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  1. #781
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    In jedem Fall mußt dringlichst deine Karte vor der Hochzeit schützen. Dies geht mit einem Softcam nur mit Oscam oder Doscam und den entsprechenden Einstellungen.

    Auch die aktuellen AGB´s sprechen nach meiner Lesweise nur davon, dass du Sky-Hardeware nutzen mußt. Diese hast du aber ja eh schon. Von daher kannst du die neue Hardware ruhig zurück schicken, bzw. nicht annehmen.

    Bei einem Widerspruch oder Kündigung sollte man sich die AGB´s auf alle Fälle genau durchlesen und schauen ob du dort einen Ansatz zum Widerspruch findest.
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    Oscam:
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  2. #782
    Foren-Tripel-As

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Also die Sky-AGB sind bezüglich der zu verwendenden Hardware seit Jahren unverändert:
    2.1.1 Es ist Obliegenheit des Kunden, das Empfangsgerät zu stellen. (Also der Kunde muss das Empfangsgerät selbst kaufen.)
    1.2.4 Der Kunde kann bei Vertragsschluss auch ein Leihgerät von Sky leihen. (Kunde kann, muss aber nicht, ein Leihgerät leihen, bei Vertragsschluss, nicht mitten im Vertrag.)
    1.3.1 Anstelle des Sky-receivers kann ein Sky-Modul geliehen werden. (Also wenn ein Kunde ein Empfangsgerät leihen will, kann er Receiver oder Modul wählen. Wenn er will.)
    1.1.1 Der Empfang muss mit kompatiblen Receivern erfolgen. (Gemeint ist kompatibel zu Sky- oder Kabel-Empfang. Logisch.)
    1.1.1 Der Empfang muss mit einem "von Sky zugelassenen" Gerät erfolgen. (Das ist interessant, aber leider wird nichts weiter erläutert. Was ist von Sky zugelassen? Welche Kriterien, technischen Vorgaben, kein Link, keine Liste, keine Telefonnummer, sinnloser Hinweis also. Sogar zertifizierte Receiver gelten als nicht mehr zugelassen wie der PDR HD 1000. Sky ist Privatunternehmen, die können alles zulassen, was Sky in den Kram passt. Tatsächlich lässt man seit Jahren solo S02 und solo V14 zu, ohne nach Modell oder Seriennummer zu fragen, d.h. man stimmt allen Geräten der Kunden bisher zu, somit sind diese von Sky alle zugelassen.) (Anders wäre es: "Eine Übersicht zugelassener Empfangsgeräte findet der Kunde unter Sky.de/zugelassenereceiver.html und unter 0800-1234567." Solch ein Hinweis fehlt in den AGB, und sky verlangte jahrelang keine Seriennummer bei Vertragsschluss! Und selbst wenn, Sky fordert keine Info über ein Ersatzgerät, wenn das ursprüngliche Gerät defekt wäre.)
    1.4.4 Sky kann die Zuordnung der Smartcard an einen Receiver fordern. (Pairing! Aber mit welchem Receiver? Aus diesem einzelnen Satz unter "Smartcard" in den AGB kann der Kunde nicht erahnen, dass er ein anderes Gerät einsetzen muss. Also Pairing nur mit dem Receiver, der schon in den Kundedaten steht, so formuliert es auch Sky auf seiner Homepage. In den Kundendaten steht aber bitte schön mein Receiver, kein Leihgerät!)
    Neue AGB:
    1.5.2: Bei Verschlüsselungswechsel kann Sky die Smartcard und/oder entliehenen Receiver austauschen. (Also nur die entliehenen Receiver darf Sky austauschen, nicht die kundeneigenen Geräte! Ganz wichtig!)

    Ergebnis: In Vertrag und AGB keine Pflicht zum Leihgerät! Pairing geht technisch nur mit Leihgerät? Mir doch egal, nicht mein Problem, Pairing ist keine Pflicht des Kunden, sondern eine Option von Sky. Wenn Sky es technisch mit meinem Receiver nicht hinbekommt, muss Sky eben warten, bis ich bei Vertragsverlängerung ein Leihgerät nutzen muss durch angepasste AGB. Bisher macht Sky den Leihreceiver nicht zur Pflicht!

    Also wer freigeschaltete V14 schon nutzt, sollte Leihgerät von Sky ablehnen und zurückschicken.

