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    Gericht verbietet Telekom Daten-Drosselung

    30.10.2013, 11:55 Uhr, fm
    Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeiten bei Internet-Flatrates nicht drosseln. Die Verbraucherschützer haben vor dem Kölner Landgericht gegen die Pläne des Bonner Konzerns geklagt - und nun Recht bekommen. Die Vertragsklauseln wurden für unzulässig erklärt
    Das Kölner Landgericht hat den Plänen der Deutschen Telekom zur Daten-Drosselung bei Flatrate-Anschlüssen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Richter erklärten die Vertragsklauseln, die bei Festnetz-Verträgen eine Verminderung der zur Verfügung stehenden Surfgeschwindigkeit vorsieht, sobald eine gewisses Datenvolumen überschritten wird, für unzulässig. Das teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mit, die beim Landgericht Köln Klage gegen das Vorhaben des Bonner Telekommunikationskonzerns eingereicht hatte.

    "Da die Telekom-Tarife als 'Internet-Flatrate' und unter Angabe der 'bis zu'-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als 'unangemessene Benachteiligung' an", begründete die Verbraucherzentrale ihr Vorgehen. Kunden sollten während der Vertragslaufzeit nicht befürchten müssen, dass bei Überschreitung einer Grenze das Surftempo reduziert wird. Zudem wiesen die Verbraucherschützer darauf hin, dass eine solche Maßnahme zur Folge haben würde, das zahlreiche Dienste im Netz praktisch nicht mehr genutzt werden könnten.

    Die Richter sahen dies nun offenbar ähnlich wie die Verbraucherschützer. Ihr Urteil bezieht sich dabei auf alle Tarife, die als maximale Übertragungsgeschwindigkeit 50 Mbit/s oder mehr versprechen. Die Telekom wollte im Falle einer Überschreitung dann auf 2 Mbit/s bremsen. Auch die Pläne der Bonner, bei Tarifen auf mit geringeren Geschwindigkeiten auf 384 kbit/s zu drosseln, wurde als unzulässig erklärt.

    Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Telekom die entsprechenden Klauseln aus ihren Verträgen streichen und dürfte die Geschwindigkeiten damit auch nicht mehr drosseln. Eine Rechtsgrundlage würde dann fehlen. Ob die Telekom dieses Urteil hinnimmt und auf die Drossel-Pläne verzichtet oder gegen die Entscheidung vorgeht, ist bisher nicht bekannt.

    Die Telekom hatte ihre Absichten zur Datendrosselung im Sommer bekannt gegeben und war damit zum Teil auf harsche Kritik gestoßen. Besonders der Umstand, dass das IPTV-Angebot der Telekom, Entertain, von dieser Maßnahme ausgenommen wird, während Konkurrenz-Produkte gedrosselt werden, sorgten für Aufregung. Nach Bekanntgabe der Pläne hatte die Verbraucherzentrale NRW den Konzern im Mai dazu aufgefordert von diesen Abstand zu nehmen und per Unterlassungserklärung den Verzicht auf die Verwendung der Klausel bekannt zu geben. Andernfalls würde der Fall vor Gericht ausgetragen.

    quelle
    digitalfernsehen.de

    edit by torwald12

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    da es das Thema schon gibt gehts dann Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. weiter

    closed by torwald12
    Gruß torwald12

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