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  1. #16
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Moin,
    ich soll auch geänderten AGB zustimmen, habe aber einen Sky Receiver in der Nutzung mit ner v13er Karte.
    Würdet ihr dem zustimmen?
    Da ich nicht alles verstehe, den Sinn shonmal gar nicht, da ich gerade erst für zwei Jahre verlängert habe, würde ich dem aus Prinzip gerne widersprechen.
    Weiss nur nicht, ob Sky dann sagt, wir kündigen Dir.
    Das würde ich gerne vermeiden, da ich nen guten Kurs habe.
    Was meint Ihr?

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  2. #17
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    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Grundsätzlich ist es immer besser zu widersprechen AGB´s werden (auf alle Fälle bei Sky) in der Regel nicht kundenfreundlicher. Außerdem gibt es Änderungen bezüglich von "preislichen Änderungen" und einem damit nicht verbundenen Kündigungsrechtes.

    Diesen Abschnitt gibt es obendrein in den aktuellen AGB´s für österreichische Kunden gar nicht. Meine bescheidenen Meinung nach, dürften die ganzen AGB´s also auch noch gegen EU-Recht verstoßen.

    Ist ja auch in 1 min erledigt.
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    Oscam:
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  3. #18
    Mitglied

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Moin,
    ich soll auch geänderten AGB zustimmen, habe aber einen Sky Receiver in der Nutzung mit ner v13er Karte.
    Würdet ihr dem zustimmen?
    Da ich nicht alles verstehe, den Sinn shonmal gar nicht, da ich gerade erst für zwei Jahre verlängert habe, würde ich dem aus Prinzip gerne widersprechen.
    Weiss nur nicht, ob Sky dann sagt, wir kündigen Dir.
    Das würde ich gerne vermeiden, da ich nen guten Kurs habe.
    Was meint Ihr?

  4. #19
    Foren-Gott

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Das Sky dir kündigt, kann und wird wohl passieren. Aber der Preis wird dir bleiben, denn Sky kann dir nur zum Ende der Laufzeit kündigen.
    Wenn du ohnehin nur den Skyreceiver nutzt, ist es ohnehin egal was du machst.

  5. #20
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    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Teoha Beitrag anzeigen
    Das Sky dir kündigt, kann und wird wohl nicht passieren.
    ich denke mal, da fehlte ein Wort
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    Oscam:
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  6. #21
    Foren-Gott

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Smiley007 Beitrag anzeigen
    ich denke mal, da fehlte ein Wort
    Nein. Ist schon so gemeint wie ich schrieb. Dier ersten Kündigungen hat Sky ja schon ausgesprochen.

  7. #22
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    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    OK

    davon habe ich noch nichts mitbekommen. In welchem Zusammenhang denn und mit welcher Begründung? Fristlos oder zum Vertagsende?
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    Oscam:
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  8. #23
    Foren-Gott

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Fristlos geht gar nicht. Ganz ordentlich zum Vertragende. Im Zusammenhang mit der AGB-Ablehnung des Kunden.
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    Das wird vermutlich alle treffen, deren nächstes Vertragsende später als 2015 liegt.

  9. #24
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    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Dann werde ich ja auch bald Post bekommen. Mein Vertrag läuft noch bis 2016 und ich habe auch gerade den AGB's widersprochen

    - - - - - - - - - -

    Was ein Affentanz bei Sky, denen ist doch wirklich nicht zu helfen.
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    Oscam:
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  10. #25
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    kündigen die auch, wenn man seine alte karte schon ersetzt hat?

    des blöde is ich hab meine neue v14 schon bekommenn aber vor kurzem erst den agb wiedersprochen, da die Infos auch an die falsche Adresse gegangen sind

    grüße fireskyer
    Geändert von fireskyer (12.12.2014 um 07:33 Uhr)

  11. #26
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    Weil, wenn es nicht möglich wäre, die Kart zu tauschen evtl. ist es dann besser die neuen AGB's zu akzeptieren ?


    grüße skyerjoe

  12. #27
    Kaiser

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Der Kartentausch kommt so oder so. Wenn du Sky nach Ende der Laufzeit nicht weiternutzen willst, dann kannst du den AGBs widersprechen und die alten gelten dann bis Vertragsende. Wenn du Sky dagegen längerfristig weiternutzen willst, dann macht das ganze wenig Sinn. Ein riesen Theater für nichts. Du musst die Sky AGBs früher oder später sowieso akzeptieren wenn du bei Sky bleiben möchtest. Und einen Kartentausch mit Zwangshardware etc. wirst du auch nicht verhindert, wenn du den neuen AGBs widersprichst.

    Gruß
    ekl69

  13. #28
    Foren-Tripel-As

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    kann es sein, dass man wegen nicht akzeptieren der AGB kein Zugriff auf Anytime Streaming hat

  14. #29
    King of the Board
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    da es eine zusätzliche Option ist wirst Du die AGB wohl akzeptieren müssen
    mfG Wolfgang.

  15. #30
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    Interessante Änderungen in den neuen AGB vom 30.09.2016:

    1.1.1: ...
    Die Nutzung des Sky Programmangebotes ist dem Kunden ausschließlich über die von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt– gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutzverfahren und Watermarking zu versehen.
    ...
    Die Empfangbarkeit von Programmangeboten Dritter die nicht durch Sky vermarktet werden (z.B. Free-TV) über die Empfangsgeräte von Sky ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

    1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen (z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an Verschlüsselung und Kopierschutz) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung schriftlich zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde berechtigt, lediglich diesen Bestandteil schriftlich zu kündigen. Sky wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
    Die Möglichkeit des käuflichen Erwerbs von Sky-Hardware würde ersatzlos gestrichen.

    Zu Nutzung eines CI Plus-Moduls gab es keine Änderungen und auch keinen Hinweis über die neuen UHD Sender und der Nicht-Nutzbarkeit mit einem CI Plus-Modul.

    2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
    2.1 Programmangebote und Zusatzdienste
    2.1.1...
    Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen.
    ...
    2.1.4 Für den Fall, dass der Kunde eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/ oder „Live-Streaming“ und/ oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu erheben.
    Bezüglich des Erstvertrag-Beginns wird in den neuen AGB nun erstmal die Zusendung der Zugangsaten zur Nutzung von SkyGo benannt.
    8 Vertragsdauer/Kündigung
    8.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig unmittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware).
    Sollte ich wichtige Details übersehen haben, bitte ich um entsprechende Infos.
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    Oscam:
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