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  1. #1
    Foren-Gott
    Avatar von Hukk
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    DankeAktivitätenReceiverTagging

    LKA Dresden: Post für ehemalige Premiumkunden des Filehosters Duckload!

    Das Landeskriminalamts Dresden verschickte in den letzten Wochen Post an Premium Account Besitzer des Filehosters Duckload, welcher in Verbindung mit dem Fall Kino.to steht. Duckload wurde von den Hintermännern von Kino.to betrieben, hier speicherten sie hunderte Filme und Serien.
    Laut einem Beitrag auf dem Warez Portal, Boerse.bz haben einige ehemalige Nutzer des Filehosters "Duckload" nun Post vom Landeskriminalamt Dresden erhalten, wegen des Verdachts einer Straftat u.a. gem. § 106 UrhG.

    Bei den Ermittlungen und Durchsuchungen sind auch Listen der angemeldeten Nutzer gefunden worden, sowie Informationen zu heruntergeladenen Dateien. Derzeit werden nach Auskunft der Ermittlungsbehörde nur Kunden angeschrieben, die über 3000 links heruntergeladen haben.

    Betroffen sind vorallem Kunden welche "echte" E-Mail Adressen angegeben haben oder per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung bezahlt haben.

    Eine genaue Auswertung hat es bis jetzt aber noch nicht gegeben, diese sei aber möglich, für die Ermittlungsbehörden aber mit einen größeren Aufwand verbunden.

    Ein User stellte ein Screenshot des Schreibes im Boerse Forum zur Verfügung.

    Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.

    Die Rechtsanwälte der Kanzlei "M.S Concept", welche das Portal Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. betreiben, haben bereits Mandanten. Auf ihrer Webseite heist es:
    [...] Es heißt in diesem Schreiben auch, dass bei umfassenden Ermittlungsunterstützungen das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt werden könne. Diese sehe, wie wir von unserem Mandanten erfahren haben, vor, dass man sich auf den Tatvorwurf einlässt und hierzu genauere Angaben tätigt. Das Schreiben erfolgt nun nahezu 2 Jahre, nachdem der Beschuldigte die Downloads angeblich getätigt haben soll. Diese Zeit sei benötigt worden, um die sichergestellten Daten aufzubereiten.
    Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.

    Aus anwaltlicher Sicht wird empfohlen hierauf nicht einzugehen!
    Wenn hier Betroffene vorschnell Taten einräumen, haben Sie im weiteren Verfahren kaum noch Möglichkeiten sich effektiv zu verteidigen.

    Zudem dürften die meisten Taten bereits verjährt sein. Die Verjährung tritt drei Jahre nach dem jeweiligen Download ein. Die Rechtslage ist hier auch noch nicht gerichtlich geklärt, inwieweit das Ansehen eines Streams überhaupt unter das Urheberrecht fällt. Das LKA und die GernalStA Dresden gehen davon aus, das Premiumkunden Filme heruntergeladen und nicht per Stream gesehen haben. Dafür müßten diese aber auch den Nachweis führen.

    Wie schützt man sich vor solchen "Abmahnungen":


    • Grundsätzlich Fakedaten beim Email Account angeben, am besten Wegwerfadresse bei ausländischem Anbieter.
    • Niemals über Paypal, Kreditkarte, Überweisung bezahlen, also über Drittanbieter die deine wahre Idendität kennen



    Quelle: scenepirat

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  2. #2
    Kaiser
    Avatar von Rimini
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    DankeAktivitätenReceiverTagging
    Der angebliche Kriminalhauptkommissar sollte erstmal deutsche Rechtschreibung lernen oder wenigstens seine Schreiben mit einer Rechtschreibprüfung überprüfen:

    Unabhängig von ihrer Entscheidung weiße ich sie bereits heute darauf hin, ...

    ...

    Sie sind jedoch verpflichtet, Fragen zu ihrer Personalien vollständig und richtig zu beantworten.
    ...
    Außerdem sollten in einem amtlichen Schreiben die Anreden wie sie bzw. Sie usw. einheitlich groß- bzw. kleingeschrieben werden, auch beides nach neuer deutsher Rechtschreibung beides möglich ist.
    Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.


 

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