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  1. #901
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    Avatar von jorgo
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    welche Geräte zugelassen sind, findest du doch auf deren Seite....... als PDF.

    Gesendet vom Handy @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. atalk
    Kennst du den Mythos vom Schalker Markt,

    die Geschichte die dort begann,

    der FC Schalke wurde Legende,

    eine Liebe die niemals endet!

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  2. #902
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    Avatar von FastEddie
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von MarcBush Beitrag anzeigen
    Bezüglich der Frage, welche Geräte der Kunde verwenden darf/muss, haben aber die AGB-Änderungen zuletzt nichts neues gebracht. Nach wie vor ist in den AGB vollkommen unklar, welche Geräte zugelassen sind oder nicht ...
    Damit war und ist ja auch alles gesagt (siehe Post #897)


    Gruß
    FastEddie

  3. #903
    Foren-Tripel-As

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Es geht darum, was bei Vertragsbeginn 03/2013 die Parteien vereinbarten, verbindlich und bindend. Frage ist, ob daraus eine Pflicht abgeleitet werden kann, dass der Kunde jetzt ein Leihgerät nutzen und bezahlen muss, seine eigene Hardware nicht mehr nutzen kann, nicht mehr seine Drehanlage steuern und MTV Unlimited nutzen kann. Es geht um klare vertragliche Regelungen, die den Kunden im laufenden Vertrag zu Änderungen und Mehrausgaben zwingen sollen.

    Also was galt 2013 bei Vertragsschluss? Alles, was in der Auftragsbestätigung, im Vertrag und den AGB stand, wenn denn AGB vereinbart wurden (telefonisch in der Regel keine AGB vereinbart). In den AGB und im Vertrag findet sich aber kein Hinweis auf die Art und Typen der zugelassenen Receiver. Kein Link zu einer Homepage. Daher ergibt sich aus dem Vertrag keine Rechtspflicht zu bestimmten Geräten.

    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    Was in aktuellen Flyern oder heute auf der Homepage gerade mal wieder neu steht oder sonst in einem Brief von Sky, hat rechtlich keine Bedeutung im laufenden Vertrag.
    Unklarheiten in den AGB gehen zu Lasten des Verwenders (SKY), siehe § 305c BGB.

    Ergebnis: Vertraglich besteht keine Pflicht zur Nutzung eines Leihgeräts. Dies hat das Urteil des Amtsgerichts Eutin am 15.03.2016 gerade wieder bestätigt: Ist ein Kundengerät vereinbart worden, so kann der Kunde es auch bis Laufzeitende nutzen.
    Verschlüsselung kann Sky wechseln, aber wenn Sky das neue Verfahren YKS-Crypting nutzt, für das es keine Receiver gibt, muss Sky zumindest ein Sonderkündigungsrecht geben, kann nicht für schwarze Bildschirme weiter Geld fordern. Tatsächlich ist ein Verschlüsselungswechsel nach 1.5.1 und 1.5.2 der AGB nur zulässig, soweit kein Bildausfall die Folge ist. Leihgeräte darf Sky dabei austauschen, auch die Smartcards.

    Ich denke, das war nun deutlich genug, auch wenn man jede Schlechtigkeit von Sky bejubeln möchte.

    Immer bitte die Frage beantworten: Gab Sky im Juli 2015 jedem Kunden, der es wollte, eine solo V14 ohne Leihgerät und ohne Seriennummer des eigenen Receivers? Ja. Also welche Geräte hat Sky damit zugelassen? (Beachte: der PDR iCord 250 HD ist seit 2014 komplett ausverkauft und EOL - end of life).
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    Übrigens, ein Kunde kann sich auf Inhalte der Homepage bei Vertragsschluss oder in der Werbung oder in Flyers berufen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er den Vertrag damals nur schloss, weil er diese Zusicherungen des Herstellers auf dessen Homepage oder Werbespot sah. Aber umgekehrt kann ein Hersteller nicht sagen, dass seine Angaben auf der Homepage doch die Lücken im Vertrag ausfüllen können. Ein Link in den AGB wäre allerdings eine zulässige Lückenschließung. In § 1.1.1 fehlt aber jede Erläuterung oder Link. Der alte Satz aus premiere-AGB fehlt: "Zugelassene Geräte erkennt man an dem Siegel 'Geeignet für premiere'".

