Aktualisiert am 24. Oktober 2014, 16:20 Uhr


Wieder erhalten User eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Nutzung von Porno-Diensten. Sie sollten nicht zahlen!

Die Ende vergangenen Jahres gestartete und schließlich im Nichts versandete Porno-Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer hat offenbar einen Nachahmer gefunden. Laut Medienberichten versendet ein Online-Betrüger derzeit unter dem Namen einer britischen Rechtsanwaltskanzlei an deutsche Internet-Nutzer eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Nutzung von Porno-Streaming-Diensten.
In dem Schreiben werden die Empfänger zur Zahlung von 280 Euro Schadensersatz aufgefordert. Konkret wird den Nutzern vorgeworfen, sich unerlaubt den Porno-Film "Sucking housewifes reloaded – Julias pleasure“ der Firma Xfun Film Ltd im Internet angeschaut zu haben.
Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus erklärte der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden, dass es sich bei diesen Abmahnbriefen um einen Betrug handle. Die betreffende britische Anwaltskanzlei habe nichts mit dem Versand der Porno-Abmahnungen zu tun.


Vorsicht vor der "Porno-Falle"
Streaming-Nutzer abgemahnt: Das ist legal, so schützen Sie sich.




Das bestätigt auch Rechtsanwalt Tobias Röttger. Er schreibt in einem Blog-Eintrag, dass die betreffende Anwaltskanzlei zwar existiere, allerdings sei im Briefkopf in den Pornoabmahnungen die Rede davon, deren Sitz sei in London. In Wirklichkeit ist der Sitz der Kanzlei aber in Nottingham. Auch der angebliche Rechteinhaber des Porno-Films existiere nicht. Auffällig sei außerdem, dass in der Abmahnung nur ein angebliches Tatdatum erwähnt werde, aber keine IP-Adresse, kein Provider und auch keine genaue Uhrzeit für die Tat genannt werde. Ganz einfach weil die Betrüger diese nicht kennen und die Empfänger abzocken wollen.
Zahlen Sie auf keinen Fall!
Die Empfänger sollen sich von der Abmahnung nicht beeindrucken lassen und einfach in den Mülleimer schmeißen. "Auf keinen Fall bezahlen, es handelt sich um Betrug und Fake. Das Geld sehen Sie nie wieder", empfiehlt auch Rechtsanwalt Röttger. © PC WELT



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