Nein, richtig! Hier (also in meinem Beitrag) geht es um genau das was ich geschrieben habe.
Du kannst zwar schön Texte zitieren (der Link zu Wiki führt zumindest bei meinem Browser ins Leere....) jedoch hast du nicht verstanden was ich geschrieben habe.
Was habe ich geschrieben?
Es geht mir, wie ich auch geschrieben habe, um die Garantiezeit(meist 2 Jahre), denn auch wenn nach Ende der Gewährleistung sich die Beweislast umkehrt, wird innerhalb der Garantiezeit eine kostenlose Reperatur möglich sein. Eine Beweisführung wird in der Praxis dazu nicht nötig sein.
Eine Erklärung(für wen auch immer) von Gewährleistung und Garantie war also nicht nötig.
Und wird mit dem Kauf automatisch Vertragsbestandteil und muss damit auch eingehalten werden.
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