    Bis März 2015 war der PR HD 1000 übrigens bei Sky.de noch als zertifizierter Sky-Receiver gelistet ;-)

    @Fast Eddie
    Beachte auch: Nicht nur unklare AGB-Klauseln sind unwirksam (§ 305c BGB) und werden immer kundenfreundlichste ausgelegt, sondern es gilt auch der Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB.
    Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    D.h. egal was in den AGB steht (wenn die wirksam vereinbart wurden), die tatsächlichen Absprachen mit dem Kunden haben Vorrang vor den (relativ unwichtigen) AGB.
    Wird mir nachweislich am Telefon eine vierwöchige Kündigungsfrist zugesagt, dann ist es vollkommen irrelevant, dass in den AGB 2 Monate Kündigungsfrist formuliert sind.
    Wenn man mir zusagt, ich dürfe mein eigenes Empfangsgerät für den Vertrag mit 1 Jahr Laufzeit nutzen, dann ist dies so. Selbst wenn in den AGB etwas anderes stünde (steht aber nicht), dann gilt doch diese individuelle Zusage vor den AGB.

    Dies alles wissen Juristen, so dass all dieser Kram vor Gericht niemand diskutierte, sondern allein das Gejammer von Sky wegen Cardsharing. Und Sky log: man könne nur noch neue Verträge mit Pairing abschließen; der Kunde würde gar nicht den HD 1000 besitzen usw...
    Geändert von MarcBush (30.06.2016 um 14:31 Uhr)

  4. #904
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    Zitat Zitat von MarcBush Beitrag anzeigen
    Es geht darum, was bei Vertragsbeginn 03/2013 die Parteien vereinbarten, verbindlich und bindend. Frage ist, ob daraus eine Pflicht abgeleitet werden kann, dass der Kunde jetzt ein Leihgerät nutzen und bezahlen muss, seine eigene Hardware nicht mehr nutzen kann, nicht mehr seine Drehanlage steuern und MTV Unlimited nutzen kann. Es geht um klare vertragliche Regelungen, die den Kunden im laufenden Vertrag zu Änderungen und Mehrausgaben zwingen sollen.

    Also was galt 2013 bei Vertragsschluss? Alles, was in der Auftragsbestätigung, im Vertrag und den AGB stand, wenn denn AGB vereinbart wurden (telefonisch in der Regel keine AGB vereinbart). In den AGB und im Vertrag findet sich aber kein Hinweis auf die Art und Typen der zugelassenen Receiver. Kein Link zu einer Homepage. Daher ergibt sich aus dem Vertrag keine Rechtspflicht zu bestimmten Geräten.
    ...
    Diese eindeutige Erkenntniss hätte ich jetz nicht erwartet.

    Wer der Meinung ist, einen eigenen Receiver für Sky nutzen zu wollen, was ja Sky auch niemanden verwehrt, der muss auch selber während der Vertragslaufzeit dafür Sorge tragen, dass er mit dem eigenen Receiver das Sky-Abo nutzen kann. Genau das steht seit Premiere-Zeiten in allen Vetragsbedingungen, dass der PayTV-Anbieter nicht für den Support der kundeneigenen Receiver verantworlich ist. Sowas kann man auch nicht gesetzlich von einem PayTV-Anbieter fordern wollen. Das Risiko, dasss der eigene Receiver irgendwann mal nicht mehr für das Sky-Abo nutzbar ist, liegt alleine beim Eigentümer des Receivers.

    Hat Sky nicht dem Betroffenen ein entsprechendes Vergleichsangebot gemacht, z.B. Überlassung eines jetzt für das Sky-Abo verwendbaren Receivers? Wenn ich es richtig mitgelesen hab, hat sogar noch nach der Klage Vergleichsangebote gemacht, die ausgeschlasgen wurden. Welcher Art diese Vergleichsangebote genau waren, wurde aber nie von MarcBush dargestellt.

