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  1. #31
    VIP User
    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Immerhin kannst du dir das Porto sparen.

    google mal nach Sky Receiver Retoure , dann solteste einen Link auf der Sky Seite finden. Damit kann man sich einen Kostenlosen Paketschein ausdrucken.
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    Oscam:
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    Fragen gehören ins Forum, nicht in mein Postfach - Danke


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  2. #32
    Foren-Tripel-As

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    Wie kamst du denn zu dem Receiver? Hattest du den bei Vertragsbeginn selbst bestellt und gewählt oder wurde er Dir unaufgefordert zugesandt?
    Die AGB-Klausel zum Rückversand innerhalb 14 Tagen gilt nur, wenn a) die AGB wirksam mit dir vereinbart wurden und b) Du den Receiver auch tatsächlich selbst geordert hattest.
    Wie erfolgte dein letzter Vertragsschluss mit Sky (oder Verlängerung)? Am Telefon? Sind in der letzten Auftragsbestätigung denn die AGB in schriftlicher Form dir übersandt worden? Ich frage nur, weil Sky dies oft bei telefonischen Verlängerungen unterlässt, so dass gar keine AGB im Vertrag gelten.

    Also zwei wichtige Fragen, die dir helfen können. Dein Hinweis auf noch laufende Verhandlungen zu einer Vertragsverlängerung sind natürlich dann zusätzlich hilfreich, für sich allein aber nicht ausreichend.
    Geändert von MarcBush (01.07.2016 um 08:59 Uhr)

  3. #33
    ***pöser Plüsch-Hasi***
    Avatar von Blasser
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    Jetzt Fang nicht hier Auch schon wieder an...

  4. #34
    Foren-Tripel-As

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    Der Kunde hat eine Frage zum Sky-Vertrag und den Pflichten aus den AGB und den Umgang mit einem angeblichen Leihgerät. Sind nur die Meinungen erlaubt, die Dir gefallen und auch die Informationen kurz und knapp, die dem Kunden helfen und seine Frage, ob er die 70 EUR bezahlen muss, korrekt beantworten?

    Pflichten aus den AGB bestehen nur, wenn die AGB wirksam vereinbart wurden und in der Auftragsbestätigung standen. Und ein Leihgerät setzt einen Leihvertrag voraus, wie der Name schon verrät ;-)
    Ein Leihvertrag entsteht nicht durch willkürliches Zusenden eines Pakets, sondern Verträge entstehen durch Einigung. In einem Verbraucher-Fachforum darf diese Frage doch kurz geklärt werden?


    [Auch das Pairing interessiert einige wenige: Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] (Insider)
    Geändert von MarcBush (01.07.2016 um 09:10 Uhr)

  5. #35
    icebaerdaddy
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    Oh man wie das Nervt. Hast du keine anderen Hobbys?

  6. #36
    Foren-Tripel-As

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    Weiß nicht was hier los war / ist - will da nichts befeuern, aber der Vollständigkeit halber:
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. , das wird schon alles passen, so wie es aussieht. Ich habe hier die AGB auf dem Papier, die zusammen mit allem anderen kamen. Da steht es im Punkt 1.4.3, dass die Smartcard innerhalb von 2 Wochen zurückzusenden ist, und im Punkt 1.2.6 das gleiche bzgl. des Receivers. Weiß nicht wie ich das verpennen konnte. Bin mir ziemlich sicher ich hätte nachgeschaut, aber irgendwie...

    Naja, mein Fehler letztendlich. War mir nicht bewusst, dass man bei Sky so tierisch aufpassen muss. Sie hätten einen aber auch einfach mal kurz daran per Mail erinnern können, denn die Angebote per Mail zu schicken war ja auch kein Problem, obwohl denen mitgeteilt wurde, dass kein Interesse daran besteht. Naja, ist jetzt nicht zu ändern. Danke für Rückmeldungen.

