Zitat von
MarcBush
Also die Sky-AGB sind bezüglich der zu verwendenden Hardware seit Jahren unverändert:
2.1.1 Es ist Obliegenheit des Kunden, das Empfangsgerät zu stellen. (Also der Kunde muss das Empfangsgerät selbst kaufen.)
1.2.4 Der Kunde kann bei Vertragsschluss auch ein Leihgerät von Sky leihen. (Kunde kann, muss aber nicht, ein Leihgerät leihen, bei Vertragsschluss, nicht mitten im Vertrag.)
1.3.1 Anstelle des Sky-receivers kann ein Sky-Modul geliehen werden. (Also wenn ein Kunde ein Empfangsgerät leihen will, kann er Receiver oder Modul wählen. Wenn er will.)
1.1.1 Der Empfang muss mit kompatiblen Receivern erfolgen. (Gemeint ist kompatibel zu Sky- oder Kabel-Empfang. Logisch.)
1.1.1 Der Empfang muss mit einem "von Sky zugelassenen" Gerät erfolgen. (Das ist interessant, aber leider wird nichts weiter erläutert. Was ist von Sky zugelassen? Welche Kriterien, technischen Vorgaben, kein Link, keine Liste, keine Telefonnummer, sinnloser Hinweis also. Sogar zertifizierte Receiver gelten als nicht mehr zugelassen wie der PDR HD 1000. Sky ist Privatunternehmen, die können alles zulassen, was Sky in den Kram passt. Tatsächlich lässt man seit Jahren solo S02 und solo V14 zu, ohne nach Modell oder Seriennummer zu fragen, d.h. man stimmt allen Geräten der Kunden bisher zu, somit sind diese von Sky alle zugelassen.) (Anders wäre es: "Eine Übersicht zugelassener Empfangsgeräte findet der Kunde unter Sky.de/zugelassenereceiver.html und unter 0800-1234567." Solch ein Hinweis fehlt in den AGB, und sky verlangte jahrelang keine Seriennummer bei Vertragsschluss! Und selbst wenn, Sky fordert keine Info über ein Ersatzgerät, wenn das ursprüngliche Gerät defekt wäre.)
1.4.4 Sky kann die Zuordnung der Smartcard an einen Receiver fordern. (Pairing! Aber mit welchem Receiver? Aus diesem einzelnen Satz unter "Smartcard" in den AGB kann der Kunde nicht erahnen, dass er ein anderes Gerät einsetzen muss. Also Pairing nur mit dem Receiver, der schon in den Kundedaten steht, so formuliert es auch Sky auf seiner Homepage. In den Kundendaten steht aber bitte schön mein Receiver, kein Leihgerät!)
Neue AGB:
1.5.2: Bei Verschlüsselungswechsel kann Sky die Smartcard und/oder entliehenen Receiver austauschen. (Also nur die entliehenen Receiver darf Sky austauschen, nicht die kundeneigenen Geräte! Ganz wichtig!)
Ergebnis: In Vertrag und AGB keine Pflicht zum Leihgerät! Pairing geht technisch nur mit Leihgerät? Mir doch egal, nicht mein Problem, Pairing ist keine Pflicht des Kunden, sondern eine Option von Sky. Wenn Sky es technisch mit meinem Receiver nicht hinbekommt, muss Sky eben warten, bis ich bei Vertragsverlängerung ein Leihgerät nutzen muss durch angepasste AGB. Bisher macht Sky den Leihreceiver nicht zur Pflicht!
Also wer freigeschaltete V14 schon nutzt, sollte Leihgerät von Sky ablehnen und zurückschicken.
Wer telefonisch Vertrag verlängert (neuer Vertrag), der hat in der Regel keine AGB vereinbart, auch nicht in der Auftragsbestätigung angetackert. Wenn keine AGB vereinbart, dann nutzt auch eine Rundmail mit veränderten AGB nichts, denn die gelten nur für Kunden, die schon (ältere) AGB im Vertrag wirksam vereinbart haben, für Kunden ohne AGB ist eine Mail mit AGB-Änderung irrelevant. AGB können nur bei Vertragsschluss einbezogen werden oder durch echte Zustimmung (Klicken oder Unterschrift) des Kunden später, nicht durch stillschweigenden Empfang von AGB per Mail.
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