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    Fehlende HD-Sender: Verbraucherzentrale kritisiert Unitymedia

    23.06.2014, 16:10 Uhr, ps
    Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert den Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW wegen des zu kleinen Angebotes an HD-Sendern von ARD und ZDF. Während auf anderen Verbreitungswegen bis zu 19 hochauflösende Sender der öffentlich-rechtlichen Veranstalter zu sehen sind, gibt es beim Kabelnetzbetreiber maximal drei.
    Es ist Fußball-WM und alle Spiele werden in Deutschland in HD-Qualität ausgestrahlt (im Falle von ZDFinfo zumindest hochskalliertes HD). Profitieren können davon jedoch nicht alle Zuschauer. Denn während über Satellit, bei Entertain und in vielen Kabelnetzen bereits alle öffentlich-rechtlichen Sender hochauflösend verfügbar sind, sieht dies insbesondere bei Unitymedia Kabel BW noch anders aus, was nun zu einer ungewohnt scharfen Kritik der Verbraucherzentrale NRW geführt hat.


    Von den aktuell 19 HD-Sendern, die ARD und ZDF anbieten, stehen hier mit Das Erste HD, ZDF HD und Arte HD gerade mal drei zur Verfügung. In Baden-Württemberg sind es sogar nur zwei, da auch Arte HD dort nicht eingespeist wird. Grund dafür ist der seit Januar 2013 schwelende Streit um die Zahlung von Einspeisegebühren für die Verbreitung der ARD- und ZDF-Sender im Kabel. Unitymedia Kabel BW besteht darauf, dass die Veranstalter für die Übertragungskapazitäten zahlen, ARD und ZDF weigern sich jedoch. So lange die Situation rechtlich nicht geklärt ist, weigert sich Unitymedia Kabel BW, weitere Sender einzuspeisen.

    Betroffen ist von diesem Streit auch Kabel Deutschland. Dort hatte man sich jedoch im April dieses Jahres bereit erklärt, trotzdem weitere HD-Sender der öffenlich-rechtlichen Veranstalter einzuspiesen, um den Streit nicht auf dem Rücken der Kunden auszutragen, die ja sowohl ihren Rundfunkbeitrag als auch ihre Kabelanschlussgebühren zu zahlen haben.

    Die Verbraucherzentrale NRW appelliert vor diesem Hintergrund an Unitymedia Kabel BW die Blockadehaltung gegen die Einspeisung weiterer HD-Sender von ARD und ZDF aufzugeben. "Das Unternehmen sollte sich ein Beispiel an Kabel Deutschland und anderen Kabelnetzbetreibern nehmen, und ihren Kunden endlich ein breites Angebot an frei empfangbaren HD-Programme machen", hieß es dazu in einer Pressemitteilung.

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    Unitymedia: "ARD und ZDF haben die Situation herbeigeführt"


    25.06.2014, 08:17 Uhr, ps
    Bei Unitymedia Kabel BW weist man die Kritik der Verbraucherschützer am schmalen HD-Angebot öffentlich-rechtlicher Sender in den eigenen Kabelnetzen zurück. Die aktuelle Situation hätten vielmehr ARD und ZDF mit ihrer einseitigen Kündigung der Einspeiseverträge herbeigeführt
    Unitymedia Kabel BW weist die Kritik der Verbraucherzentrale NRW an der Einspeisesituation bezüglich der HD-Sender von ARD und ZDF zurück. Wie der Kabelnetzbetreiber in einer Stellungnahme gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, sehe man die Verantwortlichkeit für die aktuelle Situation eindeutig bei ARD und ZDF. Beide Sendeanstalten hätten diese durch die einseitige Aufkündigung der Einspeiseverträge herbeigeführt.
    "Wir haben diese Kündigung zurückgewiesen und bemühen uns seitdem um eine Einigung", erklärte das Unternehmen. "So haben wir den Öffentlich-Rechtlichen zum Beispiel ein Angebot unterbreitet, das die rechtliche Grundlage für die Verbreitung weiterer HD-Sender in unserem Kabelnetz bieten könnte. Bis jetzt ist es hierbei leider zu keiner Einigung gekommen", lautete die Stellungnahme weiter.

    Man würde mit Hochdruck daran arbeiten, das HD-Portfolio für die Zuschauer auszubauen. Dabei bleibt man jedoch weiterhin bei der Auffassung, wonach alle Veranstalter für ihre HD-Einspeisung ein angemessenes Entgelt zu zahlen haben. Eben dieses Entgelt ist jedoch der Zankapfel mit ARD und ZDF, da beide Veranstalter für die Kabelverbreitung ihrer Programme nicht mehr bezahlen wollen.

    Unitymedian Kabel BW kritisiert diese Einstellung, da bundesweit nahezu jeder zweite TV-Haushalt über das Kabel versorgt wird. Für DVB-T, das deutlich weniger Zuschauer versorgt, würden die öffentlich-rechtlichen Veranstalter hingegen das fünffache dessen ausgeben, was für eine Kabelverbreitung angemessen wäre. "Wir sehen eine rundfunk- und verfassungsrechtlich begründete Verpflichtung von ARD und ZDF, ihre Programme zu angemessenen Konditionen auch über die Kabelnetze zu verbreiten und signalisieren daher erneut unsere Bereitschaft, mit den Öffentlich-Rechtlichen nach wirtschaftlich sinnvollen und verbraucherfreundlichen Lösungen zu suchen", erneuerte der Kabelnetzbetreiber sein Angebot an die Rundfunkanstalten.

    So nachvollziehbar die Rechtspositionen sowohl der Sender als auch der Kabelnetzbetreiber in diesem Streit aus ihrer jeweiligen Warte heraus sind, so schade ist dies doch für die Zuschauer. Diese zahlen sowohl ihren Rundfunkbeitrag als auch ihre Kabelgebühren in vollem Umfang und bekommen trotzdem nur einen Teil des Angebotes geliefert. Solange jedoch in dieser Sache kein abschließendes Urteil gefällt wurde und auch der Gesetzgeber keine Klarheit schafft, dürfte der Konflikt noch weitergehen.

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