  7. #37
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Moin Moin Schattenmann,

    viel Spass mit dem Mahnwesen, welches jetzt angelaufen ist. Hier eine Geschichte: Sky schaltet mir die Karte ab, es kommt zum Rechtsstreit und es wird ein Vergleich geschlossen. Auf meinen Wunsch ist auch ein Passus enthalten in welchem Sky mich nach einmaliger Aufforderung von irgendwelchen Inkassobüros freizuhalten hat. Also hat Sky vor etwas mehr als einem Jahr die Aufforderung von mir erhalten als sich das Inkassobüro erneut meldete. Dann war Ruhe, aber noch nicht das Ende. Dieses Jahr das Spiel dann mittels eines Mahnbescheides über Anwaltsbüro (oder soll ich sagen Automatenbüro ). Natürlich Widersprochen und Sky erneut aufgefordert mit Hinweis auf das Urteil, Aktenzeichen etc. Tja, was kann aus diesem Laden nur erwartet werden? Genau, da ich dort kein Kunde mehr bin können Sie mir nicht helfen und ich möge mich doch an Inkassobüro wenden. Ha Ha, der Hase ich meine der Anwalt hat im Moment erst einmal gekniffen und keine Klage erhoben. Aber das kommt dann wohl nächstes Jahr ... ach nee das muss dieses Jahr noch kommen wegen der Fristen. Egal. Wenn Du bei denen in der Inkassoschiene bist dann musst Du stark sein und es aussitzen. In jedem Fall ist eine gute Idee dem Laden den Rücken zu kehren, meine persönliche Meinung.

    Gruß

  8. #38
    Foren-Tripel-As

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    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    Viele haben ein Sky-Gerät bekommen, ohne es bestellt zu haben, also mitten im laufenden/vorhergehenden Vertrag.
    Viele haben ihren Vertrag telefonisch verlängert, dabei in der Regel keine AGB vereinbart (AGB aus früheren Vertragsschlüssen sind irrelevant).

    In diesem Fall wäre der Sky-Receiver nicht ein "Leih-Receiver" im Sinne der Sky-AGB, den man bei Vertragsbeginn leihen kann nach 1.2.4, sondern unaufgefordert zugesandte Ware, die nach § 241a BGB keine Rechte durch Sky auslöst.
    Wenn Du bei deiner letzten Vertragsverlängerung (= neuer Vertrag) tatsächlich den AGB zustimmtest und sie erhieltest, und der Sky-Receiver von Dir zu Vertragsbeginn gleich mit bestellt wurde, dann ist ja gut, gilt aber so nur für einen begrenzten Teil der Kunden, ob 50 oder 70 %, keine Ahnung. Für die anderen gilt: Keine AGB wirksam vereinbart und/oder kein Leih-Receiver gemeinsam vereinbart.
    Es lohnt sich nachzufragen, weil sehr viele User von Sky zu Unrecht abgezockt werden.

    Staune, dass es bei dir anders war, denn gerade unter den Usern hier bei Nachtfalke sind wenige solche "1A-Sky-Kunden" :-)

    Du hattest ja auch schon die Kündigungsbestätigung zum 31.03.2015 gehabt. Die hätte Sky allein nicht zurücknehmen können, war eine einvernehmliche Vertragsauflösung trotz verpasster Kündigungsfrist. Kostenlose Hilfe und Tipps in Foren sind hilfreich und üblich. Manchen passt das nicht, Kopfschüttel.
    Geändert von MarcBush (02.07.2016 um 20:54 Uhr)

  9. #39
    Foren-Gott

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    Zitat Zitat von Blasser Beitrag anzeigen
    Jetzt Fang nicht hier Auch schon wieder an...
    Wenn ihr als Admins das toleriert.....
    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
    Es gibt auch Menschen (wie Schattenman) die zu ihren Fehlern stehen und nicht verzweifelt irgendeinen Ausweg oder Schlupfloch suchen. Das sollte man dann auch einfach mal gelten lassen, auch wenn das aus deiner Denke heraus nicht nachvollziehbar ist und Sky sowas nicht verdient.
    Geändert von Teoha (03.07.2016 um 15:37 Uhr)

  10. #40
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    verzweifelt verhalten sich einige andere hier krampfhaft.
    Ich schrieb doch zu schattenmann nach seiner Rückmeldung: "...dann ist ja gut", erklärte aber für andere interessierte Leser wichtige vertragliche Aspekte. So wird in diversen Threads dem geneigten Leser erklärt, wie er bestimmte Vorgaben und Nachteile von Sky umgehen kann (also in jedem Thread hier :-) ,
    aber auf vertragliche Tipps reagiert mancher hier besonders sensibel. Und zahlt lieber unnötig Geld und Nachteil, als dass eine rechtliche Prüfung erfolgt. Muss ich noch hinter steigen, aber wahrscheinlich eine Art Räuber&Gendarm-Spiel... :-)
    oder besser Räuber&Räuber-Spiel-Agreement :-)
    Also schattenmann hat Vertrag mit AGB und sieht seinen Flüchtigkeitsfehler und übernimmt die Gebühren, okay, soweit waren wir schon.
    Für alle anderen: Wen es betrifft und wer sich darüber ärgert: Mal gucken, ob man zu den 20 % der Kunden ohne AGB zählt und/oder ob man zu den 30 % der Kunden mit unaufgefordert zugesandtem Leihreceiver gehört. Dann kann Inkasso keine Extra-Kosten geltend machen.

