Zwangsdownload von Windows 10: Microsoft muss vor Gericht

Microsoft muss sich vor Gericht für seine aggressive Verteilung von Windows 10 verantworten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht darin eine "unzumutbare Belästigung" und will nun vor Gericht durchsetzen, dass Microsoft diese Praxis aufgibt.

Der Verbraucherzentrale geht es vor allem um den ungefragten Download der Installationsdateien. Denn die lädt Microsoft auch dann auf einen Rechner mit Windows 7 oder Windows 8.1, wenn der Nutzer das Upgrade auf Windows 10 nicht durchführen will. "Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt", sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Windows 10: Upgrade - ja oder ja?

Diese bis zu 6 GByte lädt Microsoft ohne Zustimmung der Nutzer, die darüber zudem nicht informiert werden. Erst nach dem Download werden sie gefragt, ob sie der Installation überhaupt zustimmen. Die Daten nehmen zudem Speicherplatz weg, erklärt die Verbraucherzentrale, was vor allem bei kleineren SSDs ein Problem sei und gern mal 10 Prozent des gesamten Speicherplatzes ausmachen könne. Zudem könne der Download die Bandbreite bei langsameren Internetanschlüssen nachhaltig einschränken.

Eine Belästigung sehen die Verbraucherschützer vor allem auch darin, dass man selbst aktiv werden müsse, um die Daten wieder zu löschen. Die Verbraucherzentrale nimmt sich damit der Probleme vieler Windows-Nutzer an, die diese Praxis seit dem Release von Windows 10 bemängeln.

Microsoft hat nach Aussage der Verbraucherschützer die Abmahnung nicht unterzeichnet - der Konzern will sich also nicht ohne Weiteres einer Schuld bekennen. Deshalb wird dieser Streit nun vor ein Gericht gehen. Ähnliches droht Microsoft zudem in den USA, wo einige User eine Sammelklage anstreben.

Dass Microsoft es mit der aggressiven Verteilung von Windows 10 ernst meint, zeigen auch jüngste Beispiele. So gewährt Microsoft den Nutzer inzwischen nur noch die Wahl, ob sie das Update gleich oder später installieren wollen.

Quelle; chip, 16.12.2015