Hm, schade, na ja, handelt sich sowieso um ein befr. Angebot
Hm, schade, na ja, handelt sich sowieso um ein befr. Angebot
Bei mediaportal hast du genügend auswahl Möglichkeiten und da ist für jeden etwas dabei und aufnehmen geht der größte Teil auch noch
Gruß Bodo
alles rodscher, dann werde ich heute den Kathrein umtauschen und den Kauf wagen. Vorab vielen Dank für die Tipps und Unterstützung.
Ich hoffe, bei Problemen, und sind sie oft noch in euren Augen als Profis lächerlich, darf ich hier wieder aufschlagen.
Und noch kurz: ist da ein Hdmi-Kabel schon dabei, oder muss das mitbestellt werden?
Bin mir bzgl. des Shops leider nicht mehr so sicher: hab da mal recherchiert. Die Lieferung etc. an sich läuft problemlos ab. In Richtung Service sieht die Welt aber schon wieder ganz anders aus. So muss die Ware im Falle eines Widerrufs frei Haus zurückgeliefert werden und dann rennt man wohl den Versandkosten hinterher (Erfahrungen lt. Geizhals). Ist halt bei Comtech und Consorten schon besser geregelt. Muss ich mir echt noch überlegen.
Geändert von Perseus (27.12.2013 um 08:53 Uhr)
Ich würde schon da bestellen. Nirgendwo sonst bekommst Du 3 Jahre Garantie auf das Gerät.
In einem Garantiefall gehen sowieso alle Geräte dahin, auch wenn Du bei einem anderen Shop gekauft hast. Da ist der direkte Weg dann schneller.
Überall kann jedes Gerät über 40 Euro gratis zurückgeschickt werden. Also müssen Sie die Versandkosten erstatten. Ab Juni 2014 gibt es eine neue Regelung, da wird der Verbraucher dann selbst die Versandkosten übernehmen müssen, es sei denn die entsprechende Firma übernimmt es aus Kulanz.
Wenn Du die Box getestet hast, willst Du sie wahrscheinlich eh nicht wieder zurückschicken
Wenn Du die Box getestet hast, willst Du sie wahrscheinlich eh nicht wieder zurückschicken
hallo biber
mit deiner aussage hast du recht
wenn man einmal eine vu-box gekauft hat bleibt mann dabei ----meiner meinung nach
hm, .. na ja, mal schaun, die letzten Kommentare bei Trustedshop stimmen etwas bedenklich. Will ja das Teil behalten, aber könnte sein, dass irgendwas nicht funzt ..... oder vom Werk her schon einen Fehler hat.
Insbesondere folgender Vorgang:
Kann ich eigentlich den Ursprungs-/Auslieferungszustand vorab sichern und ggf. zurückspielen (ggf. läuft da noch eine etwas ältere Imageversion vom Hersteller).Anfang Oktober eine Gigablue Quad bei HM Sat gekauft. Nachdem auf dem Receiver eine Software von Ende 2012 aufgespielt war (im Übrigen mit einem netten Türksat-Skin, von wegen Original-Software) wurde von mir auf OpenATV aktualisiert, sonst wäre der Receiver gar nicht nutzbar gewesen. HM SAT verweigert Rücknahme, was rechtlich unzulässig ist. Ein Widerruf darf nicht verweigert werden. Ganz mies.
24.10.2013
Der Shop-Betreiber antwortet
Wird illegale Software installiert, so ist Kaufrücktritt ausgeschlossen. Wird diese Software dann auch noch auf dem Gerät belassen und es zudem beschädigt, so ist auch keine Kulanz mehr möglich.
Geändert von Perseus (27.12.2013 um 10:20 Uhr)
Kann ich eigentlich den Ursprungs-/Auslieferungszustand vorab sichern und ggf. zurückspielen (ggf. läuft da noch eine etwas ältere Imageversion vom Hersteller).
hallo perseus
wen du weiter vorne die beiträge von biber + bodo 1960 liest sind doch deine fragen schon beantwortet
Geändert von aloisius (27.12.2013 um 10:40 Uhr)
oh, sorry, schon wieder total verrasselt. Ich bestell jetzt mal, dann schaue ich weiter.