    Genau so ist nie der PayTV-Anbieter für eine zum PayTV-Empfang geeignete Empfangsanlage verantwortlich, dafür muss jeder Sky-Kunde während der gesamte Vertragslaufzeit selber sorgen. Sowas ist also auch nicht einklagbar, auch wenn es in speziellen Fällen vielleicht mit hohem finanziellen Aufwand verbunden ist.

    Ansonsten legt MarcBush hier nur seine Wunschvorstellungen, was an Recht gelten könnte oder nicht, dar. Anwälte, die sowas machen, sind für mich und auch Gerichte "Paragraphenreiter", die selten bei schwer für ein Gericht erfassbaren Streitfällen, gewinnen. Noch entscheidet ein Gericht selbstständig, welche Gesetze es für die Rechtssprechung anwendet oder nicht. Eine Beweislastumkehr, wie sie MarcBush hier immer wieder als Wunschdenken anführt, hat das Eutiner Gericht nicht feststellen können, sondern den Kläger aufgefordert die Beweise zu erbringen. Dass Sky vom Gericht vielleicht zu den Vertragsbedingungen befragt wurde, hat noch lange nichts mit einer Beweislastumkehr zu tun. Hätte es diese Beweislastumkehr gegeben und Sky nichts der Annahme des Klägers entgegensetzen können, hätte das Gericht auch vollumfänglich dem Kläger Recht gegeben.

    Statt hier ständig die selben rechtlich nicht gefestigten Wunschvorstellungen zu wiederholen, sollte MarcBush einfach nur die gerichtlich gefestigten Fakten verständlich formulieren und da ja das Urteil durch den Kläger nicht angenommen wurde, uns einfach auf dem Laufenden halten, was weitere Gerichte entscheiden. Irgenwelche Vermutungen, was rechlich gelten könnte oder relevant ist, hilft hier im Forum niemanden. Sowas kann man vielleicht in reinen Anwaltsforen diskutieren und das sollte MarcBush auch dort unbedingt tun, damit er von seinen großenteils unhaltbaren Vorstellungen abgebracht wird.

    Ich freue mich schon auf den weiteren Verfahrensverlauf.
    Geändert von DVB-T2 HD (30.06.2016 um 15:05 Uhr)

  5. #905
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    Bitte, das ist alles Kleinkrämerei, Sky versucht Payserver zu unterbinden, die AGBs von Sky sind diesbezüglich ziemlich offen dargestellt.
    Wenn es möglich ist, durch was auch immer, das zu Unterbinden ist Sky sicherlich in der Lage das Verschlüsselungssystem dahingehend zu verändern.
    Gema mal außen vor, neuere Filme ohne Möglichkeit der Aufnahme sparen Sky vermutlich Millionen an Gebühren. Nur mal so am Rande.
    Desweiteren ist trotzdem eine Möglichkeit gegeben diese durch z.B gesperrten Aufnahmemöglichkeiten aufzunehmen, nämlich analog während des Empfangs.

    greets falker

  6. #906
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    Ja klar, alles "Krümelkackerei" oder "Rechthaberei" bei diesen Gerichtsverfahren der einzelnen Sky-Kunden als Kläger. Da sind die Sky-Kunden als Kläger letztlich wahrscheinlich immer die Verlierer. Was soll denn ernsthaft mit solchen Klagen erreicht werden? Bestenfalls erreicht man, dass man vorzeitig aus dem laufenden Vertrag entlassen wird und sowas bietet Sky wohl offensichtlich auch als Vergleichsangebot. Wer derartige Vergleiche ablehnt, ist für mich ein Narr.

  7. #907
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    Laber laber.
    Also geklärt ist jetzt hoffentlich, dass AGB bei Unklarheit unwirksam sind. Hoffentlich bekannt ist auch, dass in Deutschland Verträge einzuhalten sind. Was haben die Parteien vereinbart? Bei Bestellung (jeder kann dies jetzt bei sky.de innerhalb 30 sec selbst prüfen), muss der Kunde entscheiden, wie er während der Laufzeit Sky entschlüsseln will: Mit Leihgerät kleine Festplatte kostenfrei, mit Leihreceiver gr. Platt 149 EUR oder mit eigener Hardware (eigenem Festplattenreceiver) (natürlich auf Seite 1 erst einmal den leihreceiver abwählen). Dabei war es Sky egal, welches eigene Gerät der Kunde nutzt. "Seriennummer nicht zur Hand" reichte Sky, man bekam solo V14 im Juni 2015.
    Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    Kunde entschied sich also eindeutig für "eigener bisheriger Digitalreceiver", nicht etwa Leihgerät. Fakt. Eindeutig.

