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  1. #1
    Foren-Gott
    Avatar von Hukk
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    Gericht verbietet Telekom Daten-Drosselung

    Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeiten bei Internet-Flatrates nicht drosseln. Die Verbraucherschützer haben vor dem Kölner Landgericht gegen die Pläne des Bonner Konzerns geklagt - und nun Recht bekommen. Die Vertragsklauseln wurden für unzulässig erklärt

    Das Kölner Landgericht hat den Plänen der Deutschen Telekom zur Daten-Drosselung bei Flatrate-Anschlüssen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Richter erklärten die Vertragsklauseln, die bei Festnetz-Verträgen eine Verminderung der zur Verfügung stehenden Surfgeschwindigkeit vorsieht, sobald eine gewisses Datenvolumen überschritten wird, für unzulässig. Das teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mit, die beim Landgericht Köln Klage gegen das Vorhaben des Bonner Telekommunikationskonzerns eingereicht hatte.

    Da die Telekom-Tarife als 'Internet-Flatrate' und unter Angabe der 'bis zu'-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als 'unangemessene Benachteiligung' an", begründete die Verbraucherzentrale ihr Vorgehen. Kunden sollten während der Vertragslaufzeit nicht befürchten müssen, dass bei Überschreitung einer Grenze das Surftempo reduziert wird. Zudem wiesen die Verbraucherschützer darauf hin, dass eine solche Maßnahme zur Folge haben würde, das zahlreiche Dienste im Netz praktisch nicht mehr genutzt werden könnten.

    Die Richter sahen dies nun offenbar ähnlich wie die Verbraucherschützer. Ihr Urteil bezieht sich dabei auf alle Tarife, die als maximale Übertragungsgeschwindigkeit 50 Mbit/s oder mehr versprechen. Die Telekom wollte im Falle einer Überschreitung dann auf 2 Mbit/s bremsen. Auch die Pläne der Bonner, bei Tarifen auf mit geringeren Geschwindigkeiten auf 384 kbit/s zu drosseln, wurde als unzulässig erklärt.

    Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Telekom die entsprechenden Klauseln aus ihren Verträgen streichen und dürfte die Geschwindigkeiten damit auch nicht mehr drosseln. Eine Rechtsgrundlage würde dann fehlen. Ob die Telekom dieses Urteil hinnimmt und auf die Drossel-Pläne verzichtet oder gegen die Entscheidung vorgeht, ist bisher nicht bekannt.

    Die Telekom hatte ihre Absichten zur Datendrosselung im Sommer bekannt gegeben und war damit zum Teil auf harsche Kritik gestoßen. Besonders der Umstand, dass das IPTV-Angebot der Telekom, Entertain, von dieser Maßnahme ausgenommen wird, während Konkurrenz-Produkte gedrosselt werden, sorgten für Aufregung. Nach Bekanntgabe der Pläne hatte die Verbraucherzentrale NRW den Konzern im Mai dazu aufgefordert, von diesen Abstand zu nehmen und per Unterlassungserklärung den Verzicht auf die Verwendung der Klausel bekannt zu geben. Andernfalls würde der Fall vor Gericht ausgetragen.

    Quelle. Digitalfernsehen

    DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom

    Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. Die Richter entschieden (Aktenzeichen 26 O 211/13) am heutigen Mittwoch, dass die Vertragsklausel, die der Konzern seit dem Frühjahr Neukunden auferlegt, eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Geklagt hatte die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nichts rechtskräftig.

    Der Bonner Telekommunikationskonzern hatte im April die Drosselung der Festnetzanschlüsse ab 2016 angekündigt und damit eine heftige Diskussion über Flatrates und die Netzneutralität ausgelöst. Ausgeschlossen von der DSL-Drossel sollen bei der Telekom beispielsweise die hauseigenen IPTV-Dienste ("Entertain") sein, da es sich nach der Argumentation der Telekom nicht um normalen Internet-Verkehr, sondern um sogenannte Managed Services handele. Anders als in einem "Best-Effort-Netz", bei dem Verbesserungen in der Infrastruktur allen Diensten gleichermaßen zu Gute kommen, entscheidet bei solchen "Managed Services" der Anbieter darüber, welcher Dienst in einwandfreier Qualität zu nutzen ist und welcher nicht. Kritiker befürchten, dass daraus ein Hemmnis für Innovationen entstehen könnte. Neuen Ideen und Diensten, insbesondere wenn sie von Communities oder finanzschwachen Start-ups betrieben werden, würde eine solche Paywall oder eine Umsatzbeteiligung für die Telekom im Weg stehen. Im Juni hatte die Telekom die Drossel-Vereinbarung noch etwas nachgebessert: Statt auf 384 kBit/s soll nach Erreichen des Datenvolumen-Limits nur noch auf 2 MBit/s gedrosselt werden.

