Hallo NFR User,
ich habe folgendes Problem, am 11.11.2013 hatte ich Schalttermin für eine Doppelflat 50000 von 1und1. Vorher war ich bei der Telekom da hatte ich auch eine Doppelflat 16000 die am 11.11.2013 gegen 3 Uhr abgeschaltet wurde.
Am 11.11.2013 rief ich den Support von 1und1 gegen 16 Uhr mit meinen Handy an und fragte, wann ich in wieder telefonieren und ins Internet könnte. Darauf antwortete mir der freundliche Herr, dass der Schalttermin doch schon um 13,40 war und dass an meinen Anschluss eine Störung vorliege. Noch in unserem Gespräch meldete der Servicemitarbeiter von 1und1 die Störung bei der Telekom und sagte mir, dass ganz bestimmt morgen alles in Ordnung wäre.
Am 12.11.2013 rief ich über Mobilfunk gegen 10 Uhr wieder 1und1 an und fragte nach dem Status meines Anschlusses. Dort bekam ich die Antwort, dass alles veranlasst wäre und ich solle noch etwas Geduld haben. Die Telekom wäre verständigt und es würde ich mehr lange dauern! Gegen 20 Uhr rief ich erneut via Mobilfunk an und die Antwort war die Gleiche!
Am 13.11.2013 rief ich über Mobilfunk gegen 10 Uhr wieder 1und1 an und fragte nach dem Status meines Anschlusses. Dort bekam ich die Antwort, dass alles veranlasst wäre und ich solle noch etwas Geduld haben. Die Telekom wäre verständigt und es würde ich mehr lange dauern! Gegen 13 Uhr rief ein Mitarbeiter der Telekom über Mobilfunk bei mir an und sagte mir, dass eine Störung an meinem Anschluss vorläge und er wolle mit mir ein Termin finden wann ein Mitarbeiter der Telekom bei mir vorbei kommen könnte. Ich sagte das er sofort kommen könnte aber der Mitarbeiter der TK entgegnete mir, sie hätten für heute keine Termine mehr frei und es würde noch einen Tag dauern. Er sagte gegen 14-20 Uhr am 14.11.2013 würde ein Techniker kommen.
Am 14.11.2013 rief gegen 19 Uhr ein Techniker der Telekom bei mir über Mobilfunk an und prüfte einen Verteiler an einer Straße meines Wohnortes. Dabei stellte sich heraus, dass eine Drahtbrücke den Fehler verursacht, die korrodiert war. Er sagte mir am Telefon das er nicht mit Sicherheit sagen könne, ob der Fehler nun dauerhaft beseitigt wäre! Er prüfte auch die Geschwindigkeit des Anschlusses und wechselte in meinem Haus noch eine TAE-Dose aus. Er sagte, die vorhandene Dose funktioniert aber stamme nicht von der TK! Nach exakt 44 Minuten war das Internet und das Telefon wieder gestört! Ich rief den TK-Techniker über Mobilfunk wieder an doch er drückte mich weg! Ich rief über Mobilfunk gegen 21 Uhr wieder 1und1 an und sagte, dass die Störung wieder da wäre und das der TK-Techniker bei mir war aber nicht auf meinen Rückruf reagierte. Dort bekam ich die Antwort, dass alles veranlasst wäre und ich solle noch etwas Geduld haben
Am 15.11.2013 (heute) rief ich über Mobilfunk gegen 10 Uhr wieder 1und1 an und fragte nach dem Status meines Anschlusses. Dort bekam ich die Antwort, dass alles veranlasst wäre und ich solle noch etwas Geduld haben! Ein Auftrag wäre an die Telekom erneut erfolgt! Gegen 13 Uhr war für 31 Minuten das Internet verfügbar und dann war es wieder vorbei. Gegen 14 Uhr rief ich wieder 1und1 an und meldete erneut eine Störung an wobei der Ton des Supportmitarbeiters mir überhaupt nicht gefiel! Ich solle noch einen Tag warten, sie könnten auch nur der Telekom Aufträge erteilen aber sie könnten sie nicht zwingen diese auszuführen!
Ich sitze hier, in meinem Haus seit den 11.11.2013 mit einem Prepaidsurfstick von O2 an der Fritzbox 7390 und meinem S4 und verrichte mit dieser Ausstattung meine Arbeit!
Auf den § 46 TKG lässt sich weder die TK noch 1und1 ein!!! Und was soll ich nun tun???
Rechte zum Anbieterwechsel
Der Anbieterwechsel nach dem Telekommunikationsgesetz 2012
Seit dem 10. Mai 2012 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Durch die Gesetzesänderung wurden die Rechte des Verbrauchers beim Anbieterwechsel in § 46 TKG grundlegend neu geregelt.
Keine Abschaltung bei Vertragsende
Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.
Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung
Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
Reduzierung der Entgelte und taggenaue Abrechnung
Sollte der Anbieterwechsel zum vereinbarten Termin nicht realisiert werden können, muss der abgebende Anbieter Sie als Kunden bis zum nächstmöglichen Umschaltungstermin weiterversorgen.
Der abgebende Anbieter hat aber ab Beendigung des ursprünglichen Vertrages bis zur tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter einen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber Ihnen als Teilnehmer. Die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn das abgebende Unternehmen nachweist, dass Sie als Teilnehmer das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten haben. Der abgebende Anbieter hat in diesem Fall gegenüber Ihnen als Teilnehmer eine taggenaue Abrechnung vorzunehmen.
Der abgebende Anbieter hat aber ab Beendigung des ursprünglichen Vertrages bis zur tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter einen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber Ihnen als Teilnehmer. Die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren. Der Anspruch des aufnehmenden Unternehmens auf Entgeltzahlung gegenüber dem Teilnehmer entsteht jedoch nicht vor erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.
Quelle: Bundesnetzagentur, Auszug Rechte zum Anbieterwechsel
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