    Wer telefonisch Vertrag verlängert (neuer Vertrag), der hat in der Regel keine AGB vereinbart, auch nicht in der Auftragsbestätigung angetackert. Wenn keine AGB vereinbart, dann nutzt auch eine Rundmail mit veränderten AGB nichts, denn die gelten nur für Kunden, die schon (ältere) AGB im Vertrag wirksam vereinbart haben, für Kunden ohne AGB ist eine Mail mit AGB-Änderung irrelevant. AGB können nur bei Vertragsschluss einbezogen werden oder durch echte Zustimmung (Klicken oder Unterschrift) des Kunden später, nicht durch stillschweigenden Empfang von AGB per Mail.
    Geändert von MarcBush (01.08.2015 um 15:20 Uhr)

  3. #783
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  4. #784
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    Avatar von harrydirty
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    Also mir persönlich war mir so ein Streit zu stressig. Hab jetzt G02 im triplex und Ruhe ist.
    Überall geht ein früheres Ahnen dem späteren Wissen voraus.

  5. #785
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    Ich hatte und habe deswegen keinen Stress. Nach 1 Jahr absoluter Ruhe schicken die mir wohl die Tage mal wieder Hardeware zu. Die geht ungeöffnet Retoure und gut.

    ist für mich eine Art Spiel, also null Stress.
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  6. #786
    Foren-Tripel-As

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    Hallo Smiley007, hatte jetzt fast auf den Tag genau Ruhe. Durch den Poststreik verzögerte sich die Auslieferung der Hardware und so nahm meine Nachbarin den "Reciever" an. Natürlich zurückgeshickt und in einer Mail nochmals, auf das im letzten Jahr vereinbarte hingewiesen. Mal sehen was passiert. Bis jetzt seit einer Woche Ruhe.

  7. #787
    Anfänger

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    Zitat Zitat von MarcBush Beitrag anzeigen
    Also die Sky-AGB sind bezüglich der zu verwendenden Hardware seit Jahren unverändert:
    2.1.1 Es ist Obliegenheit des Kunden, das Empfangsgerät zu stellen. (Also der Kunde muss das Empfangsgerät selbst kaufen.)
    1.2.4 Der Kunde kann bei Vertragsschluss auch ein Leihgerät von Sky leihen. (Kunde kann, muss aber nicht, ein Leihgerät leihen, bei Vertragsschluss, nicht mitten im Vertrag.)
    1.3.1 Anstelle des Sky-receivers kann ein Sky-Modul geliehen werden. (Also wenn ein Kunde ein Empfangsgerät leihen will, kann er Receiver oder Modul wählen. Wenn er will.)
    1.1.1 Der Empfang muss mit kompatiblen Receivern erfolgen. (Gemeint ist kompatibel zu Sky- oder Kabel-Empfang. Logisch.)
    1.1.1 Der Empfang muss mit einem "von Sky zugelassenen" Gerät erfolgen. (Das ist interessant, aber leider wird nichts weiter erläutert. Was ist von Sky zugelassen? Welche Kriterien, technischen Vorgaben, kein Link, keine Liste, keine Telefonnummer, sinnloser Hinweis also. Sogar zertifizierte Receiver gelten als nicht mehr zugelassen wie der PDR HD 1000. Sky ist Privatunternehmen, die können alles zulassen, was Sky in den Kram passt. Tatsächlich lässt man seit Jahren solo S02 und solo V14 zu, ohne nach Modell oder Seriennummer zu fragen, d.h. man stimmt allen Geräten der Kunden bisher zu, somit sind diese von Sky alle zugelassen.) (Anders wäre es: "Eine Übersicht zugelassener Empfangsgeräte findet der Kunde unter Sky.de/zugelassenereceiver.html und unter 0800-1234567." Solch ein Hinweis fehlt in den AGB, und sky verlangte jahrelang keine Seriennummer bei Vertragsschluss! Und selbst wenn, Sky fordert keine Info über ein Ersatzgerät, wenn das ursprüngliche Gerät defekt wäre.)
    1.4.4 Sky kann die Zuordnung der Smartcard an einen Receiver fordern. (Pairing! Aber mit welchem Receiver? Aus diesem einzelnen Satz unter "Smartcard" in den AGB kann der Kunde nicht erahnen, dass er ein anderes Gerät einsetzen muss. Also Pairing nur mit dem Receiver, der schon in den Kundedaten steht, so formuliert es auch Sky auf seiner Homepage. In den Kundendaten steht aber bitte schön mein Receiver, kein Leihgerät!)
    Neue AGB:
    1.5.2: Bei Verschlüsselungswechsel kann Sky die Smartcard und/oder entliehenen Receiver austauschen. (Also nur die entliehenen Receiver darf Sky austauschen, nicht die kundeneigenen Geräte! Ganz wichtig!)

    Ergebnis: In Vertrag und AGB keine Pflicht zum Leihgerät! Pairing geht technisch nur mit Leihgerät? Mir doch egal, nicht mein Problem, Pairing ist keine Pflicht des Kunden, sondern eine Option von Sky. Wenn Sky es technisch mit meinem Receiver nicht hinbekommt, muss Sky eben warten, bis ich bei Vertragsverlängerung ein Leihgerät nutzen muss durch angepasste AGB. Bisher macht Sky den Leihreceiver nicht zur Pflicht!

