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  1. #1
    Kaiser
    Avatar von dgmx
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    Neues Widerrufsrecht ab Juni 2014

    Da ich mal davon ausgehe das die meisten hier zumindest ab und an etwas online bestellen, kann es nicht schaden wenn man weiß was sich ab 13.06.2014 durch eine EU Weit einheitliches Verbraucherrecht ändern wird.

    diese beiden Punkte finde ich besonders interessant:

    - 40 Euro Grenze fällt weg
    Ist wohl der wichtigste Punkt. Verbraucher müssen in Zukunft die Rücksendekosten übernehmen, auch wenn der Wert der Ware über 40 Euro liegt. Allerdings muss man vorher darauf hingewiesen werden.

    - Erklärung des Widerrufes.

    Der Widerruf muss in Zukunft vom Verbraucher eindeutig erklärt werden. Es reicht nicht mehr aus bloß die Ware zurück zu senden.

    Ich finde alles in allem hat mir das Deutsche Recht besser gefallen.

    Eine gute Übersicht über die Änderungen gibt es hier:
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    EEs geht uns gut


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  2. #2
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    Avatar von angel54
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    Zitat Zitat von dgmx Beitrag anzeigen

    - Erklärung des Widerrufes.

    Der Widerruf muss in Zukunft vom Verbraucher eindeutig erklärt werden. Es reicht nicht mehr aus bloß die Ware zurück zu senden.
    Das ist doch schon wieder nichts richtiges wenn man erst noch lange Begründungen schreiben muß um etwas zurück zuschicken

  3. #3
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    Avatar von SmithyNZ
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    Nicht Begründen, sondern nur erklären
    Endlich fällt die 40 € Grenze. Vielleicht bestellt dann nicht jeder nur zum Testen Sachen um sie dann doch zurück zu schicken
    - Macht euch nicht zum Affen -

  4. #4
    Spezialist
    Avatar von angel54
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    naja das kann auch anders ausgelegt werden

  5. #5
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    Avatar von SmithyNZ
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    Neija, ich sehe es so, dass man seinen Willen vom Vertrag zurückzutreten gegenüber dem Verkäufer erklären muss, sprich anzeigen, dass man etwas zurück schicken möchte, nicht aber begründen warum.
    - Macht euch nicht zum Affen -

  6. #6
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    Avatar von Joker7
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    ..sehe ich genau so.

    ... die Händler sind zwar jetzt verpflichtet ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen,der Kunde muß es jedoch nicht nutzen ...eigentlich genügt da ja ein Satz aus dem der Widerruf klar hervorgeht...
    Gruss Joker7

    Ein Tag ohne lächeln ist ein verlorener Tag
    ( Charlie Chaplin )

  7. #7
    Kaiser
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    Es müsste doch reichen wenn man der Ware die man zurück schickt kurz einen Zettel beiliegt "Hiermit Widerrufe ich meine Bestellung Nr XXXX oder vom XXX und schicke Ihnen die Ware zurück. Zumindest verstehe ich das unter "erklären".
    EEs geht uns gut


  8. #8
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    Avatar von Miese.Ratte
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    Jo, das ist eindeutig erklärt. Trotzdem bin ich schon gespannt, was die Abmahnzunft daraus macht. Die schrecken bekanntlich vor keinem Irrsinn zurück.


 

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