...wollte damit nur aufzeigen mit welcher Art von Rechnungen/Forderungen sie höchstwahrscheinlich konfrontiert werden, und wahrscheinlich auch zur Zahlung der Summe verurteilt werden.
Geändert von mattmasch (12.02.2016 um 13:44 Uhr)
...du scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben das es hier nicht ums Strafrecht ( da haben sie ja nur Bewährung bekommen) geht, sondern ums Zivilrecht, also um die Wiedergutmachung des verursachten Schadens.
Ich weiß nicht was da der Vergleich mit Kinderschändern zu tun hat...das ist Strafrecht!
...sieh dir mal an was für Strafen so auf Diebstahl bei solchen Summen stehen, da ist das bisschen Bewährung wirklich lächerlich.
Danach sollte man eigentlich urteilen.
Klau mal jemanden 1 Mille, da wirste mal sehen welche Strafe du bekommst, und das zurecht!
Was spielt es für eine Rolle ob du die einem Unternehmen oder einer Privatperson klaust?
Ein Jahr auf Bewährung ist wirklich nicht abschreckend. Da lässt sich kaum einer wirklich nachhaltig von abschrecken. Selbst die, die erwischt wurden nicht. Die lernen höchstens aus den Fehlern, die sie gemacht haben und machen es beim nächsten mal cleverer!
Und die zivilreschtliche Seite juckt die auch nicht. Das Geld, was u.U. als Schadenersatz fällig wird haben die eh nicht! Zumindest nicht so, das der Gläubiger darauf zugreifen kann. Und dann wird einfach Insolvenz angemeldet und nach einer "Wohlverhaltensphase" von 7 Jahren ist man wieder entschuldet. Und wenn dann noch nebenbei was am Inso-Verwalter vorbei verdient wird geht es einem auch während der sieben Jahre nicht schlecht!
Alles in allem wird davon jedenfalls keiner ernsthaft abgeschreckt, der entsprechende krimminelle Energie hat!
Nur Witwer haben Engel als Frauen.
...naja, ganz so einfach geht das nun auch wieder nicht mit der Privatinsolvenz.
Und wenn wirklich einer was noch auf die Seite gebracht hat und das fliegt auf, dann sieht es in zweierlei Übel aus.Erstens auf strafrechtlicher Sicht wegen leistens eines Meineides (er hat ja an Eides statt unterschrieben das er nichts anderes als das Angebene besitzt), und seine Privatinsolvenz kann er natürlich auch vergessen und die Gläubiger haben sofort Zugriff auf das was er auf die Seite geschafft hat.
Bei Strafen sieh es noch übler aus.Wenn er die nicht zahlt sitzt er sie ab!
Geändert von mattmasch (12.02.2016 um 17:40 Uhr)
Soweit ich weiß kann Sky (oder ein andere Gläubiger) dann hingehen und deren Forderungen aus der Privatinsolvenz herausnehmen lassen da diese quasi durch eine Straftat "entstand". Also bringt die Privatinsolvenz da nix.
EEs geht uns gut
...so genau kenn ich mich da auch nicht aus, aber was ich auf jeden Fall weiß ist das Strafen keinesfalls unter die Insolvenz fallen.
Die müssen auf jeden Fall bezahlt, oder eben abgesessen werden.
Da hast du dich ganz genau an die Zahlungsmodalität des Gerichts zu halten, sonst fährste ein, so schnell kannste gar nicht gucken.
Selbst für Parkverstöße, wenn genug unbezahlte zusammen sind kannste einfahren!
Geändert von mattmasch (12.02.2016 um 18:15 Uhr)
Kommt immer drauf an, wie clever man sich anstellt. Wer Kohle / Vermögen verstecken will wird das sicher nicht im eigenen Namen machen. Da werden Konten auf den Ehegatten / den Partner angelegt oder die Anschaffung von Gegenständen vermeindlich durch diese vorgenommen. Oder es werden Konten auf Strohmänner eingerichtet. Es gibt genügend Leute denen es finanziell dreckig geht und die für ein kleines Geld ne Unterschrift geben.
Ich gebe dir aber Recht, wenn es auffliegt, wird der Ärger sicher größer. Ich glaube trotzdem nicht, dass sich Leute mit krimineller Energie davon abschrecken lassen.
Mag sein, dass die Insolvenz insoweit nicht zur Restschuldbefreiung führt. Aber wenn (zumindest offiziell) kein Vermögen da ist, nutzt das auch den Gläubigern nichts. Und der Nachweis, dass da Vermögen beiseite geschafft wurde ist in der Regel nicht einfach. Und wer wirklich will verdient auch am Inso-Verwalter vorbei was dazu.
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Stimmt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden, kann ersatzweise Haft angeordnet werden.
Aber im Fall hier haben wir ja nur eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und keine Geldstrafe.
Und in einem Zivilprozess geht es ja nicht um eine Strafe sondern um Schadenersatz.
Nur Witwer haben Engel als Frauen.
..."""Und wer wirklich will verdient auch am Inso-Verwalter vorbei was dazu."""
Aber als normales Leben wie ich es führen möchte würde ich das nicht bezeichnen, und irgendwann fliegste auf die Fresse, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Da habe ich lieber mit Arbeit meinen Lebensunterhalt erarbeitet,mir was geschaffen, auch nicht schlecht gelebt, und genieße jetzt meinen Ruhestand, und das in Ruhe und ohne Angst das wenn es klingelt die Kripo vor der Tür steht.
Geändert von mattmasch (12.02.2016 um 18:47 Uhr)
Da bin ich ganz deiner Meinung! Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich die Strafe (ein Jahr auf Bewährung) nicht für abschreckend genug halte. Es gibt leider auch genug Typen, die andere Ideale haben als Du und ich.
Und ich finde auch, dass auch andere Straftaten viel härter bestraft und auch verfolgt werden sollte. Da sind Eigentumsdelikte sicherlich noch das geringste Übel.
Nur Witwer haben Engel als Frauen.
Für illegales Fernseh gucken mindestens 20 Stockhiebe!Lebenslänglich mit anschliessendet Sicherheitsverwahrung.Wäre noch schöner wenn unser Strafrecht als lasch angesehen wird.Grade in solch preckären Bereichen wie fernsehen dürfen wir keine Schwäche zeigen.
Schönes Wochenende
ash
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