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  1. #1
    Mitglied

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    DankeAktivitätenReceiverTagging

    EMail von Sky mit neuen AGB

    Hi
    Habe heute die neuen AGB von Sky per Mail geschickt bekommen. Hab jetzt 4 Wochen Zeit dem zu wiedersprechen.

    Habe im Moment 2 S02 Karten ohne Sky Receiver in Betrieb ( Volles Abo mit Zweitkarte ohne Receiver)

    Was passiert jetzt wenn ich nicht darauf reagiere?

    Was passiert wenn ich wiederspreche?

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  2. #2
    VIP User
    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    also laut sky.de sind die aktuellen AGB´s vom 29.04.2014

    Also derzeit gibt es keine neuen AGB´s

    - - - - - - - - - -

    Was steht denn in den Anschreiben von Sky, bzw. was ist der Grund für die Zusendung der AGB´s?
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    Oscam:
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    Fragen gehören ins Forum, nicht in mein Postfach - Danke


  3. #3
    Foren-Gott

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
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    Das steht doch in dem Email.......was passiert oder nicht passiert. Musst nur lesen.....
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    dein Rückschluss ist falsch. Die Homepage ist nicht maßgeblich.

  4. #4
    Mitglied
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Die AGB sind vom 1.9.14 steht drin



    Bei uns tut sich viel - und gelegentlich ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen






    Sehr geehrter Herr xxx
    Sie kennen uns als innovatives Unternehmen, das Ihnen täglich das beste Unterhaltungsprogramm auf Ihre Bildschirme zaubert. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir uns für Sie ständig neu erfinden.

    Auch unsere geschäftlichen Abläufe und Rahmenbedingungen ändern sich dadurch gelegentlich. Sie erhalten deshalb heute die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky zu Ihrer Information. Die geänderten Passagen sind im Anhang durch Fettschrift hervorgehoben.

    Um den Änderungen zuzustimmen, müssen Sie nichts tun. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unter 01806 53 00 00 15 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. .
    Sollten Sie Widerspruch einlegen wollen, so muss dieser bis zum 15. Oktober 2014 bei uns eingehen.Geschieht dies nicht, entfalten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu diesem Datum ihre Gültigkeit.

    Bitte beachten Sie: Antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Bei Fragen per E-Mails schreiben Sie an Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.

    Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit Sky!

    Mit freundlichen Grüßen

    Emanuele Tonini
    Leiter Kundenmanagement

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der
    Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
    AGB_D_DV_010914