    Wer alle Regeln von Sky befolgen möchte, auch wenn Sky sie nicht einhält oder vergaß, die AGB in den Vertrag einzubinden: Bitte DEB verlassen, hier gibt es viele AGB-unkonforme Tipps zu EMM-Blocken, Linuxreceivern mit CI+ und anderen schlimmen Taten... grusel :-)
    Geändert von MarcBush (04.07.2016 um 05:41 Uhr)

  11. #41
    Foren-Gott

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    Zitat Zitat von MarcBush Beitrag anzeigen
    Wer alle Regeln von Sky befolgen möchte, auch wenn Sky sie nicht einhält oder vergaß, die AGB in den Vertrag einzubinden: Bitte DEB verlassen, hier gibt es viele AGB-unkonforme Tipps zu EMM-Blocken, Linuxreceivern mit CI+ und anderen schlimmen Taten... grusel :-)
    Ich stehe zu dem, was ich bewusst als Vertragsinhalt akzeptiert habe, auch wenn der andere Vertragspartner dies nicht in allen Belangen des Vertrages tut. Das magst Du als Jurist "krampfhaft-manisch" anders leben und fühlen und das für "gruselig" halten. Aber das liegt ggf. daran, das Dein Rechtsempfinden beruflich beeinflusst wird. Und daran das es für mich wichtigeres gibt als "Recht bekommen".
    Man kann während des Urlaubes alle leicht schimmligen Duschkabinendichtungen und den Bagger am Hotel fotografieren um später "sein Recht" durchzusetzen, obwohl man letztendlich gar keine Störung des Urlaubes empfand. Man muss es aber nicht.

  12. #42
    Foren-Tripel-As

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    Thema verfehlt.
    Grusel war ironisch gemeint zum Thema "Umgehen von Restriktionen zu Leihgeräten".
    Hier zum Thema sage ich, wer sich Abo mit Leihreceiver wünscht und es bucht und die AGB ankreuzt und bekommt, soll dann auch bei Umzug ohne Mitteilung seiner Adresse eben die 70 EUR bezahlen für Inkasso bei Vergessen der Rücksendung der gebuchten Leihgeräte.

    Und es gibt Kunden, die bekommen entgegen klarer AGB-Regeln und entgegen klarer Rechtsprechung des BGH ein Leihgerät im laufenden Vertrag aufgezwungen und haben telefonisch Vertrag ohne AGB abgeschlossen. Solch ein Kunde soll nun 70 EUR an Inkasso auch noch zahlen? Nein. Genau ngegen diese Abzocke der Verbraucher wurde ja gerade § 241a BGB vor 10 Jahren vom Bundestag verabschiedet, gegen Benachteiligung von unbedarften Endverbrauchern.

    Den Unterschied sollte man erkennen können. Das hat nur etwas mit Gerechtigkeit und Charakter zu tun.

    Dein Urlaubsbeispiel: Urlaub schön, aber Nörgler sucht irgendwo Mängel.
    Bei mir wäre es so: Hotelchef klaut mein Auto, ich sah es, aber lokale Polizei glaubt mir nicht. DANN, nur dann, würde ich Kakalaken fotografieren und Mängel der Hygiene anzeigen. Unterschied verstanden? Sky ist wie ein Dieb gegenüber vielen Kunden. Erst Leihgerät aufzwingen, dann auch noch abzocken. Wollte nur wissen, wie es bei schattenmann war und auch anderen Lesern helfen.

    Und wenn Sky eine Kündigungsbestätigung dem Kunden angenehm sendet, dann ist dies so. Solche Fehler (Kündigung zu 2015 trotz Fristversäumnis bestätigt) müssen zum Vertrauensschutz vom Unternehmen getragen werden. Ähnlich wie die Kulanz, wenn Schokolade zu 2,99 ausgezeichnet war statt 3,49 EUR. Da sollte man als Milliardenkonzern gegenüber dem vielleicht nicht so zahlungskräftigen Kunden auch zu seinen Fehlern stehen.
    Geändert von MarcBush (04.07.2016 um 12:51 Uhr)

  13. #43
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