    Was die "Experten" hier nicht beantworten: Welche Geräte akzeptierte Sky dabei, also mit Zusendung der solo V14 im Juni 2015 für neuen Vertrag, welche Hardware des Kunden wurde dabei zugelassen? Keine Antwort? (Diese Zulassung geht übrigens den AGB vor, weil Sky dies ja so mit dem Kunden vereinbarte: Nutze dein eigenes Gerät, Seriennummer/Modell sind uns egal, fragen wir nicht. Den Begriff aus 1.1.1 "Zugelassen" definieren/erklären wir bei Vertragsschluss oder in unseren AGB nicht weiter, auch kein Link zu einer Homepage oder so. (Selbstverständlich ist damit Zustimmung zu illegalen Geräten nicht automatisch gegeben.)

    Klar also, ein Vertrag mit eigenem Receiver wurde abgeschlossen. Dauerschuldverhältnis. § 311 BGB: Wenn Sky daran etwas wesentliches ändern möchte, dann muss der Kunde zustimmen. Stimmt der Kunde nicht zu, kann Sky nicht ändern. Vertrag ist Vertrag.
    Nach 1.5.1 kann Sky die Verschlüsselung ändern, aber nicht so, dass beim Kunden Bild ausfällt. Gab es ja schon öfter: Kartentausch z.B.
    Nach 1.5.2 kann Sky jedoch nicht die Kunden-Receiver einseitig austauschen, ist ja auch logisch. (Diese Änderungen nach 1.5.1/1.52 sind einseitig zulässig, weil sie ja bei Vertragsschluss in den AGB mit unterschrieben/akzeptiert wurden, also keine einseitigen plötzlichen Änderungen, sondern sozusagen angekündigte/vorbehaltene Änderungen. Aber nur soweit, wie es in 1.5.1/1.5.2 auch formuliert ist!

    Nun sagt Sky, die weiteren Änderungen, die über 1.5.2 hinausgehen, sind aber jetzt notwendig geworden wegen Cardsharing. Als ob bei der Fassung der neuen AGB das Cardsharing Ende 2014 noch nicht bekannt war... Wenn also Sky der Vertrag wie bisher nicht zumutbar ist (also mit eigenem Receiver), darf Sky auch den Vertrag wesentlich einseitig ändern, aber natürlich dann mit Sonderkündigungsrecht des Kunden (§ 314 BGB). Logisch.
    Sky aber laviert sich um die Sache und sagt nicht A oder B, sondern faselt was von technischer Umstellung, die den Vertrag nicht ändert... Albern.
    Anfangs wurde noch kostenlose Technik zugesagt, doch davon ist nicht viel geblieben. Mein Festplattenreceiver wird gegen ein Sky-Festplattengerät getauscht für 248 EUR Kosten. Ernsthaft. Andere sollen für Sky-Modul 99 EUR zahlen. Obwohl das eigene Gerät weiterhin funktioniert. Bei mir läuft der HD 1000 ja weiterhin perfekt. Es wurden am 24.05.2016 absichtlich Kunden mit imaginären Sky-Geräten gepairt, auch dies vertragswidrig, denn Pairing erfolgt mit dem Receiver laut Kundendaten. Und dies ist, wie erläutert, der vertraglich vereinbarte Receiver, nicht der Receiver, den Sky sich da gern hinwünscht.
    Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    Sonderkündigungsrecht wäre also ein Erfolg vor Gericht, ist Klageantrag II als hilfsweise Forderung, wenn Antrag I nicht durchgeht. Viele Kunden wären froh über solch ein Urteil, könnten dann ihr Geld seit der abgelehnten Sonderkündigung und das Geld für das Leihgerät zurückverlangen, zu dem sie gezwungen wurden.