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
    AGB_D_DV_010914

    1 Leistungen von Sky
    1.1 Programmangebote und Zusatzdienste
    1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten das vereinbarte Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select HD, Sky Anytime und 18+ (Blue Movie und Select 18+ )) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der HD Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) - im folgenden „Empfangsgerät“ genannt - gestattet. Sky ist aus verschiedenen Gründen im eigenen Interesse gehalten, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat kein Recht auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.
    1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
    1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.
    1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
    1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter Inhalte auf der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrages und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.
    1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und 18+ (Blue Movie und Select 18+) kann sich der Abonnent einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Startzeit und Dauer kostenpflichtig freischalten lassen.
    1.1.7 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD-Festplattenreceivern (im Folgenden: Sky+ Receiver) mit Satelliten-Empfang (vereinzelt auch mit Kabel-Empfang) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die Auswahl der kostenfreien Inhalte, bezieht sich auf die jeweils vom Abonnenten gebuchten Programmpakete. Die jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+ Receivers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet weder das Recht noch die Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzuerstellen bzw. die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien Sky Anytime Inhalten kann sich der Abonnent kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte im Rahmen von Sky Select über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die gesondert bekannt gegebene Dauer freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebotes wird von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+ Receivers des Abonnenten ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der Sky Anytime Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten nicht als Speichermedium zur Verfügung.
    1.1.8 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Abonnent bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren Receiver und einem zweiten Endgerät (TV, Display, etc.) empfangen. Ziffer 1.4. gilt entsprechend. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines weiteren Leih-Receivers kann Sky jeweils eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Geräte- und Servicepauschale erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements.
    1.1.9 Die einzelnen im Rahmen der 18+ Dienste (Blue Movie und Select 18+) abrufbaren Inhalte sind jeweils kostenpflichtig. Die Buchung erfolgt über die bekannt gegebenen Bestellwege.
    Für Blue Movie kann der Abonnent sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb der Spartickets erwirbt der Abonnent ein Guthaben für die Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Inhalten. Der Preis der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl der Blue Movie Inhalte richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst Blue Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug auf die Blue Movie Dienste.
    1.1.10 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der Abonnent einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.
    1.2 Empfangsgerät
    1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.
    1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent ein neues Empfangsgerät von Sky kaufen. Sky leistet Gewähr für nicht vom Abonnenten verschuldete Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf eines neuwertigen, aber industriell überholten Gerätes von Sky ist die Frist für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels verjähren – in Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen – in letzterem Fall bereits in einem Jahr seit Ablieferung, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe der Ziffer 5.4 beschränkt.
    1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf. Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnementabschluss verbunden. Nimmt der Abonnent das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Programmbeiträge für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden Abonnementvertrages (Upgrade) und/oder einen Kündigungsverzicht gebunden sein. In diesen Fällen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des geänderten Abonnementvertrages bzw. bis zum Ende des Kündigungsverzichts.
    1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.
    1.2.5 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten zurückzuführen sind, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Der Abonnent hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
    1.2.6 Der Abonnent ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Sky informiert den Abonnenten auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. . Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadensersatz eine monatliche, angemessene Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih-Receivers zu fordern. Gibt der Abonnent den Leih-Receiver nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
    1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Abonnent erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent im Digital-Receiver gespeichert hat, kommen kann.
    1.3 CI Plus-Modul
    1.3.1 Soweit vorrätig kann der Abonnent statt des unter Ziffer 1.2.4 genannten Leih-Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul leihen. Die Ziffern 1.2.5 und 1.2.6 gelten entsprechend.
    1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit einem vom Abonnenten bereit gestellten CI Plus-Modul kompatiblen Endgerät (TV, Display, etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Abonnent die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abonnementvertrages.
    1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 Satz 2 und 3 entsprechend. Sky behält sich das Recht vor, den Empfang der Sky Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.
    1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Vertrieb von CI Plus-Modulen oder den Empfang von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen
    1.4 Smartcard
    1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.
    1.4.2 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer Smartcard ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit gestellten Smartcard oder deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
    1.4.3 Der Abonnent ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages an Sky zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der Smartcard nutzt. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (weitergehende Informationen finden sich unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. . Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust einer Smartcard hat der Abonnent Schadensersatz zu leisten.
    1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.
    1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit
    1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere die Abwehr von oder der verbesserte Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder technische Maßnahmen zur Einhaltung von rechtlichen Vorgaben - z.B. Jugendschutz-) für den Abonnenten zumutbar ist. Insbesondere darf die Änderung des Verschlüsselungssystems nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten
    Programminhalte führen.
    1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Abonnenten überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
    2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten
    2.1 Programmangebote und Zusatzdienste
    2.1.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Abonnenten zu tragen. Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes zum Abruf von Sky Select Inhalten („Sky-PIN“) gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Abonnent eine zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen.
    2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste, zu nutzen. Der Abonnent darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
    2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten an Dritte, um die Programme der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“), ist strengstens untersagt.
    2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung. Der Abonnent ist berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. In diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen doppelten Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
    2.1.5 Für den Fall, dass der Abonnent eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih-Receivers entstandener Schäden vor. Dem Abonnenten ist der Nachweis gestattet, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr
