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  1. #1
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    Avatar von Hausmeister
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    DankeAktivitätenReceiverTagging

    Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

    Im Rahmen des jüngst aufgedeckten Cardsharing-Rings in Thüringen und Bayern hat Sky Deutschland seine harte Linie gegen Anbieter und Betreiber von illegalen Netzen erneut bekräftigt. Der Pay-TV-Anbieter will auch weiterhin mit aller Härte gegen Angebote dieser Art vorgehen.

    Erst am Montag hatte ein in Thüringen und Bayern aufgedeckter Cardsharing-Ring für Aufsehen gesorgt. Laut Informationen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) stehen derzeit vier Männer im Alter von 21, 27, 48 und 52 Jahren im Verdacht, illegale Zugänge zur Pay-TV-Plattform von Sky Deutschland kostenpflichtig an mehrere hundert Nutzer vertrieben zu haben. Dabei hätten die Beschuldigten sowohl für die Einrichtung Receiver als auch für das illegale Anbieten der Freischalt-Signale über Webstream Geld von ihren "Kunden" kassiert. Sowohl den Anbietern als auch den Nutern droht nun die strafrechtliche Verfolgung.

    Bei Sky Deutschland wollte man sich zu den aktuell laufenden Ermittlungen nicht äußern. Der Pay-TV-Anbieter bekräftigte jedoch das harte Vorgehen gegen Anbieter und Verbreiter von derartigen illegalen Zugängen in einem Statement. Straftaten wie Cardsharing würden letztlich auf dem Rücken der ehrlich zahlenden Kunden ausgeübt, die mit ihren Abo-Gebühren zur Finanzierung des exklusiven Inhalte-Angebots beitragen.

    Bereits im vergangen Jahr hatte Sky-Vorstand Holger Enßlin im Zuge der Zerschlagung eines großen Cardsharing-Rings in Niedersachsen betont, dass man alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen werde, um kriminellen Machenschaften dieser Art das Handwerk zu legen. Keine Auskunft wollte Sky aktuell darüber erteilen, ob und in welcher Form man selbst Schadensersatzansprüche gegenüber Betreibern oder Nutzern von Cardsharing-Angeboten stellen würde.

    Wie indes die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitteilte, drohen auch den Nutzern des aktuell bekannt gewordenen Cardsharing-Rings strafrechtliche Konsequenzen, sofern es den Behörden gelingt, diese zu identifizieren. Ihnen könnte eine strafrechtliche Verfolgung wegen des Ausspähens von Daten und der Erschleichung von Leistungen bevorstehen. Bei einer Verurteilung drohen bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.





    Quelle: DF

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  2. #2
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    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging

    Sky freut sich über Strafe für Card-Sharing-Betreiber

    Das Landgericht Verden hat einen Mann, der übers Web im sogenannten Card-Sharing-Verfahren Dritten gegen Bezahlung Zugang zu Sky verschafft hatte, zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.


    18 Monate ohne Bewährung - das war das harte Urteil, das das Amtsgericht Stolzenau in erster Instanz Ende 2013 gegen einen damals 51-Jährigen Mann verhängt hatte, weil dieser von Dritten Geld kassiert hatte und diesen dann über das sogenannte Card-Sharing Zugriff auf die Pay-TV-Programme von Sky Deutschland verschafft hatte. Im Grundsatz hat die nächsthöhere Instanz, das Landgericht Verden, die Verurteilung zwar bestätigt, allerdings eine etwas mildere Strafe verhängt.



    Er wurde nun wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Pay-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Card-Sharing-Servers.


    Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland: "Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."
    Quelle: DWDL.de
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  3. #3
    Kaiser
    Avatar von badboy-72
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    Wer mag die wohl verpfiffen haben? Sonst kann ich mir nicht vorstellen wie so ein Ring auffliegt. Aber, ab einer bestimmten Größe wird es riskant. Und in Deutschland den Server zu haben sowieso.
    _______________________
    Mfg
    badboy

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  4. #4
    Kaiser
    Avatar von AMD1973
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    Warum verpfiffen , die loggen sich auf den Server ein und somit haben sie die IP-Adresse.
    Alles weitere ergibt sich von selber.
    Abwarten was mit den IP-Adressen passiert die auf dem Server hinterlegt sind.

  5. #5
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    Avatar von Gizeh
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    Hi,

    .... Dritten gegen Bezahlung Zugang zu Sky verschafft hatte ...
    Hmmm. War er jetzt Reseller oder hatte er einen eigenen Server in Betrieb?

    Gruß Gizeh
    Wenn man mich nicht zwingen würde, hätte ich das hier nie geschrieben ....

  6. #6
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    Avatar von Smiley007
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    ...

    Der Mann hatte Angebote des Pay-TV-Anbieters Sky illegal über das Internet zum Verkauf angeboten. Dazu hatte er einen Card-Sharing-Server betrieben und andere gegen Entgelt so auf die Inhalte von Sky zugreifen lassen

    ...

    Das Ermittlungsverfahren gegen den nun verurteilten Mann war eingeleitet worden, nachdem Sky in dem Fall selbst Recherchen angestellt hatte.

    ...
    Quelle teleschau.de
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  7. #7
    Foren-Doppel-As

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    Also wenn er so blöd ist den server von Deutschland aus zu betreiben ist er selber schuld. Aber die Strafe ist einfach lächerlich. Das heißt für alle anderen, weiter Geld kassiren da droht höchstens eine Strafe auf Bewährung.