    Die Richter bezogen sich in ihrer Entscheidung auf die Argumentation der Telekom mit den "Power-Usern": Der Konzern begründete den Schritt zur DSL-Drossel unter anderem mit der unbotmäßigen Belastung ihrer Netze durch so genannte "Power-User", für die der normale Kunde nicht zahlen solle. Dieser Argumentation schlossen sich die Kölner Richter jedoch nicht an. Da der Bedarf nach Bandbreite insbesondere durch das Streaming von Fernseh-Angeboten und Filme ständig steige, betreffe eine Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde ein breites Publikum und nicht nur die "Power-User".

    Mit dem Begriff "Flatrate" verbinde der Kunde obendrein einen Internetanschluss zum Festpreis ohne Einschränkungen. Das Landgericht bemängelt insbesondere das gestörte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung: Bei VDSL-Verträgen mit besonders hoher Übertragungsgeschwindigkeit erhielten die Kunden bei Drosslung nur noch weniger als zehn Prozent der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung gestellt. Dies stieß auch bei den Verbraucherschützern auf herbe Kritik. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW betonte: "Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird."

    [Update 30.10.2013 11:33]:
    Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW erklärte, dass er damit rechne, dass die Telekom gegen das Urteil vorgehen werde. In dem Fall beabsichtige die Verbraucherzentrale den Fall bis zum Bundesgerichtshof zu verfolgen.

    [Update 30.10.2013 11:42]:
    Die Telekom äußerte Unverständnis für das Kölner Urteil: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen", erklärte Telekom-Sprecher Philipp Blank gegenüber heise online. Wenn das Urteil vorliege, werde das Unternehmen voraussichtlich Rechtsmittel einlegen.

    Quelle. Heise

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  2. #2
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    Avatar von aloisius
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    Telekom will gegen Drossel-Verbot vorgehen
    30.10.2013, 14:27 Uhr, fm

    Die Deutsche Telekom will das vom Landgericht Köln erteilte Verbot zur Daten-Drosselung nicht einfach hinnehmen. Da die Entscheidung für den Bonner Konzern nicht nachvollziehbar ist, wird man voraussichtlich in Berufung gehen.


    Bereits kurze Zeit nach bekannt werden des Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. , hat sich der Bonner Konzern selbst zu Wort gemeldet und klar gemacht, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Man könne diese Entscheidung des Kölner Landgerichts nicht nachvollziehen, ließ der Konzern über einen Sprecher am Mittwoch mitteilen. Sobald das Urteil vorliegt will die Telekom dieses gründlich prüfen und dann "voraussichtlich Berufung einlegen", so der Sprecher weiter.



    Die Richter hatten am Mittwoch einer Klage der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz stattgegeben, die gegen die geplante Tempo-Bremse bei Internet-Flatrates der Telekom vor Gericht gezogen waren. Das Gericht erklärte die entsprechenden Vertragsklauseln, die es den Bonnern erlauben, die Surfgeschwindigkeit nach überschreiten eines bestimmten Datenvolumens empfindlich zu reduzieren, für unzulässig. Ursprünglich wollte die Telekom auf 384 Kbit/s bremsen, korrigierte den Wert aber später auf 2 Mbit/s nach oben.

    Die Richter sahen in diesem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, da diese nach Erreichen der Drosselgrenze eine erheblich geringere Geschwindigkeit nutzen können, als bei Vertragsabschluss vereinbart. Zudem wären von dieser Maßnahme nicht nur Vielsurfer betroffen, wie die Telekom argumentiert, sondern ein größeres Publikum.

    Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nun die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht dagegen vorzugehen - was der Konzern ja offenbar zu tun gedenkt. Auch wenn eine endgültige Entscheidung damit noch in die Ferne rückt, ist das Urteil des Landgerichts ein herber Rückschlag für den Bonner Telekommunikationskonzern.

    quelle
    digitalfernsehen,de

  3. #3
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    Avatar von Miese.Ratte
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    Es wäre schön, wenn künftig nur da Flatrate drauf stehen würde, wo Flatrate drin ist. Prinzipiell habe ich nichts gegen Volumenbegrenzungen, wenn sie denn klar ersichtlich sind.

    Leider wurde vergessen, die Mobilfunk-"Flatrates" zu verklagen. Jedes Mal muss man sich durch das Kleingedruckte quälen, um das Angebot überhaupt bewerten zu können.


