1.1.1: ...
Die Nutzung des Sky Programmangebotes ist dem Kunden ausschließlich über die von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt– gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln
und mit Kopierschutzverfahren und Watermarking zu versehen.
...
Die Empfangbarkeit von Programmangeboten Dritter die nicht durch Sky vermarktet werden (z.B. Free-TV) über die Empfangsgeräte von Sky ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen (z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten,
geänderte Anforderungen an Verschlüsselung und Kopierschutz) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung schriftlich zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde berechtigt, lediglich diesen Bestandteil schriftlich zu kündigen. Sky wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
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