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  1. #16
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    Zitat Zitat von StefanBD Beitrag anzeigen
    unter Umständen nimmt der Baumarkt es ja zurück
    Zitat Zitat von jerkk Beitrag anzeigen
    Baumärkte sind eigentlich sehr kulant. 6 Monate sind in der Regel kein Problem, selbst ohne Quittung. Weiß aber nicht, ob das auch für technische Geräte gilt. Versuch wäre es auf jeden Fall wert.

    Das glaube ich kaum...

    Kulanz hin oder her,
    in diesem Fall aber, ist das LNB vor bereits 1 Jahr gekauft worden, und außerdem schon montiert, angeschlossen und in Betrieb gewesen !

    Da müsste schon der Chef, in der Pause gerade nen Blowjob von der blonden Sekretärin bekommen haben, damit er das Teil zurücknimmt...
    Geändert von Doc (27.03.2017 um 21:17 Uhr)
    Viele Grüße
    Der Doc

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  2. #17
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    Er hatte den LNB zwar schon vor einem Jahr gekauft, aber erst jetzt in Betrieb genommen - jedenfalls habe ich das so verstanden. Und ich schrieb auch, dass es evtl. nur für Baustoffe gilt. Gibt vielleicht auch andere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, z. B. muss das Produkt bei fehlender Quittung vielleicht noch im Sortiment sein. Bei einer 80 EUR Fehlanschaffung würde ich es zumindest einmal probieren. Falls es schiefgeht, tröstet ihn vielleicht die Sekretärin.

  3. #18
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    Macht trotzdem keinen Unterschied.

    Das Teil war bereits montiert und in Betrieb ! (noch dazu im Freien...)

    Und da es wohl keinen Defekt aufweist, sondern lediglich ein Fehlkauf war, würde ich sagen, die Chancen stehen schlecht.

    Man muss das auch mal aus der Perspektive der Händler sehen.
    Die müssen ja das Teil schließlich wieder verkaufen können.
    Und einem anderen Kunden ein LNB andrehen, welches bereits montiert und in Betrieb war... Das wäre wohl nicht die feine englische Art...

    So leid es mir auch tut, ich würde es nicht zurücknehmen !
    Viele Grüße
    Der Doc

  4. #19
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    Ich ging selbstverständlich davon aus, dass sich der LNB im neuwertigen Zustand befindet. Da ein LNB für draußen konzipiert ist und auf lange Lebensdauer ausgelegt ist, machen die paar Tage im Freien meiner Meinung nach keinen Unterschied. Aber selbst ein paar Gebrauchsspuren am Feedhals wären nicht schlimm.

    Viel problematischer finde ich den weit zurückliegenden Kauftag. Als Kunde wäre ich nicht erfreut, ein Neugerät zu bekommen, dass jemand anders schon so lange im Besitz hatte. (Bei Baustoffen fände ich das eigentlich sogar noch schlimmer, weil die meistens auch noch draußen oder im feuchten Keller lagern.)

    Der Preis ist unverschämt. Ist vermutlich nicht einmal ein speziell angepasstes Kathrein mit der viel beschworenen unkaputtbaren Technik und deutscher (?) Produktionsstätte, sondern ein in Asien eingekauftes LNB. Da habe ich kein Mitleid mit dem Händler, sondern nur mit dem aktuellen und dem nächsten Käufer. Andererseits dürfte ich es bei einem seit 2014 registrierten User auch nicht haben.

  5. #20
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    Avatar von mattmasch
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    ..."""Aber selbst ein paar Gebrauchsspuren am Feedhals wären nicht schlimm."""

    Ich möchte dich mal sehen wenn man dir einen Gegenstand verkaufen will der Kratzer und Gebrauchsspuren aufweist, auch wenn er funktionstüchtig ist!
    Ich würde so was jedenfalls nicht kaufen!
    Oder kaufst du im Supermarkt Bananen mit schwarzen Punkten, oder Äpfel mit Flecken?

    Ich bezahle mit guten Geld...da kann ich ebenso einwandfreie Neuware erwarten!

  6. #21
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    Natürlich würde mir das nicht gefallen. Ich rede jedoch nicht von extremster Nutzung, sondern von kleinsten Spuren, die beim behutsamen Testen der Ware trotzdem entstanden sein könnten. Würde ich so etwas nicht akzeptieren können, müsste ich z. B. sehr viel höhere Preise akzeptieren oder aufs Widerrufsrecht verzichten. Im Lebensmittelhandel bevorzuge ich auch einwandfreie Ware, aber unser Hang zur Makellosigkeit ist schon bedenklich.

    Und wie gesagt, mich würde das weit zurückliegende Kaufdatum bzw. Produktionsdatum schon stören. Als User dieses Forums war dieser Fehlkauf auch völlig überflüssig.

  7. #22
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    Avatar von mattmasch
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    ...das geht doch schon mit der Verpackung los, wenn da ein zugeschweißter Foliebeutel aufgeschnitten wurde kaufe ich so was nicht.
    Wenn ich ein Gerät als neu kaufe, hat es original verpackt zu sein, ansonsten ist es nicht neu!
    Wäre das gleiche wenn man dir ein repariertes Gerät als Neugerät andrehen will.

  8. #23
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    So siehts aus, einmal geöffnet = Gebraucht !

