1.4 Smartcard
1.4.1
Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom
Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der
Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Emp
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fang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse
und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum
Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt
befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smart
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card oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN,
VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt
kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim
Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der
Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.
1.4.2
Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer Smartcard ist unzulässig. Der
Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit gestellten Smartcard oder deren
Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn
auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
1.4.3
Der Abonnent ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abon
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nementvertrages an Sky zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der Smartcard nutzt.
Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Wider
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rufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (weitergehende Informationen finden sich
unter der Website Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ). Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetre
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tenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust einer
Smartcard hat der Abonnent Schadensersatz zu leisten.
1.4.4
Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser
Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird
Somit will SKY ein Ende des Sharing machen
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