Wenn jemand soviel Zeit und Nerven investiert, um wegen Fernsehunterhaltung zu prozessieren, der muss echt Langeweile haben oder sonst kein Leben haben.
Pairing ist doof, keine Frage, aber ich würde mich nie tage oder wochenlang mit so einem Thema beschäftigen. So wichtig ist dann SKY doch nicht, dass man da vor Gericht ziehen sollte, nur wegen so einem Pairing Kram.
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Danke für den Hinweis, es war ein Link zu einem nicht mehr lieferbaren Produkt.
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Der Verbraucherschutz oder Anwälte sollen sich nicht um Verbraucherrechte bei Telekom, Facebook, Sky oder Lidl kümmern?
Klage kostet 70 EUR Gerichtskosten (bekommt man wieder) und drei Musterschreiben, dann guter Vergleich oder Urteil.
Für Sky geht es aktuell um 100.000.000 EUR, wenn das Pairing endgültig verpufft. Bei 5 Mio. Gewinn/Verlust 2016/17 des Unternehmens in Deutschland.
248 EUR für Zwangsgeräte, 99 EUR für Sky-Modul, 300 EUR/Jahr für Zweitkarte wegen Pairing, 12x81,99 EUR wegen verpasster Kündigung bei Preiserhöhung 3 EUR.
Sky reizt aus, möglichst viel Geld der Kunden zu kassieren. Ein wenig Korrektur ist schon sinnvoll.
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Klage kostet 70 EUR Gerichtskosten (bekommt man wieder) und drei Musterschreiben, dann guter Vergleich oder Urteil.
Für Sky geht es aktuell um 100.000.000 EUR, wenn das Pairing endgültig verpufft. Bei 5 Mio. Gewinn/Verlust 2016/17 des Unternehmens in Deutschland.
248 EUR für Zwangsgeräte, 99 EUR für Sky-Modul, 300 EUR/Jahr für Zweitkarte wegen Pairing, 12x81,99 EUR wegen verpasster Kündigung bei Preiserhöhung 3 EUR.
Sky reizt aus, möglichst viel Geld der Kunden zu kassieren. Ein wenig Korrektur ist schon sinnvoll.
Aufwand steht in keinem Verhältnis. Wenn das ein Verbraucherschutz macht, ok. Aber als Privatperson so einen Aufwand nur für Unterhaltung?
Mich bezahlt das Justizministerium M/V. 160 Beiträge in mehreren Jahren sind schon mühsam. Dass Du in Deinen ersten Posts Dich so sorgst, freut mich. Sky-Rechtsabteilung Mewes, Fischhaber, Laumer waren auch schon besorgt
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Der Verbraucherschutz ... soll(en) sich nicht um Verbraucherrechte bei ...Sky ... kümmern?
Klage kostet 70 EUR Gerichtskosten (bekommt man wieder) und drei Musterschreiben, dann guter Vergleich oder Urteil.
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Ach ja, da war doch noch was!!!
Die Verbraucherschutzzentrale Mecklenburg/Vorpommern wollte ja auf das Ergebnis des Berufungprozesses des Eutiner Klägers vorm Amtsgerichts Lübeck warten, ehe sie als Schützer der Verbraucherrechte gegen Sky vorgehen. Das Urteil des Amtsgerichts Lübeck ist ja nun ergangen und hat der Berufung nicht folgen können.
Was wird der Verbraucherschutz jetzt also gegen das Pairing bei Sky machen und wie hoch waren denn die Kosten des Berufungsprozess für den Kläger???
Ich gehe einer geregelten Arbeit nach, nicht um von der Straße weg zu sein,
sondern um mir eine Familie mit Kindern und Hobbys leisten zu können!
Verbraucherschutz mahnt Sky jetzt ab, richtig. Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
In Absprache mit Verbraucherschutz laufen parallel weitere Klagen, doch Verbraucherschutz Austria und Germany klagen auch gegen Sky (bzw. mahnen Sky ab). Urteile Lübeck und Achern habe ich übermittelt. Achern fehlt noch vollständige saubere Kopie, Amtsgericht Achern verweist auf § 299 ZPO. Da ich aber Mandanten gegen Sky unterstütze, erwarte ich noch die Zusendung des Urteils Achern 2 C 118/16.
Zur Erinnerung: Das Landgericht urteilte, dass der Kunde den eigenen Receiver bis Laufzeitende nutzen darf, wenn der Kunde Vertrag mit eigenem Receiver hat.
Diskutiert haben wir zuvor, wer zuerst wie klagt. Es geht um Nutzung des PR HD 1000, wie der Insider an der Seriennummer 21111.... des Receivers sehen kann. Verbraucherschutz rät zur selbständigen Klage ergänzend zur Abmahnung durch Konsumentenschutz.
Zuvor gab es Gespräche mit Ministerium Soziales..Konsumentenschutz in Wien, da sitzen aber nur 5 Juristen, Sache jetzt delegiert zu AK.
Wenn die loslegen, sieht es meist schlecht aus für Sky. Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
Gesamt laufen ca. 7 Klagen noch, soweit ich dabei bin. Und mit nachweislich eigenem Receiver. Galaxis Easy World, mehrfach HD 1000, Alphacrypt, alles dabei :-)
In M-V:
Jurist der VZ Herr Dr. Wins autorisiert mich, offizielle Meinung des Verbraucherschutz mitzuteilen: "Pairing mit Zwangsleihgerät ist unzulässiger Vertragsbruch."
AG Rostock ist am 27.04.17 erneut Termin. Vertrag mit eigenem Kundenreceiver, Sky hatte den Kaufpreis vom Kundenkonto abgezogen, da ist die Beweislage - sagen wir mal vorsichtig - ganz gut (Gericht hat Vergleich vorgeschlagen.)
Mit im Boot ist die Landesmedienanstalt Neue Medien in München und ebenso die Regulierungsbehörde für Rundfunk in Österreich (RTR), die bereits das Verhalten von Sky als unzulässig bezeichnete und einem Kunden half.
Ja, wann wollte Sky pairen? Bis ende 2015? Die Jahre gehen ins Land, ungepairte Zeiten...
Und wer noch gepairt ist und es nicht mag, bitte PN und 14 Tage, dann ist das Geschichte. (mal optimistisch formuliert)
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ja klar, in deiner VU+Solo4k mit Sky CI+ Modul
also doch nur mit Sky Hardware
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Oscam: Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. / Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. / Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. /Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
Fragen gehören ins Forum, nicht in mein Postfach - Danke
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