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Thema: Sky DE AGB

  1. #1
    Anfänger

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    6
    DankeAktivitätenReceiverTagging

    Sky DE AGB

    1.4 Smartcard
    1.4.1
    Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom
    Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der
    Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Emp
    -
    fang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse
    und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum
    Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt
    befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smart
    -
    card oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN,
    VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt
    kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim
    Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der
    Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.
    1.4.2
    Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer Smartcard ist unzulässig. Der
    Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit gestellten Smartcard oder deren
    Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn
    auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
    1.4.3
    Der Abonnent ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abon
    -
    nementvertrages an Sky zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der Smartcard nutzt.
    Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Wider
    -
    rufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (weitergehende Informationen finden sich
    unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ). Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetre
    -
    tenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust einer
    Smartcard hat der Abonnent Schadensersatz zu leisten.
    1.4.4
    Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser
    Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird



    Somit will SKY ein Ende des Sharing machen

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  2. #2
    Kaiser
    Avatar von razer
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    et is wie et is. Und da sharing u.s.w. sowieso verboten ist, is et wie et is.

  3. #3
    Tierischer C-Mod
    Avatar von Miese.Ratte
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    21.536
    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Crank Beitrag anzeigen
    Somit will SKY ein Ende des Sharing machen
    Nee... ächt? Ich dachte, dass sie demnächst selber einen Server aufsetzen, weil die anderen nicht deren Qualitätsansprüchen genügen.

  4. #4
    Kaiser
    Avatar von Rimini
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    ... und ich dachte, dass Sky schon langeselber einen CS-Server betreibt und darüber zusätzlich Geld einnimmt.
    Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.

  5. #5
    Kaiser
    Avatar von razer
    Registriert seit
    01.10.2013
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Zitat Zitat von Rimini Beitrag anzeigen
    ... und ich dachte, dass Sky schon langeselber einen CS-Server betreibt und darüber zusätzlich Geld einnimmt.
    äähhmmm---jein, oder sind dran beteiligt


 

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