    stattgefunden hat.
    2.1.6 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist die initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der Abonnent darf Jugendlichen den Zugang zu vorgesperrten Programmen nur dann ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.
    2.1.7 Zum Abruf der 18+ Inhalte erhält der Abonnent von Sky eine 18+ PIN. Die 18+ PIN ist nicht abänderbar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie unwiderruflich gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende Versandkosten trägt der Abonnent. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von seiner 18+ PIN erlangen können. Wer 18+ Inhalte Jugendlichen vorführt oder
    wieder auf Jugendlichen Zugang zu 18+ Inhalten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss des Abonnenten Zugang zu 18+ Inhalten haben, kann Sky den Abonnenten von der Nutzung der 18+ Dienste sofort ausschließen. Beweist der Abonnent, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Abonnenten.
    2.1.8 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.
    2.2 Empfangsgerät und Smartcard
    Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
    3 Vergütungsregelungen
    3.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an Sky. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
    3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Sky Select Programme, die kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie die abgerufenen 18+ Inhalte oder Spartickets werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte, Dienste bzw. Spartickets die unter seiner Sky-PIN bzw. unter seiner 18+ PIN bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme, kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie der 18+Inhalte ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro pro Minute).
    3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge, der Sky Select Gebühren, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und der Entgelte für die 18+ Inhalte, erfolgen im Banklastschriftverfahren. Der Einzug der Sky Select Gebühren, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und des Entgelts für die 18+ Inhalte erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten Schadensersatz verlangen.
    4 Preisanpassung
    4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamt*kosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei*stungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.
    4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres
    vornehmen. Sky informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkraft*treten. Sky weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündi*gungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
    4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnement*beitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
    4.4 Sky hat den Abonnementbeitrag zu senken (“Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringerung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
    4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.5 ist Sky für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehr*wertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
    5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
    5.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Abonnent und seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent seinen Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.
    5.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der Smartcard ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.
    5.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky Select Programmen, von kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalten oder von 18+ Inhalten unmöglich sein, hat der Abonnent bei einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky Select, kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte bzw. 18+ Inhalte.
    5.4 Sky haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation eines von Sky zugelassenen Digital-Receivers entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind. Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver, insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder
    vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben unberührt.
    5.5 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky Select, kostenpflichtiger Sky Anytime Inhalte und 18+ Dienste) solange verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung unberührt. Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Macht Sky innerhalb der im Zusammenhang mit dem Gerätekauf für das Programmabonnement vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von seinem oben genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Receiver- oder Hardwarekauf im Sinne der Ziffer 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über das Gerät zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt der Abonnent seiner Pflicht zur Rückgabe des Digital-Receivers nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2.6 entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den Schadenersatz angerechnet; übersteigt
    der Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe des Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge sowie andere offene Beträge angerechnet.
    5.6 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
    6 Datenschutz
    6.1 Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky sowie ggf. von Dritten, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Abonnenten stehen, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung der Verträge, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich ist, und für Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.
    6.2 Sofern der Abonnent für die Nutzung der Sky Select, der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte bzw. der 18+ Dienste einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen.
    6.3 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte während der Laufzeit dieses Abonnementvertrages Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit die InfoscoreConsumer DataGmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden). Darüber hinaus erhält Sky von InfoscoreConsumer Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Abonnenten und Bonitätsauskünfte über den Abonnenten auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.
    6.4 Zum Zwecke der Altersverifikation übermittelt Sky die angegebenen personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit z. B. SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden)
    7 Microsoft PlayReady[emoji769]
    Soweit Inhalte für das Internet abgerufen oder bereitgestellt werden, nutzt Sky die Microsoft PlayReady[emoji769] Zugangstechnologie, um die gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Urheberrechte von Sky, zu schützen. Die PlayReady-Technologie dient dazu, PlayReady-geschützen und/oder WMDRM-geschützten Inhalt zugänglich zu machen. Falls das Endgerät nicht in der Lage ist, die Nutzungsbeschränkungen für Inhalte in geeigneter Weise durchzuführen, kann Sky oder der jeweilige Rechteinhaber von Microsoft verlangen, die Berechtigung zur Wiedergabe von PlayReady-geschützten Inhalten über das Endgerät zu widerrufen. Dieser Widerruf soll ungeschützte Inhalte oder Inhalte, die von anderen Zugangstechnologien geschützt werden, nicht betreffen. Sky kann vom Abonnenten eine Aktualisierung von PlayReady verlangen, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn der Abonnent diese Aktualisierung ablehnt, wird der Abonnent nicht in der Lage sein, auf die Inhalte zuzugreifen, die die Aktualisierung erfordern.
    8 Vertragsdauer/Kündigung
    8.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. .
    Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel mit der Übernahme von Smartcart und Empfangsgerät durch den Kunden, bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten. Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor Sky dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und ggf. Digital-Receiver) zur Verfügung gestellt hat.
    8.2 Der Abonnent kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky (wie z.B. Internet) entnommen werden. Darüber hinaus ist der Abonnent jederzeit während der Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.
    8.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras, wie z. B. einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky Abonnementvertrages. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. .
    . 8.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
    8.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Abonnenten einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.
    8.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
    9 Übertragung an Dritte
    9.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.
    9.2 Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.
    10 Schlussvereinbarungen
    10.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrages im Übrigen unberührt.
    10.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern.