    Ich habe mich früher ständig mit Reklamationen rumschlagen müssen...

    Wenn es sich um ne Packung Bügelschellen o.Ä. handelt, dann gut. Wenn die Packung nicht total zerfleddert ist, und natürlich vollzählig, dann kann man das schon zurücknehmen.
    Aber,
    bei technischen Sachen, wie z.B. einem LNB,
    selbst, wenn das LNB tatsächlich keine sichtbaren Gebrauchsspuren aufweist, es wurde trotzdem geöffnet. (und viele Verpackungen haben ein Siegel...)
    Viele Kunden sind da sehr pingelig !

    Außerdem könnte es ja auch sein, dass ein Kunde das LNB runterfallen hat lassen, und deswegen zurückgeben will... (natürlich ohne es zu sagen...)
    Und der nächste Kunde hat dann die Scherereien.

    Ihr würdet es nicht glauben, was die Leute so Alles versuchen zurückzugeben...


    Jedenfalls,
    80 Euro für ein LNB ist zwar der blanke Wucher, aber in diesem Fall, leider kein Grund für einen Umtausch.


    Noch als kleinen Trost,
    das nächste LNB wird bestimmt wesentlich günstiger.
    Viele Grüße
    Der Doc

  9. #24
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    Ok, in diesem Fall hat der User es einfach verbockt. Der Artikel ist zu alt und gehört daher schon nicht zurückgegeben.

    Aber im Normalfall fiele dies unter das Widerrufsrecht (bzw. Kulanz der Baumärkte). Auch als nächster Kunde wäre dies für mich in Ordnung, falls der Kunde das Produkt behutsam getestet hat. LNBs sind relativ robuste Teile und werden auch noch so platziert, dass selbst minimalste Gebrauchsspuren nicht sichtbar wären. Die meisten LNBs sind auch sehr schlicht verpackt, beispielsweise ohne Siegel und Tüte.

    Ein Artikel aus dem Widerrufsrecht ist für mich kein Gebrauchtgerät. Diese Definition wäre den Händlern gegenüber extrem unfair. Sie müssen die Ware zurücknehmen, dürfen ohne Gebrauchsspuren keinen Wertausgleich fordern und machen dann noch Verlust beim Wiederverkauf, weil es als Gebrauchtware verkauft werden muss?!

    Ich denke, dass selbst die großen Shops nur Ware mit unschöner Verpackung oder größeren Gebrauchsspuren als Retourware kennzeichnen und im Preis senken. Im Normalfall sollte retournierte Ware höchstens minimale Gebrauchsspuren aufweisen. Ein reparierter Artikel wäre damit nicht vergleichbar, weil wir dann wieder das Altersproblem hätten. Zudem könnte der Fehler noch nicht behoben sein oder nur temporär verschwunden sein.

    Mir ist natürlich bewusst, dass manche Kunden einfach nur asozial sind. 14 Tage in deren Besitz und man kann die Ware vergessen. Und das sind dann vermutlich auch noch die pingeligsten Kunden.

    Daher kann ich es schon verstehen, dass für manche Kunden Neuware nur solche Ware ist, die noch niemals geöffnet und getestet wurde. Ich persönlich würde es aber von der Ware abhängig machen. Bei einem LNB wäre ich jedenfalls nicht so kritisch.

  10. #25
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    ...""" Auch als nächster Kunde wäre dies für mich in Ordnung, falls der Kunde das Produkt behutsam getestet hat"""

    Kaufst du in deinem Baumarkt ein Produkt was irgendwer schon geöffnet hat um reinzuschauen wie das aussieht?
    Da könnte doch auch ein Kleinteil schon fehlen!
    So eine Schachtel stelle ich ganz schnell wieder ins Regal und suche mir eine original verpackte und ungeöffnete Schachtel.

    Kaufe ich natürlich bei meinem Händler z.B. einen Schaltschütz für eine Reparatur, und merke dann....der passt ja gar nicht in das Gehäuse, dann nimmt der mir den auf jeden Fall zurück.
    Der hatte auch nur eine Faltschachtel als Verpackung und da gibt es keinerlei Spuren das der schon mal verkauft war.
    Außerdem kennt mich dort das Thekenpersonal.
    Da kriegt man auch mal 2-3 verschiedene Produkte mit zum testen was passt.


  11. #26
    Foren-As

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Natürlich nehme ich erst einmal eine ungeöffnete Verpackung, auch ich möchte immer nur das bestmögliche Produkt. Dennoch hätte ich kein Problem mit einer geöffneten Verpackung. Denn wenn es aus einer Retour stammt, sollte das Personal die Ware kontrolliert haben. Falls es irgendwelche Kunden unerlaubterweise aufgemacht hatten, sollte trotzdem alles vollständig sein und die Ware keine Macken haben. Natürlich gibt es Idioten, die es schaffen, die Ware in dem kurzen Moment schon zu verhunzen oder ein Teil zu verlieren oder sogar klauen.

    Jeder Handelsweg hat seine Vorteile und wenn man die weiter haben möchte, dann muss man meiner Meinung nach auch mit den Konsequenzen leben. Online, dass evtl. Ware schon einmal retourniert wurde; offline, dass Kunden die Verpackung bereits geöffnet haben oder dass die Ware allgemein schon etwas abgegriffen oder Kratzer aufweist.


 
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