
    - Macht euch nicht zum Affen -

  3. #3
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    Avatar von Codo123
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    Wenns im Mietvertrag verankert ist, den er ja unterschrieben hat, muss ers auch zahlen. Punkt.
    NF®- Vivat, crescat, floreat!


  4. #4
    Foren-Tripel-As
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    Avatar von jonny-dobermann
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    Oh, danke für die schnellen Antworten! Also regelt sich das eher über die Vertragsschiene. Wenn im Mietvertrag Bestandteil dann Zahlpflicht. OK, danke!

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    Jonny, der Dobermann !

  5. #5
    Foren-Doppel-As
    Avatar von OLAOLA
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    VORSICHT > ALLES was im Mietvertrag steht, muss HEUTE nicht mehr gültig sein. !!!

    Heute ist beim Auszug BESENREIN angesagt, egal was im Mietvertrag vereinbart wurde,
    nix mehr mit neuen Teppichboden oder tapezieren. Es können auch in den Zimmern 100
    Nägel in den Wänden stecken, HEUTE alles kein Renovierungsgrund. Grundsatzurteile
    zu der SAT Geschichte habe ich keine gefunden.

  6. #6
    Foren-Tripel-As
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    Avatar von jonny-dobermann
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    Das ist es ja. Direkt verbindliches fand ich eben auch noch nicht. Nur wie begründen denn die großen Wohngesellschaften die Zahlungspflicht für ungenutzte Kabelanschlüsse?
    PS: heißt für mich im Umkehrschluss das zu ihm führende Satkabel vom Multischalter abzuklemmen ...
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    Geändert von jonny-dobermann (14.10.2013 um 16:02 Uhr)
    Jonny, der Dobermann !

  7. #7
    Kaiser
    Avatar von Rimini
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    Wenn im Mietvertrag der SAT-ANschluss als Austattung der Wohnung steht und dass dafür eine anteilige Pauschale für die Bereitstellung und in Betriebhaltung mit der Miete fällig wird, ist das rechtens. Egal, ob ein Mieter den Anschluss dann nutzt oder nicht, denn nutzen kann er das Austattungsmerkmal der Wohnung ja, wenn er will.

    Sonst wäre z.B. ein Balkon auch nicht mit in die Mietkosten aufnehmbar, weil ja der Mieter behaupten könnte, ihn nicht nutzen zu wollen.

    Wie eine Wohnung vom Vermieter ausgestattet ist und was er dafür verlangt, wird beim Abschluss eines Mietvertrages geregelt, unabhängig davon, ob ein Mieter die Austattung nun nutzt oder nicht.
    Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.

  8. #8
    Foren-Tripel-As
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    Avatar von jonny-dobermann
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    Danke, genauso hatte ich das jetzt verstanden.

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  9. #9
    Foren-Tripel-As
    Avatar von Joker7
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    Teilzitat:

    "Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus"

    ..dann ist eigentlich die Mitgliedschaft in einem "Haus-u.Grundbesitzerverein" Pflicht... genauso wie für die Mieter in einem "Mietverein"....

    ..diese "Vereine" kennen sich meist bestens aus und die Beratungen sind im Mitglieds-Preis drin...
    Gruss Joker7

    Ein Tag ohne lächeln ist ein verlorener Tag
    ( Charlie Chaplin )

  10. #10
    Foren-Doppel-As
    Avatar von Ecki-No1
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    Besser als rimini kann man es nicht erklären - guter Vergleich mit dem Balkon (oder Fahrstuhl).

    Ich zahle ja hier auch Nebenkosten für den Gemeinschaftsgarten, ohne ihn zu nutzen ...
    Viele Grüße
    Maik

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  11. #11
    Foren-Tripel-As
    Avatar von SmithyNZ
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    Würde auch sagen, dass er zahlen muss
    Allerdings stellt sich nur die Frage wie am besten durchsetzen. Ist ja kein hoher Betrag. Im Zweifel muss man halt doch zum Anwalt...
    - Macht euch nicht zum Affen -

  12. #12
    Foren-Doppel-As
    Avatar von Ecki-No1
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    Wieso muss man da was durchsetzen? Er hat gefälligst seine lt. Mietvertrag vereinbarte Miete monatlich pünktlich zu zahlen - alles andere bedarf der Einwilligung des Vermieters, und die liegt ja wohl nicht vor.
    Viele Grüße
    Maik

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  13. #13
    Foren-Tripel-As
    Avatar von SmithyNZ
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    Wenn er es aber nicht freiwillig zahlt muss man es durchsetzen Was willst du sonst machen?
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  14. #14
    Foren-Gott
    Avatar von Hukk
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    Ist doch alles rechtlich geregelt!!!

    123recht.net/Nebenkosten-Gemeinschaftsantenne-__f30668.html

    Mieter muss weiterzahlen!!!

  15. #15
    Foren-Tripel-As
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    Avatar von jonny-dobermann
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    So, vielen Dank an alle für die Hilfe. Was hier zusammengetragen wurde deckt sich auch mit den parallelen Recherchen meines Vaters. Fazit: der Mieter wird wohl mit den Kosten leben müssen, trotz Entertain.

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