    Diese Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit.

    Widerspricht der Abonnent der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist von 4 Wochen, gilt die Änderung als genehmigt. Sky weist den Abonnenten in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.




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    Impressum

    Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
    Medienallee 26
    85774 Unterföhring

    Amtsgericht München, HRA 80699
    UStIdNr.: DE 118 376 113

    Komplementärin:
    Sky Deutschland Verwaltungs-GmbH,
    Medienallee 26, 85774 Unterföhring
    Amtsgericht München, HRB 145451

    Geschäftsführung:
    Brian Sullivan (Vorsitzender)
    Dr. Holger Enßlin
    Carsten Schmidt
    Steven Tomsic

    Kundenservice
    Sky Deutschland, 22033 Hamburg
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  5. #5
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    Natürlich ist mein Rückschluss falsch, weil Unternehmen nicht verpflichtet sind auf ihrer Website ihre aktuellen AGB´s öffentlich zugänglich zu machen
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    Oscam:
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  6. #6
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    In der Mail steht das die AGB vom 1.9.14 sind

  7. #7
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Hier mal der Text, was neu ist in Fettschrift. Interessant !

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    1 Leistungen von Sky


    1.1 Programmangebote und Zusatzdienste


    1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten das vereinbarte Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select HD, Sky Anytime und 18+ (Blue Movie und Select 18+ )) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der HD Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) - im folgenden „Empfangsgerät“ genannt - gestattet. Sky ist aus verschiedenen Gründen im eigenen Interesse gehalten, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat kein Recht auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.


    1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.


    1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.


    1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.


    1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter Inhalte auf der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrages und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.


    1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und 18+ (Blue Movie und Select 18+) kann sich der Abonnent einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Startzeit und Dauer kostenpflichtig freischalten lassen.


    1.1.7 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD-Festplattenreceivern (im Folgenden: Sky+ Receiver) mit Satelliten-Empfang (vereinzelt auch mit Kabel-Empfang) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die Auswahl der kostenfreien Inhalte, bezieht sich auf die jeweils vom Abonnenten gebuchten Programmpakete. Die jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+ Receivers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet weder das Recht noch die Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzuerstellen bzw. die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien Sky Anytime Inhalten kann sich der Abonnent kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte im Rahmen von Sky Select über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die gesondert bekannt gegebene Dauer freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebotes wird von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+ Receivers des Abonnenten ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der Sky Anytime Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten nicht als Speichermedium zur Verfügung.


    1.1.8 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Abonnent bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren Receiver und einem zweiten Endgerät (TV, Display, etc.) empfangen. Ziffer 1.4. gilt entsprechend. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines weiteren Leih-Receivers kann Sky jeweils eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Geräte- und Servicepauschale erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements.


    1.1.9 Die einzelnen im Rahmen der 18+ Dienste (Blue Movie und Select 18+) abrufbaren Inhalte sind jeweils kostenpflichtig. Die Buchung erfolgt über die bekannt gegebenen Bestellwege.
    Für Blue Movie kann der Abonnent sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb der Spartickets erwirbt der Abonnent ein Guthaben für die Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Inhalten. Der Preis der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl der Blue Movie Inhalte richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst Blue Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug auf die Blue Movie Dienste.


    1.1.10 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der Abonnent einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.


    1.2 Empfangsgerät


    1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.


    1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent ein neues Empfangsgerät von Sky kaufen. Sky leistet Gewähr für nicht vom Abonnenten verschuldete Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf eines neuwertigen, aber industriell überholten Gerätes von Sky ist die Frist für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels verjähren – in Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen – in letzterem Fall bereits in einem Jahr seit Ablieferung, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe der Ziffer 5.4 beschränkt.


    1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf. Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnementabschluss verbunden. Nimmt der Abonnent das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Programmbeiträge für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden Abonnementvertrages (Upgrade) und/oder einen Kündigungsverzicht gebunden sein. In diesen Fällen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des geänderten Abonnementvertrages bzw. bis zum Ende des Kündigungsverzichts.


    1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.


    1.2.5 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten zurückzuführen sind, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Der Abonnent hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.


    1.2.6 Der Abonnent ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Sky informiert den Abonnenten auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. . Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadensersatz eine monatliche, angemessene Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih-Receivers zu fordern. Gibt der Abonnent den Leih-Receiver nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


    1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Abonnent erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent im Digital-Receiver gespeichert hat, kommen kann.


    1.3 CI Plus-Modul


    1.3.1 Soweit vorrätig kann der Abonnent statt des unter Ziffer 1.2.4 genannten Leih-Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul
    leihen. Die Ziffern 1.2.5 und 1.2.6 gelten entsprechend.