    Antrag I aber zielt auf Vertragserfüllung mit dem Argument, dass es keine Notlage gibt, die es Sky unzumutbar macht, den Vertrag mit dem Receiver des Kunden zu erfüllen. Wie glaubhaft ist es, dass Sky so große Angst vor ungepairten V14 wegen Cardsharing hat, wenn Sky 2014 Kunden zum Leihgerät zwingt, aber andere Kunden noch 2016 (wie ich) neue Verträge ohne Leihgerät und ohne Pairing abschließen können? Ich hab Vertrag mit HD 1000 und mit Vodafone TV Center neu abgeschlossen, bekam jeweils solo V14 im Briefumschlag DIN A4. Laut Kundencenter und Auftragsbestätigung jeweils angeblich ohne Vereinbarung eines Receivers, musste aber die Seriennummern online eintippen für den Vertrag (Video natürlich gemacht). Karten bislang ungepairt.

    Was sagt der Kunde dazu, der seit 2014 sich mit Leihgerät quälen muss, seitdem Zweitkarte monatlich 24,99 EUR bezahlen muss als Single? Vorher konnte er seine V14 immer AGB-konform zwischen zwei HD 1000 in seiner Wohnung umstecken. Wenn der hört, dass jedermann 2016 noch Verträge neu ohne Leihgerät abschließen kann? ich fände das nicht witzig, aber einige Experten hier finden das alles korrekt. Dass man ihm auch kein Sonderkündigungsrecht einräumte.

    Vor Gericht laufen mehrere Verfahren. Bisher knickte Sky IMMER ein und erlaubte Kunden doch, aus dem Vertrag rückwirkend auszuscheiden, mit teils ordentlicher Abfindung, aber Stillschweigen als Pflicht, damit nicht mehr Kunden klagen. Mehrere Kläger jedoch haben mit ihrem Anwalt entschieden, das durchzuziehen. In Eutin lief es zum Teil schlecht, die Richterin verweigerte eine Verhandlung, gab es an das Landgericht ab, weil sie sich überfordert fühlte. Leider folgte die Richterin einseitig einigen glatten Lügen von Sky. Der Anwalt des Kunden spricht von strafbaren Verhalten von Sky. Die Richterin sagte klar, bei telefonischer Verlängerung gelten keine AGB. Der Kunde könne seine eigene Hardware bis Laufzeitende weiter nutzen, wenn bei Vertragsschluss eigene Hardware vereinbart wurde. Dies muss der Kläger noch belegen bzw. die Beweislast Sky aufbürden, weil a) das Gesetz bei telefonischen Verträgen dies so regelt (§ 312d,k BGB), und weil b) Sky jetzt zugegeben hat, Kundendaten zum Receiver immer zu löschen.


    Also mal gucken, was das Landgericht jetzt äußert, wie Sky sich jetzt verteidigen will.
    Mehrere Klagen folgen jetzt, so dass Sky neben den drei laufenden Verfahren langsam in Probleme kommt. Nur mehrere Klagen können hier die Wende bringen. Dann will auch Frau Rodden einsteigen vom Bundesverband Verbraucherschutz in Berlin, Sky hat ja 2013-2016 mehrere Verfahren gegen den Verbraucherschutz in Österreich und Deutschland schon verloren.

    Aktuell klagt neu ein Kunde, der sein Leihgerät mitten im Vertrag 2015 erhielt und unter Protest zurückschickte. Sky verlängerte dann 03/2016 seinen Vertrag neu um ein Jahr, natürlich ohne Leihgerät. Jetzt 24.05.2016 Karte absichtlich abgeschaltet, und nun 99 EUR kassiert für ein Sky-Modul. Noch frecher geht es ja wohl nicht. Der Kunde sollte nicht klagen? Verlieren kann er doch gar nicht.
    Geändert von MarcBush (30.06.2016 um 16:35 Uhr)

  8. #908
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    Selber laber laber...

    Nichts, aber auch wirklich nichts Neues, was du hier schon gefühlte 100 mal gelabert hast. außer der bisher vorenthaltenen Erkenntnisse, das Sky durchaus Kunden vorzeitig aus laufenden Verträgen entlässt. Warum also der ganze Aufriss hier, wenn Klagen vor Gericht bisher für den Kunden schlechter ausgegangen sind???

