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  1. #241
    König
    Avatar von Kokoro
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    ..und auch in anderer nicht offizieller Soft- und Hardware!

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  2. #242
    Anfänger

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Hallo,
    Das war bei mir der gleiche Verfahrensweg. Allerdings hatte ich ihnen den Reciver nebst V14 Karte zurückgeschickt. Eine Kündigung hatte ich schon hilfsweise bei nichtfunktionieren der HW vorab zugesand.
    Ganz frech, wurde von Sky vorige Woche der mon. Beitrag wieder abgebucht. (Hab ich nat. gleich wieder zurück gebucht).
    Jetzt noch frecher, von Sky Mahnung mit Gebühr (10,--€) plus RLS-Gebühr (gesetzlich in D unzulässig) 2,61 € (?).
    O-Text: "Unseren Service Sky selekt können sie erst nach Ausgleich des Kontos wieder nutzen".
    Bin mal gespannt, wie die sich das weiter so denken.
    bb
    Bernd

  3. #243
    Technisat
    Avatar von Satreiter
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Bei SKY ist alles zulässig. Bezahlen, oder du wirst ein armer Mann.
    Eine Kündigung ist bei dir wahrscheinlich erst nächstes Jahr möglich und solange bezahlst du.
    Wer Sky haben wollte muss jetzt durch.

  4. #244
    VIP User
    Avatar von Smiley007
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    also wer bisher keinen Sky Leihreceiver im Vertrag hatte, für den sehe ich eine fristlose Kündigung durchaus für durchsetzbar.
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    Oscam:
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  5. #245
    Routinier

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    Wird anhand der geltenden AGB's nicht einfach. Was ich noch prüfen möchte ist,
    ob man zumindest nach § 241a BGB (Lieferung unbestellter Leistung) eine gewissen
    Aufwand erzeugen könnte, der sich durch die Masse nicht rechnet.

    .. Gruß .. Twix ..

  6. #246
    VIP User
    Avatar von Smiley007
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    also ich nutze seit vielen Jahren Sky mit eigenem Receiver. Selbst in den aktuellen AGB`s steht :

    Code:
    1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote
    und die Zusatzdienste jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät
    (im Folgenden „Digital-Receiver“ genannt).
    In den gesamten AGB´s steht nirgends ausdrücklich, dass der Kunde einen Sky-Receiver nutzen muss.

    Wenn Sky mir nun meine S02 umtauscht, werde ich mich dagegen zwar nicht wehren können. Ich werde mich aber gegen einen Leihreceiver wehren.

    Es gibt einige Receiver, die jahrelang offiziell von Sky zertifiziert wurden und wenn Sky sich weigert, dass die Karte in einem solchen Receiver läuft, werde ich fristlos kündigen.
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    Oscam:
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  7. #247
    Routinier

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
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    Dann bitte ich Dich noch einmal die AGB's zu lesen Steht wirklich drinn.
    (Ich gebe mal einen Tip: Ab 1.4 wird's interessant)

    Gruß .. Twix ..
    Geändert von Twix (13.06.2014 um 21:47 Uhr)

  8. #248
    VIP User
    Avatar von Smiley007
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    ich finde keinen Punkt 1.4
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    Oscam:
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  9. #249
    Routinier

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
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    Schau mal unter: hxxp://download.sky.de/web/redaktion/download/AGB_Deutschland.pdf
    Und nein - diesen AGB's muss man nicht aktiv zustimmen.

    .. Gruß .. Twix ..
    Geändert von Twix (13.06.2014 um 21:58 Uhr)

  10. #250
    Anfänger

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    Vergesst die AGBs.
    Wenn ihr keinen Leihreceiver hattet, könnt ihr fristlos kündigen.
    Allerdings wenn ihr es selbst versucht, wird es ein langer Weg.
    Lasst einen Anwalt einen Brief schreiben und ihr seit sofort raus.
    Habe ich so gemacht, auf mein Schreiben kam nur so ein völlig blödsinniges Bla Bla.
    2 Tage nach dem mein Anwalt geschrieben hatte, fristlose kündigung akzeptiert.
    Damit war ich den Mist los und mich sehen die als Kunden nie mehr wieder.

  11. #251
    Lebende Foren-Legende
    Avatar von Grüfello
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    [QUOTE=netgear;172007]
    Wenn ihr keinen Leihreceiver hattet, könnt ihr fristlos kündigen.QUOTE]

    .....was hat dies nur mit dem Leihreci zu tun? Deine Karte ist auch nur geliehen und Du hast einen Vertrag. Kannst Du Deinen Arbeitsvertrag auch fristlos kündigen, wenn Dir Dein Chef den alten wegnimmt und Dir einen neuen Besen zum kehren gibt?
    Sag nicht immer was du weißt, wisse aber immer was du sagst.


  12. #252
    Kaiser
    Avatar von bevatron
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    Wenn du keinen Leihreceiver vorher hattest und dein bisheriger Receiver nicht mehr funktioniert, kannst du in der Tat über einen Anwalt inerhalb kürzester Zeit fristlos kündigen.
    Wenn du es selber versuchst, kann sich das aber ne Weile hinziehen.
    Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher.(Albert Einstein)

  13. #253
    König
    Avatar von Kokoro
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    Und der Anwalt macht das auch nicht für lau. Wenn das mehr ist, als der noch zu zahlende monatliche Beitrag an Sky, bis zum Abo-Ende, dann lohnt sich das eh nicht.

  14. #254
    Lebende Foren-Legende
    Avatar von Grüfello
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    Zitat Zitat von bevatron Beitrag anzeigen
    kannst du in der Tat über einen Anwalt inerhalb kürzester Zeit fristlos kündigen.
    .....bist Du in Deinem früheren Leben auch Rechtsverdreher gewesen?
    Nee, habe jetzt nochmal versucht zwischen den Zeilen zu lesen, aber in den AGB's habe ich auch nichts wie "außerordentlicher Kündigungsgrund" oder irgendetwas gefunden, was darauf hinweist.
    Sag nicht immer was du weißt, wisse aber immer was du sagst.


  15. #255
    Anfänger

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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Ist doch egal ob du das was findest, dich scheint es doch nicht zu betreffen.
    Allen anderen kann man guten Gewissens sagen, ihr kommt aus dem Zwangsreceiververtrag raus. Punkt.


 

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