    MfG

  4. #4
    Foren-Doppel-As
    Avatar von orionk53
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    Das wird bestimmt wieder eine "Unendliche Geschichte", die Telekom wird noch einige Male in Berufung gehen.
    Gruß
    orionk53






  5. #5
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    Avatar von angel54
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    Ich würde es nicht richtig finden wenn es eine solche Drosselung gäbe wenn ich einen Vertrag habe möchte ich Ihn auch erfüllt wissen

  6. #6
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    Avatar von McFlyVirus
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    Zitat Zitat von orionk53 Beitrag anzeigen
    Das wird bestimmt wieder eine "Unendliche Geschichte", die Telekom wird noch einige Male in Berufung gehen.
    Das seh ich genauso, da werden noch paar Monate vergehen bis ein entgültiges Urteil steht!

    Gruß McFlyVirus


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  7. #7
    Foren-Gott
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    Avatar von Hukk
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    Das Ende vom Lied wird doch sein, das die Telekom den *Begriff* Flatrate nicht mehr nutzen und alles auf *Volumentarif*
    umstellen wird.

    Da die Telekom bis Ende 2017 auf dieses IP-basierende Telefonieren umstellt,sind die alten *Verträge* ehh dann ungültig.
    Die schon umgestellt wurden bekommen ein kleines Upgrade und somit wieder einen *neuen Vertrag*

    The Winner is

    Telekom und Co

    Gruss

  8. #8
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    Avatar von ha56
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    dann ist hier der verbraucher gefragt.wenn diese es sich nicht einfach gefallen lassen und dadurch kündigen und sich einen anderen provider suchen sieht die sache anders aus.wie lange kann ein solcher konzern wohl überleben wenn er keine kundschaft mehr hat.ha56 p.s. der kunde ist könig das muss der kunde sich nur vor augen halten

  9. #9
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    Avatar von McFlyVirus
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    Da kann man nur Hoffen das dass der Verbraucher dann auch macht.

    McFlyVirus


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  10. #10
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    Avatar von Hukk
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    95% der Kunden interessiert das nicht.

    Gruss

  11. #11
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    Avatar von McFlyVirus
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    Genau das meine ich ja, das geht den meisten am vorbei! Ist leider so.

    Gruß McFlyVirus


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  12. #12
    Kaiser
    Avatar von dgmx
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    Eben 75GB schaffen die wenigsten im Monat.

    Die Telekom wird den Tarif wie schon gesagt dann halt anders nennen und gut. Ich hoffe eher das die anderen Anbieter nicht alle nachziehen.

  13. #13
    Foren-Gott
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    Mit den seit Mai in den Call&Surf-Leistungsbeschreibungen festgeschriebenen Bandbreitendrosselungen von DSL-Flatrates hatte sich die Deutsche Telekom wochenlang zum Buhmann gemacht. Zahlreiche Internetnutzer kritisierten die ab 2016 greifende Drosselung, der Bonner Konzern wurde als Drosselkom verspottet. War der ganze Ärger für den größten deutschen DSL-Anbieter jetzt vielleicht sogar umsonst? Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Drossel-Klausel der Telekom geklagt - und sich vor Gericht durchgesetzt.

    Laut einer Entscheidung des Landgerichts Köln darf die Telekom die DSL-Geschwindigkeit nicht drosseln. Wo Flatrate drauf steht, muss auch eine Flatrate drin sein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Telekom zeigte sich überrascht. "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Urteil liegt uns noch nicht vor. Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen", erklärte ein Telekom-Sprecher am Mittwoch. Doch wie reagieren die anderen Provider, die ebenfalls bereits Tarife mit Bandbreiten-Drosselung anbieten bzw. entsprechende Pläne haben, auf die Entscheidung des LG Köln? Wir haben bei o2, 1&1, Kabel Deutschland und congstar nachgefragt.

    Telefónica sieht keinen Handlungsbedarf
    Mitte Oktober hatte o2 neue DSL-Tarife inklusive All-Net-Flat vom Festnetz gestartet. Ab Juli 2014 greift dabei in den Paketen o2 DSL All-in M und o2 DSL All-in L zudem eine sogenannte "Fair-Flat" für die Internetnutzung. Wer drei Monate hintereinander mehr als 300 Gigabyte (GB) Datenvolumen verbraucht, wird ab dem vierten Monat auf 2 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) gedrosselt. Im Einstiegstarif o2 DSL All-in S soll eine entsprechende Drosselung bereits ab 100 GB genutztem Datenvolumen aktiv werden.

    "Die von Telefónica Deutschland vorgesehene Regelung zur Bandbreitenreduzierung in bestimmten Fällen - unsere Regelung gilt erst ab dem 1. Juli 2014 - unterscheidet sich ganz erheblich von den Plänen der Telekom", betonte eine Sprecherin von Telefónica Deutschland gegenüber unserer Redaktion in einer Stellungnahme zum aktuellen Urteil des LG Köln. "Selbstverständlich werden wir diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen und genauestens prüfen. Handlungsbedarf sehen wir aus den genannten Gründen jedoch aktuell nicht, zumal die Entscheidung nicht rechtskräftig ist", so die Sprecherin weiter.

