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  1. #1
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    Avatar von chris789
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    Sky Änderung Entgelte

    Sky wird ab 01.04.2015, laut ihrem Schreiben vom 23.02.2015, dass ich heute bekommen habe,teurer.
    Daher ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht.
    So steht es im Schreiben.
    Aber nur in Ösiland.
    Geändert von chris789 (01.03.2015 um 06:44 Uhr)

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  2. #2
    ~banned~

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    Es wäre schon wenn du auch mitteilst woher du die Info hast.

  3. #3
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    Avatar von Smiley007
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    Soweit ich das mitbekommen habe, wurden in Österreich die Preise genauso angehoben, wie in Deutschland.

    Der große Unterschied: In Österreich gelten andere Verbraucher-Rechte, so dass Sky ein Sonderkündigungsrecht anbieten muss.
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    Oscam:
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  4. #4
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    Kann ich bestätigen. Habe gestern diesbezüglich Post von Sky bekommen. Also wird der eigentlich schon mit Ende Juli gekündigte Vertrag noch ein paar Monate früher beendet.
    Gruß kanzler1

  5. #5
    Foren-Gott

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    Es gibt auch schon deutsche Kunden mit dem Schreiben. Allesamt Kunden, die bisher keine neuen AGB erhalten haben. Und da die alten AGB in Deutschland eine Preiserhöhungsklausel enthalten, die rechtlich nicht haltbar ist, gewährt Sky ein Sonderkündigungsrecht.
    Kein Unterschied zwischen Ö und D.

  6. #6
    König
    Avatar von schrauber71
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    Ich hab noch nix bekommen.also haben noch nicht alle Österreicher das schreiben bekommen.

  7. #7
    Foren-Gott

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    Sagt ja auch niemand.......

  8. #8
    König
    Avatar von schrauber71
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    so habe heute auch ein schreiben bekommen.
    mit 01.04.15 mit satten 2,18 euro mehr.
    aber laut schreiben bleibt mein rabattierter Monatsbeitrag bis 01.03.16 bestehen.
    ich habe somit bis 01.03.16 sonderkündigungsrecht.
    was mich sehr freut falls mir doch der Ehering droht,
    - - - - - - - - - -

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    Geändert von schrauber71 (02.03.2015 um 18:38 Uhr)
    Nur wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken!

  9. #9
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    ebenso post bekommen:
    Sky Welt + 3 Premiumpakete um mtl EUR 56,90 -> mtl EUR 58,99

    Ihr aktueller, rabattierter Monats-Betrag bleibt bis zum 1. September 2015 bestehen. Erst im Anschluss daran wird die neue Regelung für Sie wirksam.


    mit der noch ausständigen ankündigung zum receivertausch kann sich sky dann sogar den kündigungsgrund aussuchen. - so kann man seine kunden nach über 10 jahren auch endgültig vertreiben.

  10. #10
    Foren-Gott

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    Zitat Zitat von schrauber71 Beitrag anzeigen
    so habe heute auch ein schreiben bekommen.
    mit 01.04.15 mit satten 2,18 euro mehr.
    aber laut schreiben bleibt mein rabattierter Monatsbeitrag bis 01.03.16 bestehen.
    Wie lange läuft denn dein Rabatt-Vertrag regulär ? Auch bis zum 1.3.16, oder länger ?

  11. #11
    Foren-Doppel-As

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    4 Preisanpassung
    4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach
    Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungs kosten.

    4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.

    4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.

    Dann müsste wohl so etwas in jedem Vertrag stehen und dass wäre ja noch akzeptabel

  12. #12
    Foren-Gott
    Avatar von trampolin79
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Am besten gefällt mir der Satz:
    ...notwendig geworden...durch die Programmlizenzen, Signalübertragung und technische Infrastruktur

    War ja abzusehen, dass preisliche Erhöhungen nach Pairing die nächste Stufe sind und das wird nun Jahr für Jahr folgen.

    Wie schon gesagt, eigentlich gehört der Verein zugedreht Wenn er sich sowieso nicht über kurz oder lang mit dem ganzen Blödsinn selber "eliminiert"
    Achtung ich bin nur eine Signatur, die nichts mit (d)(m)einem Beitrag zu tun hat!!! Bitte nicht weiter darauf achten!!! D A N K E


  13. #13
    König
    Avatar von schrauber71
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    Zitat Zitat von Teoha Beitrag anzeigen
    Wie lange läuft denn dein Rabatt-Vertrag regulär ? Auch bis zum 1.3.16, oder länger ?
    Genaugenommen bis ende februar 2016

  14. #14
    Foren-Gott

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    Hatte ich mir gedacht, das es keine praktische Auswirkung hat.

  15. #15
    VIP User
    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Aber seitens Sky ist dies natürlich auch wieder mal ein Schlag in die Fre*** der Vollzahler.

    Die Rabat-Abos bleiben bis Ende der Laufzeit des Rabattes so wie abgeschlossen und die Vollzahler werden zusätzlich zur Kasse gebeten
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    Oscam:
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