Wenn man das Pairing bis dahin nicht umgehen kann dann wird es wohl noch passieren !!!
Wenn man das Pairing bis dahin nicht umgehen kann dann wird es wohl noch passieren !!!
So wie ich die Sachlage bis jetzt sehe hat es noch keiner geschafft die 'neue' V14 in oscam ans laufen zu bringen. Egal ob die gepairt wurde oder nicht. Wenn das möglich sein sollte, wären weitere Infos nicht schlecht.
Gesendet von meiner Handquetsche
Gruß
pehedima
Wie ich gerade in einem anderen Board gelesen habe soll es einen Patch für die alternativen Module geben:
NDS_V14_unpairing
Durch das Aufspielen sollen gepairte V14 Karten wieder alternativ nutzbar sein.
Und nein ich hab den Patch nicht.
gruss wolleste
Gruß
wolleste
Ich mach das hier freiwillig
Nein, das ist bis jetzt nicht bekannt. Was aber bekannt ist, das ist, das das Sky-Modul sich auf die Benutzung mit einer darin freigeschalteten V14 einstellt. Dann geht in disem Sky CI+-Modul nur diese V14 bis Sky das Modul wieder freischaltet. Die V14 ging dann aber in alternativer Hardware. Bei der V13 ist mir das noch nicht untergekommen.
Ja und das Sky CI+ Modul von SMIT muß extra von Sky freigeschaltet werden damit es überhaupt
mit den Sky Karten funktioniert so wie hier mal in einen Beitrag zu lesen war!
Geändert von sat-space (21.02.2014 um 17:49 Uhr)
Es muss von Sky resetet werden, wenn mal eine andere V14 oder V13 drin benutzt werden soll, als die zum Abo dazu bekommene Karte. Das ist aber kein Pairing mit der Karte selber.
Gut dann habe ich das wahrscheinlich falsch verstanden aber es war jedenfalls vom Anmelden des Sky CI+ Moduls die Rede!
Geändert von sat-space (21.02.2014 um 18:17 Uhr)
Alsoooooooo...
Ich habe mein bekommenes Sky Modul noch nie genutzt,es liegt noch schön in der Verpackung!
Was will man denn mit dem Schrott?
Erst hatte ich die Maxcams jetzt das Deltacam und an der Konstellation werde ich auch nichts ändern!
Und zur Verlängerung werde ich mir auch keine ander Karte andrehen lassen!
PS.:
Langsam geht mir die Gängelei von Sky auf den Sack!
Erst dieser Humbug mit diesen HD Feeds,jetzt dieser Mist.
TV: Sharp LC70LE740E
SAT: Technisat Technicorder Isio STC 500GB
CAM: DeltaCam Twin + Cobra 2.01+ Sky V13
Ochja. Solange man die Karten noch behalten darf, bleiben bei mir und meiner Familie die Karten auch angemeldet.
Ansonsten wirds gekündigt, so einfach is das. Dann stell ich auf Streaming Portale um. Da gibts ja auch schon ne Menge Anbieter mit VideoOnDemand zu vernüftigen Preisen...
MFG
Stellt euch mal vor ihr habt vor kurzem ein neues TV Gerät gekauft wo mittlerweile alle Tuner vorhanden sind und dazu ein CAM Modul um Sky zu schauen....Also ein Gerät und eine Fernbedienung usw (wie bei mir). So...und jetzt zwingt Sky dass man ihre Hardware (Leihresi) verkabelt damit's funktioniert. Die haben nicht mehr alle Tassen im Schrank. Ich kauf mir doch nicht ein Gerät wo alles drinnen ist und dann für dieses Vorhaben noch ein Gerät. So ein Schmarrn . Ich kündige....
Also im DEB hat das Thema innerhalb weniger Tage 300 Seiten geschafft. Rechtlich wurde das dort auch besprochen. Letzendlich kammen wir da zu dem entschluß , das diese Action nicht rechtlich ist. Sky darf denen, die einen Sky Leih Reciver mit zum Abo gewählt haben, die Boxen tauschen. Nicht aber denen die nur die Karte ohne den Leihreciver gewählt haben. Einige User haben sich auch dem zufolge schon an das Bundeskartellamt gewannt.
Sagt wer???Sky darf denen, die einen Sky Leih Reciver mit zum Abo gewählt haben, die Boxen tauschen. Nicht aber denen die nur die Karte ohne den Leihreciver gewählt haben. Einige User haben sich auch dem zufolge schon an das Bundeskartellamt gewannt.
Haben sich die User dort auch mal das kleingedruckte in ihren Verträgen durchgelesen???
Ja haben wir. Falls du die AGBs meinst hier mal ein Auszug davon.
Hier mal ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof.§ 307 BGB Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1.mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
und und und....Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte bei der Vermarktung von Bezahlangeboten gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.
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Darf jeder selber nehmen wie er will. Für manche Nutzer war das ein Anstoss. Ob du es glaubst oder nicht. Selbst das Kleingedruckte muss mit den Gesetzen übereinstimmen ansonsten sind sie nach dem Gesetz nichtig oder ungültig. Also AGBs sind nicht das Gesetz, da das Gesetz über den AGBs steht und das EU Recht über das Recht einzelner EU Mitgliedsstaaten.
Geändert von balkanac82 (22.02.2014 um 08:02 Uhr)
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