    Urteil liegt 1&1 noch nicht vor
    Bereits seit mehreren Jahren findet sich im Tarifportfolio des DSL-Anbieters 1&1 der Tarif 1&1 Surf & Phone Flat Special, der zwei Jahre lang für 19,99 Euro statt 29,99 Euro erhältlich ist und eine Doppel-Flat mit DSL 16.000 beinhaltet. Ab einem monatlichen Datenverbrauch von mehr als 100 GB im Monat greift eine Drosselung der Download-Bandbreite auf 1 Mbit/s bis zum Ende des Monats. Rechtliche Probleme gab es bei 1&1 wegen dieses Tarifs bislang nicht. Zur aktuellen Entscheidung des LG Köln konnte 1&1 noch nichts konkretes sagen. "Das Urteil liegt uns nicht vor und ist noch nicht rechtskräftig. Daher können wir dazu leider keine Angaben machen", sagte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber onlinekosten.de.

    Auch der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland sieht in den AGB für seine Flatrates eine Drosselung vor. Die Regelung zeigt sich aber vergleichsweise fair. Wer an einem Tag mehr als 10 GB Datenvolumen für Filesharing-Anwendungen verbraucht, wird bis zum Ende dieses Tages auf 100 Kilobit pro Sekunde gedrosselt. In der Praxis setzt die Bandbreitenbeschränkung derzeit erst ab 60 GB Datentraffic pro Tag ein.

    Kabel Deutschland und congstar prüfen Urteil
    Auf unsere Anfrage antwortete ein Sprecher des in München ansässigen größten deutschen Kabelnetzbetreibers: "Kabel Deutschland hat die Entscheidung des Kölner Landgerichts gegen die Deutsche Telekom zur Kenntnis genommen. Wir warten die Urteilsgründe ab und werden diese prüfen."

    Schließlich haben wir auch die Telekom-Billigmarke congstar um eine Stellungnahme gebeten. Denn auch congstar plant eine DSL-Drosselung, die allerdings erst ab 2016 greifen soll und nur für Neukunden gelten wird. Bestandskunden wären nicht betroffen. Konkrete Pläne zu der Gestaltung der Drosselung habe congstar noch nicht, sagte eine Unternehmenssprecherin Ende September. "Wir prüfen das Urteil und stimmen unser weiteres Vorgehen mit der Muttergesellschaft Telekom ab", erklärte congstar am Donnerstag gegenüber unserer Redaktion zur Entscheidung des LG Köln.

    Keine Drossel-Pläne bei Vodafone?
    Telekom-Konkurrent Vodafone bestreitet bislang die Planung von Drosselungen für DSL-Flatrates. Nach der Übernahme von Kabel Deutschland bietet Vodafone nun allerdings Internettarife per Kabel mit Drosselung bei Filesharing-Nutzung sowie DSL-Tarife ohne Drosselung unter einem Konzerndach an. Ende September hatte ein Unternehmenskenner gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus" erläutert: "Vodafone kann unmöglich bisherige DSL-Kunden unbegrenzt surfen lassen und neue Kabelkunden drosseln." Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten, die Entscheidung des LG Köln wird, wenn sie Bestand hat, die Einführung von Drossel-Flatrates allerdings erschweren. Die Verbraucherzentrale NRW kündigte am Mittwoch bereits an, nach einem rechtsgültigen Urteil auch entsprechende Drossel-Regelungen anderer Provider unter die Lupe zu nehmen.

    Quelle: onlinekosten

  14. #14
    Foren-Doppel-As
    Avatar von toni.sossa.media
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    Hallo liebes Forum,

    kann es sein das die Telekom doch Daten Drosselung gegen IPTV streams benutzt ?
    Zwei kollegen haben Telekom als anbieter und es ist nicht möglich die streams zu schauen, sie ruckeln nicht sondern werden schlagartig langsam, man hört kein ton mehr und das bild läuft extrem langsam, bis gar nicht.
    Dann gehts wieder 5sek und wieder von vorne.

    bei einem anderen Kumpel mit 1&1 laufen die selben streams jedoch einwandfrei?
    weiß da jemand etwas oder weiß wie man das bestätigt bekommt das da drosseln im einsatz sind ?


    MfG

    Toni

  15. #15
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    Avatar von Smiley007
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    Im DEB habe ich von solchen Sperren bei Telekom-Anschlüssen gelesen

    Mich als 1&1 Kunde betrifft es aber auch nicht.

    - - - - - - - - - -

    Edit: Das hat aber mit dem eigentlichen Thread nichts zu tun, denn da ging es um eine generelle Drosselung nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens.

    Wenn IPTV Stream einfach per Filter geblockt oder auf unzumutbare Geschwindigkeit gedrosselt wird, ist je eine ganz andere Geschichte
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    Oscam:
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