Hallo Leuten.
Bin mein privat Hause. Ich brauche wisse.
Frage ob mein Hause Dach Sat Schlüssel 150 cm erlaubt? Ich kaufe zweifeln Sat Schlüssel 125 cm oder 150 cm. Ich überlege. Ob?
Hoffe helfe mir.
Hallo Leuten.
Bin mein privat Hause. Ich brauche wisse.
Frage ob mein Hause Dach Sat Schlüssel 150 cm erlaubt? Ich kaufe zweifeln Sat Schlüssel 125 cm oder 150 cm. Ich überlege. Ob?
Hoffe helfe mir.
Das ist weniger eine Frage, ob erlaubt oder nicht. Eine so große Antenne kommt beim nächsten Sturm ganz gerne von alleine wieder herunter - und zwar mit Dach!
Eventuelle Verbote kann es ggf. örtlich geben. Bebauungsplan. Vorschriften der Gemeinde. Mir ist sowas aber nicht bekannt.
Einfach nur schöner fernsehen. "Geht nicht" gibt's nicht.
Richtiger Mast, richtige Befestigung so das es Sturmsicher ist, dann ist dem nichts entgegen zu bringen. Wie Mise Ratte schon schreibt,
Gemeindevorschriften beachten wenn es diese geben sollte.
Bekannte von mir haben eine 200er schüssel mit positionierer auf Dach montiert, die hält bis dato.
Ob eine Dachmontage einer doch schon etwas größeren Sat-Antenne möglich ist, sagt der Baustatiker. Außerdem nicht den Blitzschutz vergessen.
Ich gehe einer geregelten Arbeit nach, nicht um von der Straße weg zu sein,sondern um mir eine Familie mit Kindern und Hobbys leisten zu können!
Genau, der Blitzschutz. Wenn der nicht vorhanden ist zahlt die Versicherung bei Überspannung und Blitzschlag nicht. Übrigen, warum so einen großen Teller? Will man damit Afrika empfangen? Braucht man doch nicht in Europa, da reichen 80cm.
Naja, für den entsprechenden Empfang ist schon eine große Schüssel wichtig. Nicht jeder begnügt sich
nur mit Astra und vielleicht Hotbird. Es gibt auch DX'er, die den Himmel "absuchen" und dafür braucht
man schon ein größeres Geschoss.
Lebe jeden Tag, als wenn es dein letzter sein könnte; eines Tages trifft es zu.
Keine Anfragen über PN - was zu klären ist, bitte direkt ins Forum posten.
So isses! Dicke Antennen machen Laune. Nur beim Einrichten sind sie etwas unhandlich. Man kann eben nicht alles haben.
Einfach nur schöner fernsehen. "Geht nicht" gibt's nicht.
Ergänzend: Ab einem Biegemoment an der Einspannstelle > 1650 Nm müssen nicht nur Mast und Befestigungsteile für dieses Biegemoment ausgelegt sein, sondern es muss außerdem der Nachweis erbracht werden, dass die Gebäudekonstruktion dieses Biegemoment aufnehmen kann. Das Biegemoment errechnet sich i.W. als Produkt aus Windlast der Antenne und Distanz zwischen oberer Einspannstelle und Mitte Reflektor (… dazu noch Moment des Mastes selbst). Diese Distanz kann ja nach Situation (Dachaufbau, Neigung) variieren, aber häufig wird bereits für eine 125er Antenne die Grenze von 1650 Nm überschritten werden.
Nicht falsch. Aber da als Folge eines Blitzschlags konkret lediglich auf Überspannungsschäden hingewiesen wird, könnte man das falsch verstehen: Beim Blitzschutz geht es in erster Linie um Brandschutz. Zwar kommt es viel häufiger "nur" zu Überspannungsschäden, aber im worst case Szenario brennt das Haus ab und es kommen Personen zu Schaden. Während dezidierte Maßnahmen zum Schutz vor Überspannungsschäden noch nicht so lange für Neubauten vorgeschrieben sind, verlangt die EN 60728-11 schon seit vielen Jahren Maßnahmen, die i.W. dem Brandschutz dienen. Nur hält sich kaum jemand daran, was alleine unter dem wirtschaftlichen Aspekt fatale Folgen haben kann.
Vor den 1.650 Nm steht noch die Belastungsgrenze der meisten Masten bzw. Dachsparrenhalter.
Die vereinfachte Windlastberechnung wurde in einer längst abgelösten noch rein nationalen VDE 0855 Teil 1 erdacht, welche ihrerseits (mit eigenwilligen Abweichungen) auf abgelösten DIN-Normen basiert, um nicht wegen Kleinantennen Statiker beauftragen zu müssen. Durch deutsche Federführung in den übernationalen Brüsseler Normengremien ist die Windlastberechnung zuerst in die Europanorm EN 50083-1 und später auch in die internationale Folgenorm IEC 60728-11 eingeflossen.
Nach dieser Berechnung erstellte Antennen haben viele Stürme überstanden. Obwohl sie noch in den deutschen Normausgaben der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) sowie DIN VDE 0855-300:2008-08 steht, ist sie seit Einführung der Eurocode-Normen bauaufsichtlich NICHT mehr zugelassen. Im Zuge der gerade laufenden Revision der DIN VDE 0855-300:2008-08 für Funksende-/-empfangsantennen, die abweichend von internationalen Gepflogenheiten derzeit auch (noch) bei uns für CB- und Afu-Antennen zuständig ist, wird eine Lösung für diese Normdiskrepanz gesucht, ist aber noch nicht gefunden.
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