  8. #8
    König
    Avatar von UniGamer
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    Wieso drohen nur Bewährungsstrafen? Im 2. Post ist u.a. von 18 Monaten OHNE Bewährung die Rede. Lesen hilft manchmal weiter

    Beim Rest stimme ich dir zu, selber schuld wer so dämlich ist (Das gilt sowohl für den Betreiber, als auch für die Kunden)
    Ist doch klar das Sky selber auch "Spione" im Netz hat, insbesondere auf Sharingseiten.

  9. #9
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    Avatar von Smiley007
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    Das 1.Urteil mit 1,5 Jahren Haft wurde wegen Einspruchs jetzt abgeändert und lautet nun 1 Jahr auf Bewährung.
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  10. #10
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    Avatar von mattmasch
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    """"Das heißt für alle anderen, weiter Geld kassiren da droht höchstens eine Strafe auf Bewährung.""""

    Das ist ja erst mal nur die strafrechtliche Sache!!!

    Was glaubst du was da an Schadenersatz im Zivilprozess im Raum steht.
    Das sind die 18 Monate wie Honigschlecken!
    Da kommt ordentlich was zusammen, mehrere Hundert Clienten, monatlich a' 80,- über ein paar Jahre.
    In deren Haut möchte ich nicht stecken.

    Die kriegen wirtschaftlich nie wieder einen Fuß auf den Boden!
    Die werden in ihrem künftigen Leben nie mehr als den Sozialhilfesatz haben.
    Geändert von mattmasch (12.02.2016 um 12:11 Uhr)

  11. #11
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    ""Die kriegen wirtschaftlich nie wieder einen Fuß auf den Boden!"-kann sein, aber eine strafe ohne bewährung(3-5 jahre) hätte eine grössere wirkung, für anderen serverbetreiber in Deutschland, was Sky eigentlich will.

  12. #12
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    Avatar von mattmasch
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    Zitat Zitat von tomi12 Beitrag anzeigen
    ""Die kriegen wirtschaftlich nie wieder einen Fuß auf den Boden!"-kann sein, aber eine strafe ohne bewährung(3-5 jahre) hätte eine grössere wirkung, für anderen serverbetreiber in Deutschland, was Sky eigentlich will.

    ...das glaube ich nicht, wenn man jemanden für sein weiteres Leben bis zum Tod wirtschaftlich komplett ruiniert, er nie mehr als Sozialhilfeniveau hat, er niemals mit jemanden zusammenziehen/ heiraten kann, ohne das der Partner für ihn zahlen muss, ist das wahrscheinlich bedeutend härter als 2 Jahre zu brummen.

  13. #13
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    Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. -da bin ich ganz deine meinung, nur das was danach passiert, nie in der Presse kommt und somit auch keine erschräkende wirkung auf andere hat. Und nach 2 jahre im knast hätte er (der täter) auch blechen müssen.

  14. #14
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    Avatar von trampolin79
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    ..genau der wandert dann sowieso über kurz oder lang in den Bau, weil er eine Bank ausraubt oder eine Privatperson oder sonst ein krummes Ding dreht. Genau solche Leute braucht man mehr im Lande, als hätte man das nicht sowieso bereits zu Hauf.
    Vielleicht haben wir "Glück" und er dreht sich einen Strick, dann bleibt uns das erspart... (Achtung! Sarkasmus!)

    Jetzt mal ernsthaft darüber nachgedacht? Es geht um CS und nicht darum jemandem persönliches Leid zugefügt zu haben. Natürlich kein Bagatell- geschweige denn Kavaliersdelikt, nur wäre mir nicht bekannt, dass je ein CSler durch solches Treiben reich geworden ist, geschweige denn jemandem Schaden zugefügt zu haben (im menschlichen Sinne). Wenn man einem Betreiber solch eines Dienstes dadurch jegliche Aussicht auf Zukunft nimmt, wie wäre dies gleich zu setzen zu manch anderen Straftaten? (Vergewaltiger bei den Ei*rn aufspiessen, Dieben Hand abhacken, etc...)

    Rein in den Bau, Strafe absitzen, eine empfindliche (realistische) Strafe aufbrummen als Denkzettel und gut ist.
    Geändert von trampolin79 (12.02.2016 um 12:38 Uhr)
    Achtung ich bin nur eine Signatur, die nichts mit (d)(m)einem Beitrag zu tun hat!!! Bitte nicht weiter darauf achten!!! D A N K E


  15. #15
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    Avatar von mattmasch
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    ..."""nur wäre mir nicht bekannt, dass je ein CSler durch solches Treiben reich geworden ist,"""


    Nur mal so, sollen ja mehrere hundert Clienten gewesen sein...mal den einklagbaren Schaden schätzen.

    300 Clienten x 80,-/Monat = 24.000,-/Monat x 12 Monate = 288.000,-/Jahr x 3 Jahre = eine knappe Mille

    Und das ist nur mit 300 Clienten und über 3 Jahre


    Vor allem geht es nicht um die Strafe, auch wenn man ihn 3 Jahre brummen lässt, der Teil wo es ums Geld geht (Zivilrecht) kommt ja trotzden auf ihn zu, egal was er für eine Strafe bekommen hat.
    Die Forderungen sind ja keine Strafe, sonder nur die Begleichung eines Schadens den er angerichtet hat.

    Wenn du einen Unfall verursacht hast kriegst du ja auch die Strafe von Polizei/Gericht aber den Schaden zahlst du/deine Versicherung.


 
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