Wenn man vom Widerufsrecht Gebrauch machen will, sollte natürlich die Originalsoftware wieder drauf sein.
Laut Antwort wurde das Gerät auch wohl beschädigt. Wenn man das Widerrufsrecht nutzen will, sollte man sich auch an die Spielregeln halten.
Aus einem Fall, der vor Gericht landete (hat nichts mit HM-Sat zu tun):
Zur Originalsoftware habe ich Dir schon einen Link weiter oben gegeben. Da kannst Du die Software runterladen und auf den Receiver flashen. Damit bekommst Du keine Probleme.Das AG Berlin-Mitte hat nun dazu entschieden, dass Kratzer auf dem Gehäusedeckel eines Gerätes, welches ordnungsgemäß verpackt übersandt wurde, den Onlinehändler zur Geltendmachung von Wertersatz berechtigen. Mit diesem Wertersatzanspruch kann er seinerseits aufrechnen, sodass der Anspruch des Verbrauchers auf die Kaufpreisrückzahlung in Höhe des Wertersatzes erlischt. Der Wertersatz umfasste im vorliegenden Fall die Kosten, die für die Ersatzbeschaffung für den Gehäusedeckel anfielen (55,00 EUR). Diese Kosten des Verkäufers sind also vom zurückgeforderten Kaufpreis abzuziehen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Verbraucher im vorliegenden Fall vorschriftsmäßig über mögliche Folgen der Verschlechterung der Kaufsache belehrt worden sei. Vorliegend sah eine entsprechende AGB-Klausel des Verkäufers vor, dass eine Wertersatzpflicht nicht entstehe, „wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist”. Zwar müsse sich die Prüfung der Sache nicht auf die äußere Inaugenscheinnahme beschränken. Vielmehr gehe auch ein Ausprobieren der Sache nicht über den erlaubten Prüfungsumfang hinaus. Jedoch sei im Rahmen der Prüfung darauf zu achten, jegliche Maßnahmen zu unterlassen, die den Wert der Sache mindern können. Nur eine Prüfung „mit größtmöglicher Sorgfalt“ könne die Wertersatzpflicht ausschließen. Vorliegend, so das Amtsgericht, rechtfertigten Art und Umfang der vorhandenen Gebrauchsspuren die Annahme, dass es sich bei den Kratzern nicht lediglich um Gebrauchsspuren gehandelt habe, die bei einer Prüfung und beim Ausprobieren der Ware zwangsläufig entstünden. Daraus zog das Gericht den Schluss, dass die aufgetretenen Kratzer nicht durch eine sorgfaltsgemäße Prüfung hervorgerufen worden sein könnten. Somit finde die Vorschrift Anwendung, wonach eine Wertersatzpflicht entsteht, auch wenn die Gebrauchsspuren durch „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ entstanden seien.
Hey, ich bin ein Tier und kein nervender Teenieschwarm
Geändert von Biber (27.12.2013 um 10:35 Uhr)
oh sorry
Biber
habe alles richtiggestellt
Noch eins hdmi kabel liegt bei
Und ich hatte auch schon erlebt das gar kein image auf gespielt war
Ansonsten bei hm gibt es garkeine Probleme
Und wie schon geschrieben ist wenn nachher alles.geht , schickst du sie nicht mehr zurück
Hoechstens du kommst ab solut nicht klar
Gruß Bodo
So Freunde, der Solo² ist dank Boardsponsor nunmehr mein. Image geflasht, die ersten Einstellungsschritte erledigt (grenzenlose Konfigmöglichkeiten, schwer hier die Übersicht zu behalten), V14 Skykarte läuft (Ccam 2.3.0) inkl. HD+ Sender.
Große Bitte jetzt noch: ich würde gern die Ösis ans Laufen zu bringen. Könnt ihr mir hier behilflich sein (gerne auch per PN).
Merci, UND: nachträglich noch allen ein gutes neues Jahr 2014!
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