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Anti-Piraterie-Urteil: Deutsches Oberlandesgericht schützt mit seinem Spruch Urheber und Spieler




19.10.2016 Das Oberlandesgericht München stellt fest, dass Nintendos Anti-Piraterie-Maßnahmen deutschem Recht entsprechen. Es macht einen deutschen Händler für Schäden haftbar, die durch den Verkauf von Vorrichtungen entstehen, die solche Anti-Piraterie-Schutzmaßnahmen umgehen.
In seinem abschließenden Urteil erklärte das Münchner Gericht, der Handel mit Vorrichtungen, die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Produktpiraterie umgehen, sei gesetzwidrig. Um eine unmissverständliche Botschaft an all jene auszusenden, die mit solchen Vorrichtungen Handel treiben, verurteilte das Gericht einen Anbieter dazu, Schadenersatz an Nintendo zu zahlen. Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland, sagt: „Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt. Ihre Entscheidung schützt die Inhaber der Urheberrechte, deren Partner und alle, die mit der Entwicklung interaktiver Spiele für Nintendo-Konsolen zu tun haben.“
Das Oberlandesgericht stützte sich auf mehrere, bereits zuvor ergangene Urteile deutscher Instanzen und wandte die Kriterien für die Rechtsgültigkeit von Sicherheitsmaßnahmen an, die der oberste Europäische Gerichtshof aufgestellt hat. Es entschied, dass Nintendos Anti-Piraterie-Schutzmaßnahmen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind und dass Vorrichtungen wie R4-Karten das Recht auf geistiges Eigentum verletzen. Folglich ist auch deren Vertrieb nach deutschem Recht strafbar.
Nintendo wird weiter konsequent gegen die Anbieter solcher Vorrichtungen vorgehen. „Auf diese Weise schützt Nintendo seine echten Fans, denn letztlich wollen wir nicht, dass sie zum Kauf und zum Gebrauch von Vorrichtungen verführt werden, die ihr Spielerlebnis beeinträchtigen können“, sagt Dr. Fakesch.








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Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Nintendos Anti-Piraterie-Programm

Vielen Dank für Ihr Interesse an Nintendos Anti-Piraterie-Programm.
Das Hauptziel von Nintendos Anti-Piraterie-Programm ist die Reduzierung der Verfügbarkeit von:

  • Unautorisierten Kopien von Nintendo-Spielen, die online verbreitet werden;
  • Umgehungsgeräten und/oder Software, die dazu verwendet werden, unautorisierte Kopien von Nintendo-Spielen abzuspielen;
  • gefälschten Nintendo-Produkten.

Durch Aufklärung, Sensibilisierung und rechtliche Schritte arbeitet Nintendo hart daran, der Videospielindustrie weiterhin die Möglichkeit zu erhalten, in die Entwicklung neuer und aufregender Spiele zu investieren, und allen legal verkauften Nintendo-Spielen eine Chance auf Erfolg zu geben.
Meistens arbeiten ganze Teams von Spieleentwicklern, Grafikern, Animatoren, Musikern, Motion Capture-Technikern und viele andere mehrere Jahre an einem einzigen Videospiel. Die Kosten der Entwicklung und Veröffentlichung können dabei Millionen von Euro betragen. Softwarepiraterie ist weiterhin eine ernstzunehmende Bedrohung für Nintendos Geschäftstätigkeit, und auch für die 1.400 Spielentwicklerfirmen, die daran arbeiten, einzigartige und innovative Spiele für Nintendos Heimkonsolen und tragbare Konsolen umzusetzen.
Onlinepiraterie und das Fälschen von Nintendos Videospielprodukten sind illegal.
Wir hoffen, dass wir Sie für die Unterstützung des Schutzes von geistigem Eigentum gewinnen können und - mit Ihrer Hilfe -Videospielpiraterie weltweit reduzieren können.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Piraterie-Bekämpfung.






Gruß
tamalual