    1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit einem
    vom Abonnenten bereit gestellten CI Plus-Modul kompatiblen Endgerät (TV, Display, etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Abonnent die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abonnementvertrages.


    1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 Satz 2 und 3 entsprechend. Sky behält sich das Recht vor, den Empfang der Sky Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.


    1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Vertrieb von CI Plus-Modulen oder den Empfang von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen


    1.4 Smartcard


    1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.


    1.4.2 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer Smartcard ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit gestellten Smartcard oder deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.


    1.4.3 Der Abonnent ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages an Sky zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der Smartcard nutzt. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (weitergehende Informationen finden sich unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. . Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust einer Smartcard hat der Abonnent Schadensersatz zu leisten.


    1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.


    1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit


    1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere die Abwehr von oder der verbesserte Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder technische Maßnahmen zur Einhaltung von rechtlichen Vorgaben - z.B. Jugendschutz-) für den Abonnenten zumutbar ist. Insbesondere darf die Änderung des Verschlüsselungssystems nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten
    Programminhalte führen.



    1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Abonnenten überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.


    2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten


    2.1 Programmangebote und Zusatzdienste


    2.1.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Abonnenten zu tragen. Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes zum Abruf von Sky Select Inhalten („Sky-PIN“) gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Abonnent eine zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen.


    2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste, zu nutzen. Der Abonnent darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.


    2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten an Dritte, um die Programme der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“), ist strengstens untersagt.


    2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung. Der Abonnent ist berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. In diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen doppelten Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.


    2.1.5 Für den Fall, dass der Abonnent eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih-Receivers entstandener Schäden vor. Dem Abonnenten ist der Nachweis gestattet, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr
    stattgefunden hat.


    2.1.6 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist die initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der Abonnent darf Jugendlichen den Zugang zu vorgesperrten Programmen nur dann ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.


    2.1.7 Zum Abruf der 18+ Inhalte erhält der Abonnent von Sky eine 18+ PIN. Die 18+ PIN ist nicht abänderbar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie unwiderruflich gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende Versandkosten trägt der Abonnent. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von seiner 18+ PIN erlangen können. Wer 18+ Inhalte Jugendlichen vorführt oder
    wieder auf Jugendlichen Zugang zu 18+ Inhalten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss des Abonnenten Zugang zu 18+ Inhalten haben, kann Sky den Abonnenten von der Nutzung der 18+ Dienste sofort ausschließen. Beweist der Abonnent, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Abonnenten.


    2.1.8 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.


    2.2 Empfangsgerät und Smartcard
    Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.


    3 Vergütungsregelungen


    3.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an Sky. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.


    3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Sky Select Programme, die kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie die abgerufenen 18+ Inhalte oder Spartickets werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte, Dienste bzw. Spartickets die unter seiner Sky-PIN bzw. unter seiner 18+ PIN bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme, kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie der 18+Inhalte ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro pro Minute).


    3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge, der Sky Select Gebühren, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und der Entgelte für die 18+ Inhalte, erfolgen im Banklastschriftverfahren. Der Einzug der Sky Select Gebühren, Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und des Entgelts für die 18+ Inhalte erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten Schadensersatz verlangen.


    4 Preisanpassung


    4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamt*kosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei*stungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.


    4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres
    vornehmen. Sky informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.



    4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.


    4.4 Sky hat den Abonnementbeitrag zu senken (“Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringerung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.


    4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.5 ist Sky für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehr*wertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.



    5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt


    5.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Abonnent und seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent seinen Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.


    5.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der Smartcard ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.


    5.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky Select Programmen, von kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalten oder von 18+ Inhalten unmöglich sein, hat der Abonnent bei einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky Select, kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte bzw. 18+ Inhalte.


    5.4 Sky haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation eines von Sky zugelassenen Digital-Receivers entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind. Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver, insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder
    vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben unberührt.


    5.5 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky Select, kostenpflichtiger Sky Anytime Inhalte und 18+ Dienste) solange verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung unberührt. Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Macht Sky innerhalb der im Zusammenhang mit dem Gerätekauf für das Programmabonnement vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von seinem oben genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Receiver- oder Hardwarekauf im Sinne der Ziffer 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über das Gerät zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt der Abonnent seiner Pflicht zur Rückgabe des Digital-Receivers nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2.6 entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den Schadenersatz angerechnet; übersteigt
    der Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe des Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge sowie andere offene Beträge angerechnet.


