Kann man auch anders sehen, wenn man ein 12 Monats Abo zu 19,90 hat dann sind die 10 € eine "Preiserhöhung" von mehr als 4%
EEs geht uns gut
Habe heute verlängert, Welt + Buli + Sport mit HD und allen Feeds für 24,90 + einmalig 9,90. War das vierte mal daß Sky mich angerufen hat, vorher hab ich 27,90 immer abgelehnt. hatte zum 30.11. gekündigt. Es lohnt sich also bis ganz zum Schluss zu warten.
Kein Film dabei geschenkt bekommen?
Nö, keinen Film. Ich habe auch nicht weiter gefragt, ich hatte ja was ich wollte. Außerdem hab ich ein Lovefilm Abo, da kriege ich die Filme die ich sehen will.
für 24,90€ kriegt man keinen Film!!!
Du meinst bestimmt als 3. Paket dazu? Dann wäre es ja ein Vollabo.
Gesendet von meinem Waffeleisen via Tapatalk
Hab viele Anrufe bekommen , alle wech gedrückt, per post gab´s jetzt ein Angebot für 34,90.
*edit*
alle Pakete + HD ohne HD+
Der Bezahlsender Sky leistet sich erstmals wieder Aufschlag, Zugpferd ist immer noch der Fußball.
Die mittlerweile knapp vier Millionen Kunden des in Deutschland führenden Bezahlsenders Sky müssen sich 2015 auf höhere Abogebühren einstellen. Die erste Preiserhöhung seit zwei Jahren sei dann wahrscheinlich, kündigte Konzernchef Brian Sullivan bei der Vorlage von Zwischenergebnissen in München an. Zur Dimension des Aufschlags sagte er nichts. Zunehmender Erfolg macht den Münchner Ableger von Rupert Murdochs Sky-Familie mutig im Umgang mit Kunden. Allein im Auftaktquartal des im Juli begonnenen Geschäftsjahrs 2014/15 ist ihre Zahl um netto 96 000 auf gut 3,9 Millionen zahlende Zuschauer gestiegen. Bis Geschäftsjahresende sollen es knapp 4,3 Millionen Abonnenten sein. Die Kündigungsrate ist auf das Rekordtief von 9,2 Prozent gesunken. Zudem hat das Auftaktquartal 2014/15 unter dem Strich einen bislang auf Jahressicht noch nicht erreichten Gewinn von zwölf Millionen Euro gebracht bei einem um ein Zehntel auf 431 Millionen Euro gestiegenen Umsatz.
Nur kurzfristig profitabel
Nur unter dem früheren Namen Premiere war der Bezahlsender 2007 einmal kurzfristig profitabel. Voriges Jahr standen zu dieser Zeit noch 14 Millionen Euro Quartalsverlust zu Buche. Auch das aktuelle Geschäftsjahr dürfte aber bis zu seinem Ende nach Steuern nochmal Verluste bringen, wenn auch geringere als die 150 Millionen Euro des Vorjahrs. Einen Großteil der hohen Programmkosten verbucht Sky erst in kommenden Quartalen. „Wir werden wahrscheinlich noch ein paar Quartale mit Verlust haben“, bestätigte Sullivan.
Aggressives Netflix
Der Trend zeigt dessen ungeachtet nach oben. Sky lockt Kunden derzeit verstärkt mit immer neuen Online- und Abrufdiensten, die teils auch monatlich kündbar sind. Den jüngsten Markteintritt der per Internet aktiven US-Filmbibliothek Netflix in Deutschland sieht Sullivan nicht als ernste Konkurrenz, sondern als belebenden Impuls für die ganze Branche. Die aggressive Netflix-Werbung verdeutliche, dass es Onlineangebote gebe, die es Wert sind, gekauft zu werden. Die beste Online-Videothek reklamiert der Sky-Chef für das eigene Haus. Zugpferd bleibt die Live-Übertragung der Fußball-Bundesliga. Zum Start in die neue Saison gab es inklusive Besuchern von Sky-Fußballkneipen,
denen die Preise gerade drastisch erhöht wurden, einen neuen Rekord von 4,1 Millionen Zuschauern.
Zusammen mit der ARD entwickelt der Bezahlsender jetzt auch eine groß angelegte Krimiserie namens „Babylon Berlin“, für die Regisseur Tom Tykwer verpflichtet wurde.
Quelle: frankfurter rundschau
Das ist doch laut AGB ein Kündigungsgrund!
Moin!
Aber nur, wenn man der 15.Dezember AGB widersprochen hat:
4 Preisanpassung
4.1
Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach
Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn
sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen
verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren
und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf
das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen
(„Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen,
Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.
4.2
Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit
die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“).
Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung
und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen.
Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen
vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die
Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie
auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3
Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung
geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag
innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit
Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.
Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt.
Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes
Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder
nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt
mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
In der letzten Ausgabe der AGB´s war genau eine Preiserhöhung ein Bereich besonderer Änderungen.
Während es bisher recht lapidar hieß: Wird um 10 % erhöht, darf der Kunde kündigen.
Heißt es nun u.a.:
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
Die blaue Passage liest sich dabei besonders interessant. Danach braucht Sky nur den Preis für das Grundpaket lassen (oder um 4,99%) und die Premium-Pakete und HD um 10% erhöhen und schon hat der Kunde kein Recht Sky komplett zu kündigen.
Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
Oscam: Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. / Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. / Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. /Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
Fragen gehören ins Forum, nicht in mein Postfach - Danke
Die Klausel, dass man bei einer Aboerhöhung kündigen kann hat bei uns in Osiland die AK Tirol bei einer Klage vor Jahren heraus geholt.
Wurde dadurch auch bei Sky an das Konsumentenschutzgesetz angepasst.
Ist wie bei einer Versicherung bei uns.
Die Prozent Erhöhung ist egal.
Punkt 8.4 ist das.
Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
Habe es korregiert. Sorry!
Geändert von chris789 (02.12.2014 um 14:45 Uhr)
Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
Oscam: Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. / Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. / Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. /Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.
Fragen gehören ins Forum, nicht in mein Postfach - Danke
Lesezeichen