Ich werde es bestimmt bereuen mich darauf einzulassen. Die von dir angesprochene Norm behandelt die Sicherheitsanforderungen ortsfester Anlagen und Geräte und hat nichts mit irgendeiner Windlastberechnung zu tun. Sondern mit der ERdung und dem Potentialausgleich bei Antennenanlagen von Gebäuden. Glaub die "11" betrifft auch nur Gebäude ohne Blitzschutz(anlage).
Desweiteren kann man diese Frage absolut nicht pauschal beantworten, erstens wurde das Material nicht genannt aus dem der mast besteht, wie der Mast befestigt wurde, keine Biegetoleranzen angegeben, keine Information der örtlichen Windverhältnisse, keine Auskunft über die an den Mast zu montierende Antenne oder Antennen usw.
MfG
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