    Also wer freigeschaltete V14 schon nutzt, sollte Leihgerät von Sky ablehnen und zurückschicken.

    Wer telefonisch Vertrag verlängert (neuer Vertrag), der hat in der Regel keine AGB vereinbart, auch nicht in der Auftragsbestätigung angetackert. Wenn keine AGB vereinbart, dann nutzt auch eine Rundmail mit veränderten AGB nichts, denn die gelten nur für Kunden, die schon (ältere) AGB im Vertrag wirksam vereinbart haben, für Kunden ohne AGB ist eine Mail mit AGB-Änderung irrelevant. AGB können nur bei Vertragsschluss einbezogen werden oder durch echte Zustimmung (Klicken oder Unterschrift) des Kunden später, nicht durch stillschweigenden Empfang von AGB per Mail.
    Es gibt aber in den AGB auch diesen Abschnitt 1.1.1:

    Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich

    auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Emp-

    fangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im Folgenden

    „Empfangsgerät“ genannt – gestattet.

  8. #788
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. 77

    und wo ist das Problem? Haben wir denn natürlich nicht alle von Sky zugelassene Empfangsgeräte?

    Ich lese natürlich nirgends, dass ich Sky darüber einen Nachweis erbringen muss, geschweige denn Sky die genaue Bezeichnung des Gerätes oder die Seriennummer mitteilen muss.
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  9. #789
    König
    Avatar von UniGamer
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    Heute kam Elektroschrott per Post, die Annahme wurde verweigert. Ich glaube ich sende denen mal einen uralten PC, dann merken die mal wie ich mich gefühlt habe
    Spass beiseite. Ich habe denen noch eine Nachricht zukommen lassen in der ich gesagt habe dass ich bereits den Humax iCord habe, welche ja sogar laut Skyseite zugelassen ist. Desweiteren würde meine Versicherung im Schadensfall nicht für geliehene Sachen (ist ja ein LEIHreceiver) haften und ich bleibe auf den Kosten sitzen. Zu guter letzt schrieb ich dass wenn die es nochmal wagen sollten mir den Klotz zu schicken, dann werde ich Sky kündigen, was ich ja eigentlich nicht will.

    Ich weiß, die drucken das bestenfalls aus und wischen sich ihren Ar... damit ab, aber ich hab erstmal Ruhe. Die Entitelments wurden anfang der Woche gerade frisch Bis zum 8.10. verlängert

  10. #790
    Kaiser

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    Wenn du tatsäich Humax iCord HD geschrieben hast, dann hast du jetzt ein Problem. Mit dem iCord HD ist ein offizieller Sky Empfang nicht möglich. Die älteren Sky-Receiver heißen PDR iCord HD... und funktionieren aktuell wohl auch noch mit der neueren Smartcard.

    Gruß
    ekl69

  11. #791
    König
    Avatar von UniGamer
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    Hab ich zwar nicht so geschrieben, aber genau diesen habe ich ja ich bin halt Laie und hab keine Ahnung davon. Ich habe ja auch auf die Webseite verwiesen dass der dort aufgeführt ist.

  12. #792
    Kaiser

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    Die Namen sind von von Humax halt auch ein bisschen blöd gewählt. Den einen Receiver iCord HD und den andern PDR iCord HD zu nennen, wenn doch beide Receiver eine Festplatte zum aufnehmen haben. Wird deshalb gerne mal verwechselt.

    Gruß
    ekl69

  13. #793
    König
    Avatar von UniGamer
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    Recht hast du. Sollten die von Sky - was ich nicht glaube - nochmals nachfragen, dann werde ich das denen erklären.
    Jedenfalls ist der Receiver jetzt schon aus meinen Kundendaten verschwunden mehr wollte ich doch gar nicht...

  14. #794
    VIP User
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    Mein neuer Sky-Receiver ist auch postwendend zurück, Annahme verweigert und die eingetragene Hardware wieder aus dem Kundenbereich verschwunden
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    Oscam:
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  15. #795
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    So mein Aktualisierungsstand
    nachdem beide Receiver zurück gegangen sind hab ich post bekommen, das ich was haben muss.
    habe geantwortet hab schon ein Zertifizierten und ein Modul und das ich ohne Ci Slot und Festplatte mit ihren Geräten nix anfangen kann.

    Sie wollten nun die Seriennnummer haben vom PDR icord, und schickten ein CI+ Modul (der ist nicht eingetragen)
    und am Freitag kam wieder ein Paket, da war ne Festplatte drin!

    Ich geh also davon aus, ich soll die 500Gb platte an mein neues Ci+ Modul anschließen


 

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