    Vergleichsangebote sind ein übliches Mittel, um Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang für beide Seiten annehmbar und schnell zu beenden oder gleich ganz zu vermeiden.
    Ich gehe einer geregelten Arbeit nach, nicht um von der Straße weg zu sein,
    sondern um mir eine Familie mit Kindern und Hobbys leisten zu können!

  9. #909
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    sollte mir so etwas widerfahren nehme ich gerne das Sonderkündigungsrecht an, alles andere verursacht nur blankliegende Nerven und ev.Ärger

    nicht mit mir Paytv ist nicht alles. btw. Fußball ist mir schnubbe

    Grüße falker

  10. #910
    ***pöser Plüsch-Hasi***
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    So, letzte Warnung...
    Wenn das "laber, laber" und das ständige Wiederholen von Paragraphen hier nun nicht endet, ist dicht!

  11. #911
    Foren-Tripel-As

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    Kunde möchte gern die Rechtslage klären, nicht jeder seiner Freunde will klagen, um das Geld für Leihgerät und die Monate ohne Bild zurück zu bekommen. Geht auch um seinen nächsten Vertrag, er bekam natürlich trotz laufender Klage ein Rückholer-Angebot - lach.
    Sky hofft, ein Urteil zu verhindern. Ein erstes Urteil ist da, der Kunde mit seinem Anwalt will mehr erreichen. Einiges ist ja nun verständlich geworden, oder?
    Hohe Hürden bestehen, damit AGB wirksam eingebunden sind. Sie müssen auch ausreichend bestimmt sein und nicht überraschend oder widersprüchlich, aber die meisten haben sowieso Vertrag telefonisch verlängert ohne AGB, siehe Auftragsbestätigung.
    Der Kunde hat dabei keine blanken Nerven, guckt in Ruhe mit Sky-Modul weiter und zahlt auch weiter, nach 4 Monaten bekommt er Nachricht über das Ergebnis: Vergleich ohne Kosten für ihn (wahlweise Vertragsausstieg oder kostenloses 2 TB-Receiver) oder aber Urteil, je nachdem, was dem Kunden wichtig ist. Wenn er unbedingt BuLi sehen will, möchte er den laufenden Vertrag bis 2018 weiter mit seinem Gerät nutzen vielleicht? Das erste Urteil ist schon für uns 700.000 Kunden ohne Leihgerät sehr gut: "Wer eigenes Gerät bei Vertragsschluss vereinbarte, kann es bis Laufzeitende auch nutzen!" Ich kann mich darauf schon perfekt berufen, einige andere auch, die Bestellvorgang mit Erlaubnis von Sky am Telefon mitschnitten oder auf Video online aufnahmen, so den Chat mit SARAH, dass man den HD 1000 bis Laufzeitende nutzen dürfe, wie ich gepostet hatte.
    In der Berufung geht es jetzt noch um die Frage, wie es bei fehlenden Beweisen ist, zumal Sky ja einräumt, ein Leihgerät wäre in der Auftragsbestätigung genannt worden, wenn vereinbart. Fehlt hier.
    Sky sagt ja auch immer wieder: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät, wenn der Kunde zugelassenes eigenes Gerät verwendet." Streit geht also darum, ob Sky die Verschlüsselung erst so ändert, dass nur noch der HD 1000 geht, den bis 2016 auch weiterhin neu zulässt, aber trotzdem zum Leihgerät zwingen will, ohne die Zertifizierung je beim Hersteller oder öffentlich widerrufen zu haben. Dies wäre ja dann doch ein Zwang zum Leihgerät.
    Sky schaltet die V14 ab, ohne vorher zu fragen, welches Gerät der Kunde eigentlich hat, nachdem man zuvor bei Vertragsschluss diese Angaben des Kunden (Eingabe der Seriennummer online) rechtswidrig löschte.

