Innerhalb der ersten 6 Monate musst du dem Verkäufer ohnehin nichts nachweisen.
Und das 14 tägige Rückgaberecht bei Onlinebestellungen gibt es ja zum Glück auch noch.
Viel Glück trotzdem mit dem Verkäufer.
Ich habe da sehr gute Erfahrungen mit dem großen Fluss A..... gemacht die sind was sowas angeht extrem entspannt und übernehmen auch die Rücksendekosten
§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
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