    5.6 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.


    6 Datenschutz


    6.1 Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky sowie ggf. von Dritten, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Abonnenten stehen, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung der Verträge, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich ist, und für Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.


    6.2 Sofern der Abonnent für die Nutzung der Sky Select, der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte bzw. der 18+ Dienste einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen.


    6.3 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte während der Laufzeit dieses Abonnementvertrages Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit die InfoscoreConsumer DataGmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden). Darüber hinaus erhält Sky von InfoscoreConsumer Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Abonnenten und Bonitätsauskünfte über den Abonnenten auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.


    6.4 Zum Zwecke der Altersverifikation übermittelt Sky die angegebenen personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit z. B. SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden)


    7 Microsoft PlayReady™
    Soweit Inhalte für das Internet abgerufen oder bereitgestellt werden, nutzt Sky die Microsoft PlayReady™ Zugangstechnologie, um die gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Urheberrechte von Sky, zu schützen. Die PlayReady-Technologie dient dazu, PlayReady-geschützen und/oder WMDRM-geschützten Inhalt zugänglich zu machen. Falls das Endgerät nicht in der Lage ist, die Nutzungsbeschränkungen für Inhalte in geeigneter Weise durchzuführen, kann Sky oder der jeweilige Rechteinhaber von Microsoft verlangen, die Berechtigung zur Wiedergabe von PlayReady-geschützten Inhalten über das Endgerät zu widerrufen. Dieser Widerruf soll ungeschützte Inhalte oder Inhalte, die von anderen Zugangstechnologien geschützt werden, nicht betreffen. Sky kann vom Abonnenten eine Aktualisierung von PlayReady verlangen, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn der Abonnent diese Aktualisierung ablehnt, wird der Abonnent nicht in der Lage sein, auf die Inhalte zuzugreifen, die die Aktualisierung erfordern.


    8 Vertragsdauer/Kündigung


    8.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. .
    Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel mit der Übernahme von Smartcart und Empfangsgerät durch den Kunden, bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten. Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor Sky dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und ggf. Digital-Receiver) zur Verfügung gestellt hat.


    8.2 Der Abonnent kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky (wie z.B. Internet) entnommen werden. Darüber hinaus ist der Abonnent jederzeit während der Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.


    8.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras, wie z. B. einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky Abonnementvertrages. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. .


    8.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.


    8.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Abonnenten einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.


    8.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.


    9 Übertragung an Dritte


    9.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.


    9.2 Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.


    10 Schlussvereinbarungen


    10.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrages im Übrigen unberührt.


    10.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern.


    Diese Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit.


    Widerspricht der Abonnent der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist von 4 Wochen, gilt die Änderung als genehmigt. Sky weist den Abonnenten in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

  8. #8
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    Welchen Stand haben die AGB´s die du per Mail bekommen hast?

    Das steht auf jeder Seite unten links hochkannt in der Ecke.
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    Oscam:
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  9. #9
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    AGB_D_DV_010914

  10. #10
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    na gut, damit steht jedem Zwangsumtausch "Geschädigten" jetzt wohl mit dem Ablehnen der AGB´s die Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen zu?
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    Oscam:
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  11. #11
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    Würde ja gern die komplette AGB hier posten. Nimmt er aber leider nicht an

  12. #12
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    Nein, denn die Klause 1.4.4 stand auch in den alten AGB's.

    Man kann, wenn man noch einen uralten Vertrag hat in dem noch nicht darauf hingewiesen
    wird das die AGB's und Änderungen dazu auf der Homepage zu finden sind, SKY dazu drängen
    nach zu weisen das einem geänderte AGB's irgendwann zugegangen sind.

    Gruß .. Twix ..
    Geändert von Twix (08.09.2014 um 21:20 Uhr)

  13. #13
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Was jetzt tun? Kündigen? Behalte ich dann meine S02 noch bis eigentliches Vertragsende ist?

  14. #14
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
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    Das kommt darauf an wie lange Dein Vertrag noch läuft und welchen Receiver du aktuell einsetzt.

    .. Gruß .. Twix ..

  15. #15
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Also im Moment hab ich ne VU+ Solo2 und 3x Dreambox DM800 in gebrauch. Mach aber Sharing über die Fritzbox.

    Vertragsende währe nächstes Jahr August


 
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