    Verbraucherschutz nennt es möglicherweise kriminell/strafbar, was Sky da macht. Es ist zumindest das größte Chaos und arglistige Täuschung der Kunden. Selbst im Juni 2016 werden Verträge noch telefonisch verlängert ohne AGB, ohne Hinweis auf Leihgerätepflicht. Jeder erzählt es anders bei Sky. Und Sky lügt vor Gericht, dass die Balken des Amtsgerichts knarren und bersten.

    Ich denke nicht, dass Sky hier vor Gericht bestehen kann. Warum man Sky unterstützen muss dabei, verstehe ich noch weniger. Wenn man sich mütterlich um Sky sorgt wegen Cardsharing, da kann ich Sky auch ohne Gerätezwang helfen mit mehreren guten Tipps technischer Art. Aber ich würde Sky vor allem raten, neue AGB und nur noch Verträge mit Leihgerät anzubieten als erster Schritt. Oder nicht? Und nicht, Kunden 2015 den TV-Genuss zu versauen und teure Leih-Festplattenreceiver aufzuzwingen in Verträgen, die 12/2015 sowieso endeten. Das ist doch Irrsinn, wenn dann dieser Kunde im Januar 2016 mit der SN seines HD 1000 dann neuen Vertrag abschließen konnte online (geht jetzt so nicht mehr). Sein TV (Profi-Panasonic-Gerät HDready) kann nur mit YUV des HD 1000, seine Multi-Feed-Anlage braucht Diseqc 1.1, das alles kann der HD 1000, nicht aber der Sky-Leihreceiver.

    Und Sky erzählt den Kunden was vom Storch, Leihgerät sei nach 1.2.4 der AGB Pflicht. Da muss ein Fachforum auch aufklären dürfen, die Kunden informieren, dass dies so Blödsinn ist. Receiver stellt der Kunde, Leihgerät ist keine Pflicht, kann bei Vertragsschluss (nicht später) auf Wunsch des Kunden vereinbart werden. Eine ältere Richterin, die die Verhandlung darüber verweigerte, hat zumindest schriftlich schon erstes gutes Urteil gefällt, weitere folgen.
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    Unnötige Wiederholungen sollten wir uns ersparen, unbedingt vor dem Posten auch mal die angesprochenen AGB und §§ kurz lesen. Vieles ist klar verständlich formuliert.
    Das Thema ist wegen der Aktion 24.05. nun besonders brisant, bald einzige Hoffnung auf Nutzung der teuren eigenen Geräte. Zumindest bis 2018. Kosten drohen hier nicht dem User, nichtmehr als ein CI-Modul kostet. Bisher musste Sky weitgehend einknicken. Warum jetzt Sky schützen?
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    Wenn du bei Sky raus willst wegen Preiserhöhung oder Pairing, kannst du 100 x telefonieren, es wird meist nichts bringen. Klage einreichen, nach 6 Wochen bist du rückwirkend und ohne Kosten bei Sky raus. Auch ohne Anwalt, meine Musterklage reicht.
    Da helfe ich mehreren Usern, das ist nicht so spannend. Wichtiger ist ein Urteil für diejenigen, die eigene Hardware weiter verwenden möchten und BuLi-süchtig sind. Das Sky-Modul im Linuxreceiver ist ja eine Notlösung für viele, daher immer noch Gelassenheit zum Pairing bei vielen, aber nicht jeder hat das passende Gerät.
    Geändert von MarcBush (30.06.2016 um 17:54 Uhr)

  12. #912
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    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. bitte schließen, Danke falker

  13. #913
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    Falker: 28 Beiträge, fordert große Töne und Zensur, hat schon 6 x Danke, 19 x Gefällt nicht (nicht von mir)
    MB: 30 Beiträge, ist für sachliche Diskussion und Aufklärung statt Zensur, 21 x Danke und 10 x Gefällt nicht...

    Also Argumente und Infos zu einem wichtigen Thema, nächsten tage kommt die umfangreiche Stellungnahme von Sky vor dem Landgericht. Da sprechen 3 Richter und drei Juristen und ein Kunde über die Zulässigkeit des Pairing im laufenden Vertrag und die Frage, ob zertifizierte Receiver noch genutzt werden dürfen bis 2018, aber Walker möchte Augen, Ohren, Mund zu...

  14. #914
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