Der Bund darf die IP-Adressen der Nutzer speichern, so urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Allerdings werden der Behörde dabei noch einige Auflagen auferlegt.Die Speicherung soll helfen, Cyber-Attacken abzuwehren und strafrechtlich zu verfolgen. Der zuständige Bundesgerichtshof (BGH) bat die Luxemburger Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Ob die deutsche Regelung rechtmäßig ist, muss der BGH entscheiden.Quelle:digital-fernsehen.de