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  1. #1
    Foren-Tripel-As
    Avatar von hannes.bbb
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    Sonderkündigungsrecht?

    Hallo zusammen,

    aufgrund der aktuellen Änderungen (Pairing) frage ich mich ob man ein Sonderkündigungsrecht hat?
    Bin seit 2009 Kunde und habe noch ganz andere AGBs unterzeichnet wie zB heute.
    Eigentlich müsste der Verein doch auch über Änderungen informieren.

    Jemand schon Erfahrungen gemacht?

    Danke für Eure Tips

    Gruß

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  2. #2
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    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Prinzipiell leider nicht.

    Aber es gibt ein paar Möglichkeiten, da Sky sich bei einigen Kunden rechtswidrig verhalten hat und somit ein Sonderkündigungsrecht durchsetzbar ist.

    Ob Voraussetzungen dafür bei dir bestehen, muss man abklären.

    Hilfe dazu kann dir @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. per PN geben. (ist aber wohl erst ab 16.03. erreichbar)
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    Oscam:
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  3. #3
    Foren-Tripel-As
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    Avatar von hannes.bbb
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    Als noch keine Erfahrungswerte ob sich der evtl Stress lohnt.

    Ich habe quasi auch noch etwas Zeit bis ich genau weiss was los ist, am 12.4 sehe ich dann wo und wie es endet (emm stichtag). Leider lassen die Emms nichts gutes erahnen.

    Ich finde aber alleine die vorgehensweisse von dem Verein recht "bescheiden", bin Kunde aus alter Zeit ohne Leihgerät. Jetzt stellen sie um und infomieren einem nicht einmal geschweige ein Receiver oder Card tausch. U.a müssten Sie ja auch bei AGB änderungen informieren, gerade in solchen Fällen sind das einschneidente Änderungen.

    Und das Beste (beim bekannten) behaupten Sie dann einfach Ihr Receiver sei defekt wenn man anruft.

    Das die das natürlich ach wenn es so sein mag nicht anerkennen ist mir klar, habe aber ein langem Atem ich so Angelegenheiten

  4. #4
    Foren-Gott

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Wenn du nie gekündigt hast, gelten für dich noch die AGb aus 2009. Ansonsten müsstest (!!!) du zwischenzeitlich bei Kündigung mit anschließender VVL jeweils neue AGB mit der Auftragsbestätigung erhalten haben. Hast du sie nicht erhalten, gelten gar keine AGB.
    Egal wie es bei dir ist, ohne vernünftigen Rechtsbeistand und einen greifbaren Grund nutzt dir das nichts. Das Fehlen von AGb oder alte AGB bewirken kein Sonderkündigungsrecht. Man muss schon inhaltlich angreifen.

    Aber MB ist da deutlich skrupelloser und besser im Finden von Auswegen, nur eines ist klar: Es ist nicht mit dem Schreiben von ein, zwei Briefen oder emails getan.
    Geändert von Teoha (15.03.2017 um 17:54 Uhr)

  5. #5
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    Avatar von Smiley007
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    Zitat Zitat von hannes.bbb Beitrag anzeigen
    ..., bin Kunde aus alter Zeit ohne Leihgerät. ...
    Wenn du auch derzeit keine Sky Hardware hast, hast du natürlich ganz gute Chancen, bei Pairing fristlos aus dem Vertrag zu kommen.

    Dabei sollte man sich aber meiner Meinung nach die Hilfe von MB holen.
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    Oscam:
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  6. #6
    Foren-Tripel-As
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    Avatar von hannes.bbb
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    @Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Bis heute lief der Vertrag ohne VVL oder Umbuchungen durch. Einzigen AGBs die es somit gibt sind von 2009.Das es eine längere Sache wird und Sie sich streuben ist mir bewusst. Bin aber auch ausdauernd Wollte im Prinzip vorab in Erfahrung bringen ob es da schon Fälle gibt und wie S.. sich dbzgl. verhält.

    @Smily Ich bin zwar im Besitz von Sky Receiver jedoch gekauft bei Ebay von Privat.
    Von S.. selbst gab es nie eine Hardware, Hinweiss oder neue AGBs bis heute. Nur Rechnungen schicken das klappt immer

    Werde mich dann an MB wenden in der Hoffnung das er ein paar Tips hat. Habe auch noch etwas Zeit jedoch Tippe ich schon mal die Kündigung.


 

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