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  1. #1
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    DankeAktivitätenReceiverTagging

    Gehört eine Fernbedienung zur Grundausstattung eines Gerät Ja oder nein

    Hallo
    Habe vor ein paar Tagen durch eine Auktion ein Satreceiver gekauft, nur leider fehlte die Fernbedienung.
    Es stand auch niergens bei der Ausschreibung das die Fernbedienung fehle. ( vom Auktionshaus‎ wurde mir das auch Bestätigt )
    Nun behauptet der Verkäufer mit folgenden Zitat!
    1. Es steht nirgens geschrieben dass zum Gerät eine Fernbedienung gehört.
    2. Eine Fernbedienung zu einem Gerät ist jedoch ein mögliches ergänzungsgerät.

    Somit bin ich doch ein wenig unsicher geworden, wer hier recht hat oder nicht.
    Hoffe jemand kann mir mit ein paar gute tipps weiterhelfen.
    mfg.
    hitsch

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  2. #2
    Premium User
    Avatar von mattmasch
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    ...also in meinen Augen ist das KEIN Zusatzgerät!
    Ohne Fernbedienung kannst du ja das Gerät gar nicht nutzen.
    Kommst doch ohne Fernbedienung gar nicht ins Menü, kannst keine Einstellungen vornehmen und nichts.
    Mit einer lernfähigen FB ist dir meist auch nicht geholfen, weil man da meist auch nur die Grundfunktionen wie Kanalwechsel oder Lautstärke bedienen kann.
    Ohne FB hat ein Receiver den Wert 0!

  3. #3
    Mitglied
    Avatar von SpexXx
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zu einem receiver gehört eine fernbedinung dazu ganz einfach!
    Da braucht man garnicht lange darüber zu reden das ist einfach so!

  4. #4
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    Avatar von JulianDarkBlue
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    Wenn zur 100%igen Bedienung eine FB nötig ist, gehört diese auch zum Lieferumfang.
    Echte Männer essen keinen Honig ... sie kauen Bienen.

  5. #5
    Foren-Gott
    Avatar von wolleste
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    das gehört dazu !

    ohne wenn und aber, wenn es alledings beim verkaufsthread angegeben war, ohne FB, hast du gelitten !
    Gruß

    wolleste


    Ich mach das hier freiwillig

  6. #6
    Foren-Tripel-As
    Avatar von Joker7
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Teilzitat:

    "2. Eine Fernbedienung zu einem Gerät ist jedoch ein mögliches ergänzungsgerät."

    ..das ist Quatsch wenn das original Gerät mit einer FB verkauft wird.
    Gruss Joker7

    Ein Tag ohne lächeln ist ein verlorener Tag
    ( Charlie Chaplin )

  7. #7
    Foren-Gott
    Avatar von Hukk
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    FB ist ein Ergänzungsgerät.....
    Der Verkäufer hat in diesem Fall recht,da er es in seinem Angebot nicht mit angegeben hat.

    Gruss

  8. #8
    Chef-Moderator
    Avatar von onkel yankee
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    shifted aus CI Module & Card Ecke - Allgemeines und Grundsätzliches
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    besucht auch mal unserenTV, Hifi & Multimedia Bereich



  9. #9
    Foren-Gott
    Avatar von Hukk
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    So habe gerade noch mal im www recherchiert.
    Bei Neukauf steht dir eine FB zu,bei allen anderen Sachen ist das Sache des Händlers

    Gruss

  10. #10
    Foren-Tripel-As
    Avatar von Joker7
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Hukk Beitrag anzeigen
    FB ist ein Ergänzungsgerät.....
    Der Verkäufer hat in diesem Fall recht,da er es in seinem Angebot nicht mit angegeben hat.

    Gruss

    ..bin kein Jurist....und sollte es wirklich so sein,dann ist eben bei einem Kauf genau das Angebot zu Lesen. ..klar wenn extra darauf hingewiesen wird,ist es ok. !!

    ... aber,wenn man ein Gerät ohne ausdrücklichen Hinweis dann nicht zu 100 % bedienen kann...was hier der Fall ist... ich weiß nicht ??

    ..gibt aber sicherlich dazu "juristische Aussagen/Quellen" ...
    Gruss Joker7

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    ( Charlie Chaplin )

  11. #11
    Foren-Gott
    Avatar von Hukk
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Du hast ja die Möglichkeit eine Universial FB zu kaufen

  12. #12
    War ein paarmal hier
    Themenstarter

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Hallo
    Vielen Dank für all' feedback. Habe ein paar Zitate aus kopiert und an verkäufer weiter geleitet.
    Mal sehen was ihr dazu sagt...
    mfg.
    hitsch

    .

  13. #13
    Foren-Doppel-As
    Avatar von orionk53
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    Das wäre je das gleiche wenn mir ein Auto ohne Zündschlüssel verkauft wird und der Verkäufer meint "man kann es ja auch kurzschließen und so starten.
    Gruß
    orionk53






  14. #14
    Boarderoberer
    Avatar von lee09-reloaded
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    ich habe auch so einen Fall erlebt.

    Nach kurzem Schreiben vom Anwalt, Fernbedienung und Kosten für das Schreiben erhalten.

    War für den Verkäufer ein herbes Verlusstgeschäft

    Da gibt es wohl doch eine gesetzliche Regelung. (Receiver hatte nur Standby-Taste) -was aber nicht relevant gewesen ist.

    Leider sind die Unterlagen dazu, zwischenzeitlich nicht mehr greifbar.

    MfG lee09-reloaded


 

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